Ulla IhnenFDP - Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2005 ist die Vergütung für Vormünder und Berufsbetreuer nicht erhöht worden. Die gerichtlich bestellten Betreuer rechnen bislang auf einer 14 Jahre alten Grundlage ab. Eine Anpassung in der letzten Wahlperiode ist gescheitert; das haben wir gehört. Daher begrüßen wir Freie Demokraten es ausdrücklich, dass es bei der Vergütung der Tausenden Berufsbetreuer in Deutschland endlich Fortschritte geben wird.
(Beifall bei der FDP)
Das ist nicht nur angesichts des Fachkräftemangels ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung der Arbeit der Berufsbetreuer, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Qualität der Betreuung. Aber als Abgeordnete müssen wir uns eben auch mit den Details des vorliegenden Gesetzentwurfs auseinandersetzen. Ich möchte auf drei Punkte eingehen, die wir für mangelhaft halten.
Erstens. § 4 des Regierungsentwurfes unterscheidet zwischen Betreuern mit besonderen Kenntnissen und jenen ohne Kenntnisse. Die Vergütung hängt also von beruflicher und akademischer Ausbildung ab. Bestehende Voraussetzung für die Betreuerbestellung ist die Prüfung des Gerichtes, ob der vorgeschlagene Betreuer geeignet ist, die ihm übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Falls ja, wird die Person als Betreuer bestellt. Doch egal, ob Studienabschluss oder Berufsausbildung: Es werden dieselben Aufgaben wahrgenommen. Im Ergebnis verstößt dies in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise gegen den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.
(Beifall bei der FDP)
Wenn Sie als Große Koalition und Bundesregierung so vorgehen wollen, müsste man überlegen, ob man nicht einen Ausbildungsberuf einführt. Nur dann wäre eine Differenzierung der Vergütung angebracht, so aber nicht.
Zweitens. Der Regierungsentwurf sieht ein System von sukzessiv absinkenden Fallpauschalen vor. Doch in der Realität sinkt der Betreuungsaufwand von Menschen nicht zwingend mit der Zeit. Viele von uns wissen aus dem persönlichen Umfeld, welche Herausforderungen zum Beispiel mit einer Demenz einhergehen. Die Aufgaben nehmen mit der Zeit zu und nicht ab. Wir Freie Demokraten halten deshalb ein generelles Absinken der Pauschalen für nicht sachgerecht.
(Beifall bei der FDP)
Drittens. Eine erneute Wartezeit von 14 Jahren bis zu einer Anpassung der Vergütung ist für die Berufsbetreuer einfach nicht zumutbar. Die lange Zeit, die jetzt vergangen ist, vor Augen wäre es doch naheliegend gewesen, zum Beispiel über eine regelmäßige Überprüfung oder gegebenenfalls sogar über eine Dynamisierung der Vergütung zugunsten der Betreuer und Vormünder nachzudenken. Man hätte auch alternativ zu den Fallpauschalen Rahmengebühren einführen können. Dann hätten Betreuer die Möglichkeit, nach Aufwand und Schwierigkeit abzurechnen und eine angemessene Vergütung zu erlangen. Solche Reformbemühungen gibt es aber nicht.
Unsere Berufsbetreuer machen einen großartigen Job. Mit großer Empathie und exzellenter Fachkenntnis unterstützen sie viele Menschen. Eine bessere Vergütung ist wirklich längst überfällig.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)
Der Gesetzentwurf weist aus Sicht der Freien Demokraten so viele Mängel auf, dass den Berufsbetreuern keine verlässliche Grundlage für die Ausübung ihres Berufs in der Zukunft gegeben wird. Wir begrüßen ausdrücklich die Vergütungserhöhung, werden aber aufgrund der vielen dargestellten Mängel bei der Abstimmung mit Enthaltung votieren.
Danke schön.
(Beifall bei der FDP)
Für die Fraktion Die Linke hat nun Friedrich Straetmanns das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7355979 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 101 |
Tagesordnungspunkt | Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung |