Johannes FechnerSPD - Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! In Deutschland g ibt es viele stille Heldinnen und Helden, die sich abseits der Öffentlichkeit ehrenamtlich oder nur gegen eine geringe Entschädigung für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger engagieren. Und ganz sicher gehören in Deutschland die Betreuerinnen und Betreuer zu dieser Gruppe, also Menschen, die anderen Menschen helfen, weil diese nicht mehr für sich selber sorgen können. Und für genau diese Gruppe wollen wir mit diesem Gesetz Verbesserungen schaffen. Diese Betreuerinnen und Betreuer müssen wir stärken. Deswegen lassen Sie uns heute den Schritt zu einer höheren Vergütung für die Betreuer und Betreuungsvereine gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU])
Es gibt in Deutschland über 1,2 Millionen betreute Menschen, um die sich 700 000 ehrenamtliche Betreuer und 12 000 Berufsbetreuer kümmern. In den etwa 830 Betreuungsvereinen werden ehrenamtliche Betreuer ausgebildet. Dieses wertvolle Betreuungssystem sollten wir erhalten. Der Weg dazu sind höhere Vergütungen für die Betreuerinnen und Betreuer.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU])
Die Lage hat sich in den letzten Jahren zugespitzt. Es fehlen Betreuer. Die ersten Betreuungsvereine mussten sich auflösen oder stehen kurz davor, weil die heute noch zu niedrige Betreuervergütung die Kosten nicht mehr deckt. Genau das müssen wir ändern. Wenn seit 13 Jahren – vor 13 Jahren war die letzte Erhöhung – die ohnehin schon nicht hohe Vergütung der Betreuer gleich geblieben ist, dann ist es überfällig, dass wir hier etwas tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie des Abg. Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU])
Wir als Bundesgesetzgeber werden heute unser Soll für die Vergütungserhöhung leisten, indem wir das parlamentarische Verfahren abschließen. In der letzten Wahlperiode ist die Erhöhung der Betreuungsvergütung leider noch an den Ländern gescheitert. Aber, ehrlich gesagt, so hoch ist diese Erhöhung gar nicht. So erhält zum Beispiel ein Vormund ohne besondere Kenntnisse statt bisher 19,50 Euro pro Stunde jetzt 23 Euro pro Stunde. Da kann man sich die Frage stellen, ob wir nicht noch einen Schritt hätten weiter gehen müssen.
(Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])
Viele Sachverständige haben in der Anhörung gesagt, das sei nur ein erster Schritt. Da stimmen wir zu. Es ist ein wichtiger Schritt, aber wir wollen auf lange Sicht eine noch bessere, noch höhere Vergütung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Friedrich Straetmanns [DIE LINKE]: Das ist ein Wort!)
Eine grundlegende Änderung gibt es für Betreuer, bei denen wir Fallpauschalen einführen. Das ist bei der Systematik die aus meiner Sicht wichtigste Neuerung. Damit kann die Vergütung dann individuell nach der jeweiligen Fallkonstellation berechnet werden.
Insgesamt erhöhen wir die Betreuervergütung um immerhin 17 Prozent. Das ist dringend notwendig und auch sinnvoll; denn wir wollen, dass die Menschen, die nicht mehr geschäftsfähig sind, die sich nicht mehr um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern können, in Würde betreut werden. Dann muss sich ein Betreuer oder eine Betreuerin eben ausreichend Zeit für eine Tasse Kaffee, für soziale Zuwendungen oder für ein längeres Gespräch nehmen können. Er oder sie soll eben nicht darauf angewiesen sein, schnell die Alltagsgeschäfte abzuhaken und schnell zum nächsten Termin zu eilen, um auch dafür eine Vergütung zu bekommen. Wir glauben also, dass wir mit dieser Vergütungserhöhung auch die Qualität der Betreuung verbessern, indem die Betreuerinnen und Betreuer mehr Zeit für ihre wichtige Aufgabe bekommen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU])
Der vorliegende Gesetzentwurf wurde vom Bundesjustizministerium in enger Zusammenarbeit mit den Ländern erarbeitet. Ein herzliches Dankeschön für diese Tätigkeit an das Ministerium und auch an Katarina Barley, die sich in dieser Frage sehr engagiert hat! Dafür wollen wir ausdrücklich danken. – In den Gesprächen mit den Ländern waren die finanziellen Auswirkungen, die von den Ländern in der letzten Wahlperiode noch als zu hoch eingeschätzt wurden, natürlich Thema. Insofern waren wir ein bisschen über die doch deutliche Kritik der Länder in ihrer Stellungnahme überrascht. Ein gutes Zeichen ist es allerdings, dass der Bundesrat jetzt bald dem Gesetz zustimmen will und es keine Anzeichen für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses gibt. Es wäre gut, wenn der Bundesrat dem Gesetz noch vor der Sommerpause zustimmen würde, damit die dringend notwendige Erhöhung kommen kann.
(Beifall bei der SPD)
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz stellt einen guten Kompromiss dar, der die finanziellen Interessen der Länder berücksichtigt und der vor allem den betroffenen Betreuerinnen und Betreuern und auch den Betreuungsvereinen eine ganz große finanzielle Unterstützung zukommen lässt und damit die Zukunft der Betreuung in Deutschland sichert.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Jens Maier für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7355976 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 101 |
Tagesordnungspunkt | Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung |