Michael ThewsSPD - Schutz von Gewässern und Grundwasser
Ganz zu Anfang, Herr Wildberg: Wer den vom Menschen gemachten Klimawandel leugnet, übernimmt garantiert keine Verantwortung für die nächsten Generationen; das will ich Ihnen gleich sagen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
Also, insofern stellen Sie Ihre Fraktion nicht als an Nachhaltigkeit und an kommenden Generationen interessiert dar.
(Martin Hebner [AfD]: Wer Scheuklappen hat, sollte lieber nicht darüber reden!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen!
Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
Dieses Zitat findet sich in den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Für uns alle ist mit Sicherheit ausreichendes Trinkwasser von hoher Qualität direkt aus dem Hahn eine Selbstverständlichkeit. Deswegen vergessen wir manchmal, dass dieses Gut auch geschützt werden muss. Um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen: Für mich gehört eine gute Wasserversorgung in Deutschland zur Daseinsvorsorge und damit auch in die öffentliche Hand.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Gero Clemens Hocker [FDP]: Metzger auch?)
Zum Schutz des Wassers gibt es heute eine ganze Reihe von Regelungen: national das Wasserhaushaltsgesetz oder den Leitfaden des Abwasserverbands zu Oberflächengewässern oder die Grundwasserverordnung und auf europäischer Ebene die Wasserrahmenrichtlinie oder die Nitratrichtlinie, um nur einige zu nennen. Letzten Endes sorgen aber unsere Wasserversorgungsunternehmen dafür, dass auch zukünftig einwandfreies Wasser aus dem Hahn kommt. Dabei müssen wir sie auch unterstützen.
(Beifall bei der SPD)
Die Überschrift des Antrags der Grünen „Wasser muss sauber und bezahlbar bleiben“ ist, finde ich, durchaus passend. Liest man sich allerdings den Rundumschlag der Grünen durch, dann fragt man sich, was die Grünen unter „bezahlbar“ verstehen. Richtig ist, dass wir immer wieder an der Quelle der Verunreinigungen ansetzen müssen, damit nicht die ganze Verantwortung bei den Kläranlagen liegt und wir damit im Endeffekt den Bürgerinnen und Bürgern die Kosten übertragen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU])
Es ist eben nicht sinnvoll, alle 9 500 Kläranlagen mit einer neuen Reinigungsstufe auszurüsten, um Stoffe aus dem Wasser zu holen.
Die sogenannte vierte Reinigungsstufe ist kein Allheilmittel und darf es auch nicht sein. Eigentlich gibt es auch gar keine vierte Reinigungsstufe. Es gibt vielmehr eine Reihe von Techniken, die zusätzlich zur Kläranlage zum Einsatz kommen können: Ozonisierung, Aktivkohlefilter, Nanofiltration oder Umkehrosmose; Reinigungsverfahren, die immer einige Problemstoffe in Angriff nehmen, aber nie alle beseitigen können und auch nicht in jeder Kläranlage Sinn machen. Wer das nicht wahrhaben will, dem empfehle ich, sich die öffentliche Anhörung zum Thema multiresistente Keime vom Juni letzten Jahres anzusehen. Aus dieser Anhörung hat sich klar ergeben, dass bisher noch keine Technik dazu geeignet ist, alle multiresistenten Keime aus dem Wasser zu holen. Eine weitere Reinigungsstufe kann also nur in bestimmten Gebieten und für bestimmte Kläranlagen das Mittel zur Wahl sein.
Richtig ist aber auch, dass der Zustand der Gewässer in Deutschland nicht so schlecht ist, wie es uns der Antrag der Grünen glauben macht. Wenn man die ubiquitären, also weitverbreiteten, Schadstoffe, die sich angereichert haben und die nur schwer zu entfernen sind, rausrechnet, dann haben jetzt schon 84 Prozent der Oberflächenwasserkörper einen guten chemischen Zustand. Trotzdem können wir uns mit dem Zustand unserer Gewässer insgesamt nicht zufriedengeben. Wir müssen, wie schon erwähnt, früh an der Quelle der Verunreinigungen ansetzen und die Verursacher von Gewässerverunreinigungen auch in die Verantwortung nehmen.
(Beifall bei der SPD)
Beispielhaft dafür ist der strategische Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt, den wir diese Woche im Umweltausschuss debattiert haben. Die Kommission will Forschung und Innovation bei der Entwicklung von Arzneimitteln unterstützen, die unsere Gewässer deutlich weniger belasten; Arzneimittel, die sich in Kläranlagen und der Umwelt leichter zu umweltverträglichen Stoffen abbauen. Sie will aber eben auch im Rahmen der Herstellerverantwortung die Arzneimittelindustrie stärker in die Pflicht nehmen. Ich meine, das ist auch gut so.
(Beifall bei der SPD)
Ein wichtiger Ansatzpunkt bei der Bekämpfung von Arzneimittelrückständen und auch multiresistenten Keimen im Wasser ist die Identifizierung von Punktquellen, also genau da, wo sozusagen die größte Belastung zu erwarten ist. Ein gutes Beispiel dafür ist das Klinikum in Duisburg. Geplant ist hier eine innovative Reinigungsanlage, ein sogenannter Pharmafilter, der gezielt Krankenhausabwässer von Spurenstoffen und anderen Stoffen reinigen soll. Die Ergebnisse aus diesen und anderen Projekten werden in Zukunft helfen, Problemstoffe noch effizienter aus dem Wasser zu entfernen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Grundwasser werden deutschlandweit etwa 1 200 Grundwasserkörper bewirtschaftet. Die meisten sind mengenmäßig in einem guten Zustand. 63,7 Prozent dieser Grundwasserkörper sind auch in einem guten chemischen Zustand. Das heißt aber, dass es bei etwa 40 Prozent Probleme gibt. Meistens handelt es sich dabei – das haben wir heute schon an vielen Stellen gehört – um das Thema Nitrat. Ich meine, wir müssen dringend die Situation ändern und hier zu einer Novellierung der Düngeverordnung kommen. Wir müssen den gordischen Knoten durchschlagen und eine Einigung finden.
(Beifall bei der SPD)
Zum Schluss ein Wort zur Wasserrahmenrichtlinie. Ich meine, wir können auch in dieser Legislaturperiode das Ziel der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie intensiv angehen, damit wir die Ziele für das Jahr 2027 erreichen. Dazu müssen wir auch in den Bereichen, in denen der Bund die Zuständigkeit hat, zu einer beschleunigten Umsetzung der geplanten Maßnahmen und auch zusätzlicher Maßnahmen kommen. Es wurde ja schon angesprochen, dass wir zum Beispiel die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung personell unterstützen müssen.
(Beifall bei der SPD)
Das geschieht gemäß der Agenda 2030 und dem Nachhaltigkeitsziel 6: Sauberes Wasser in einer ökologisch guten Qualität und mehr Biodiversität in unseren Gewässern.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Als Nächstes hat das Wort der Kollege Dr. Lukas Köhler, FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7356207 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 102 |
Tagesordnungspunkt | Schutz von Gewässern und Grundwasser |