Thomas Oppermann - Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR)
Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen
Beratung des Antrags der Bundesregierung
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
Es sind nach interfraktioneller Vereinbarung für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die Bundesregierung dem Bundesminister Heiko Maas.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7361431 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 104 |
Tagesordnungspunkt | Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR) |
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta
KFOR
KFOR
Kosovo Force
Die Kosovo-Truppe, kurz KFOR, ist die 1999 nach Beendigung des Kosovokrieges aufgestellte multinationale militärische Formation unter der Leitung der NATO. Ihr obliegt es, gemäß der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Juni 1999 beschlossenen Resolution 1244 für ein sicheres Umfeld für die Rückkehr von Flüchtlingen zu sorgen. Somit war die erste KFOR-Aufgabe, den Abzug der jugoslawischen Truppen sowie die Entmilitarisierung des Kosovos zu überwachen. Das Hauptquartier befindet sich in der kosovarischen Hauptstadt Pristina.
KFOR
Kosovo Force
Die Kosovo-Truppe, kurz KFOR, ist die 1999 nach Beendigung des Kosovokrieges aufgestellte multinationale militärische Formation unter der Leitung der NATO. Ihr obliegt es, gemäß der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Juni 1999 beschlossenen Resolution 1244 für ein sicheres Umfeld für die Rückkehr von Flüchtlingen zu sorgen. Somit war die erste KFOR-Aufgabe, den Abzug der jugoslawischen Truppen sowie die Entmilitarisierung des Kosovos zu überwachen. Das Hauptquartier befindet sich in der kosovarischen Hauptstadt Pristina.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen