Dirk HeidenblutSPD - Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir verabschieden heute einen Gesetzentwurf, mit dem wir die Betreuerinnen und Betreuer und vor allen Dingen auch die Betreuungsvereine wirtschaftlich deutlich besserstellen. Wir sorgen dafür, dass endlich – nach vielen, vielen Jahren, nach über einem Jahrzehnt – wieder etwas getan wird, um die Finanzierung der Betreuung zu verbessern.
(Beifall bei der SPD)
Ich bin dem Ministerium sehr dankbar; denn dieser Gesetzentwurf zum Betreuungsrecht hat einen recht langen Vorlauf. Der Prozess begann schon in der letzten Legislaturperiode und ist in dieser Legislaturperiode konsequent fortgesetzt worden. Herr Kollege Müller, vor diesem Hintergrund kann dieser Gesetzentwurf keine Überraschung gewesen sein; denn ein Prozess, der so lange läuft, überrascht am Ende natürlich keinen Haushälter. Das heißt, an dieser Stelle kann es kein haushaltsrechtliches Problem geben.
Ich hoffe sehr, dass dieser Gesetzgebungsprozess, der gut geführt wurde und zu einem strukturierten, guten Gesetzentwurf geführt hat, jetzt auch von den Ländern akzeptiert und goutiert wird. Ich hoffe, dass die Länder dieses Gesetz jetzt auch umsetzen, und zwar schnell, sodass die Betreuerinnen und Betreuer zügig über die neuen Mittel verfügen können.
(Beifall bei der SPD)
Ich will noch etwas sagen zu einer Frage, die hier von vielen angesprochen wurde: Ist das eigentlich das Ende dessen, was wir im Betreuungsrecht machen? Nein, natürlich nicht. Das Gutachten hat ja gezeigt: Da ist viel mehr nötig. Auch diesbezüglich bin ich dem Ministerium dankbar. Wir befinden uns ja längst in einem Reformprozess. In einigen Reden hier klang das so, als sei dies das Ende des Prozesses. Nein, das Ministerium hat einen Reformprozess aufgesetzt.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Dieser Prozess läuft. Daran beteiligen sich alle, übrigens auch die Ländervertreter. All denjenigen, die dem Gesetzentwurf heute zustimmen wollen – ich stelle das mit Freude fest –, sage ich: Ich hoffe sehr, dass dieses Gesetz von den Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Parteien, die in den Ländern Verantwortung tragen, mitgetragen wird. Gerade wenn wir über eine bessere Vergütung reden, gerade wenn wir über bessere Arbeitsbedingungen für die Betreuungsvereine reden, sind die Länder gefragt. Da können Sie alle tätig werden. Unterstützen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen, damit sie unserem Reformprozess folgen und wir insgesamt endlich zu einem besseren Betreuungsrecht kommen. Dieses muss viele der Aspekte umfassen, die hier angesprochen worden sind.
(Beifall bei der SPD)
Ich bin sehr froh, dass Katarina Barley und ihr Ministerium das sehr konsequent angehen. Es ist in der Expertenanhörung deutlich geworden: Es ist auch ein dringender Wunsch der Betreuerinnen und Betreuer, ein dringender Wunsch der Vereine, dass da etwas passiert.
Ich habe mich gewundert: Herr Straetmanns hat ja angedeutet, dass er davon ausgeht, wir würden noch weitere 14 Jahre regieren, sonst könnten wir ja nicht noch 14 Jahre mit der Anpassung warten. Ich gehe davon aus: Wir müssen diesen Prozess viel schneller zu Ende bringen – Herr Staatssekretär, das wäre nett – und müssen auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode weitere Gesetze für den Betreuungsbereich auf den Weg bringen.
Das ist vor allen Dingen – da bin ich der Kollegin Rottmann dankbar – für die Betreuungsvereine wichtig. Die Betreuungsvereine sind ja unter anderem das Rückgrat für die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer. Sie sind es nicht nur dadurch, dass sie zum Beispiel die leider viel zu wenig genutzte Tandemlösung ermöglichen und anbieten, bei der sich ehrenamtliche und hauptamtliche Betreuer die Aufgabe sozusagen teilen können, sondern auch dadurch, dass sie aufgrund der eigenen Mitwirkung in der Betreuung qualifizierte Unterstützung, Beratung und im Zweifel auch die Rückfalloption bieten, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer brauchen, wenn sie es vielleicht nicht mehr schaffen, die Aufgabe ganz zu Ende zu führen. Da stehen ihnen die Betreuungsvereine auf jeden Fall zur Seite.
Vor diesem Hintergrund bin ich wirklich ärgerlich darüber – ich bin auch dankbar, dass wir nicht auf einen Reformprozess warten müssen –, wie despektierlich hier in Teilen über die Qualität der Betreuerinnen und Betreuer gesprochen wurde. Gerade in den Betreuungsvereinen haben wir hochqualifizierte, gut ausgebildete, in aller Regel in akademischen Berufen ausgebildete Betreuungsfachkräfte, die eine gute und qualifizierte Arbeit leisten.
Im Übrigen: Deren Gehalt zu vergleichen und dann auch noch brutto und netto zu verwechseln – ich lasse einmal diese Frage und auch andere Dinge außen vor, bei denen wir ohne Zweifel eine Notwendigkeit zum Handeln in der Pflege sehen –, ist unwürdig und wird den Betreuern und deren Arbeit nicht gerecht. Das weise ich daher an dieser Stelle zurück.
Ich freue mich, dass wir heute sehr einig das Gesetz beschließen können. Ich bin dem Ministerium dankbar und hoffe, dass gleich alle die Hand zur Zustimmung heben.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU])
Das Wort hat der Kollege Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7355985 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 101 |
Tagesordnungspunkt | Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung |