16.05.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 101 / Tagesordnungspunkt 11

Linda TeutebergFDP - Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel, das der von der Koalition vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt, ist durchaus nachvollziehbar: Wer eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt und im Ausland für eine Terrormiliz kämpft, der soll seine Staatsbürgerschaft ebenso verlieren können wie ein Deutscher, der gegen die Interessen Deutschlands für die Streitkräfte eines ausländischen Staates kämpft.

In der Umsetzung hat der Vorschlag allerdings erhebliche Schwächen, vor allem praktischer Art. So ist zum Beispiel völlig unklar, wie die Verhältnismäßigkeit gewahrt und in welchem Umfang Einzelfallprüfungen vorgenommen werden sollen und wie die für eine Aberkennung eigentlich erforderlichen gründlichen Ermittlungen stattfinden sollen. Das Kritischste an dem Vorschlag der Bundesregierung sind aber nicht die großen Schwächen dieses Entwurfes – daran kann man vielleicht noch arbeiten –, sondern kritisch ist, dass der Eindruck erweckt wurde und von einigen weiterhin erweckt wird, als würde mit diesem Gesetz das Problem der IS-Heimkehrer mit deutscher Staatsbürgerschaft auch nur irgendwie gelöst.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es ist kritisch, dass dieser Eindruck erweckt wurde; denn ein Drittel der rund 1 000 IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft hält sich schon längst wieder in Deutschland auf. Von den Verbleibenden sind nur etwa 90 Kämpfer in Kriegsgefangenschaft. Die übrigen sind auf freiem Fuß und können als Staatsbürger jederzeit zurückkehren. Es wäre daher höchste Zeit, dass sich die Koalition hier ehrlich macht und sich um wirkliche Lösungen des Problems bemüht. Der Parlamentarische Staatssekretär Krings hat gerade immerhin entsprechende Schwierigkeiten eingeräumt.

Das heißt einerseits, dass wir unsere Staatsbürger zurücknehmen müssen, so wie wir vom Irak, von Tunesien oder Russland erwarten, dass sie Extremisten zurücknehmen, die wir aus Deutschland abschieben.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Andererseits müssen wir uns ernsthaft mit der Frage beschäftigen, wie wir Gefährder mit deutscher Staatsbürgerschaft hier in Deutschland in den Griff bekommen. Das wären notwendige Debatten, die die Große Koalition aber scheut wie der Teufel das Weihwasser.

(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Obwohl schon 300 zurück sind!)

Wo wir gerade darüber sprechen, was fehlt: Wie wir aus den Debatten der letzten Wochen wissen, hätte in dem vorliegenden Gesetzentwurf ursprünglich auch das Verbot der Einbürgerung für Ausländer, die eine Mehr- oder Vielehe führen, vorgesehen werden sollen.

(Beifall bei der FDP)

Eine entsprechende Regelung halten wir Freie Demokraten für dringend geboten. Denn der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist mehr als nur eine Formalie. Er sollte auch die Anerkennung einer Werteordnung ausdrücken. Die Mehrehe ist damit nicht vereinbar. Sie ist ein unserer Rechtsordnung fremdes, die Rechte von Frauen missachtendes Ehemodell. Unser Integrationsminister in Nordrhein-Westfalen, Joachim Stamp, hat dazu einen Vorschlag vorgelegt. Das zeigt: Wenn man die Sache lösen will, dann kann man sie auch lösen, und zwar nicht erst am Jahresende oder 2020, sondern jetzt.

Wenn es die Union und inzwischen auch die SPD mit ihren Beteuerungen, dass sie hier handeln wollen, ernst meinen, dann erwarten wir von den Koalitionsfraktionen, dass sie im Zuge der Gesetzesberatungen liefern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat die Kollegin Gökay Akbulut für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7355994
Wahlperiode 19
Sitzung 101
Tagesordnungspunkt Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
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