Mariana Harder-KühnelAfD - Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hört sich erst einmal richtig gut an. Aus diesem Grund reagieren viele Bürger bei der Frage, ob sie sich Kinderrechte im Grundgesetz wünschen, verständlicherweise und reflexartig mit Zustimmung. Aber sind Kinder nicht bereits vollumfänglich Träger von Grundrechten? Ist das Grundgesetz lückenhaft? Müssen Kinderrechte eingeführt werden? Oder geht es in Wahrheit um etwas ganz anderes?
Ich sage Ihnen, dass keine Grundgesetzänderung erforderlich ist; denn das Grundgesetz kennt keine Altersbeschränkung. Kinder sind wie Erwachsene Grundrechtsträger und genießen die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Meinungs-, Religionsfreiheit etc. Dies ist auch die Meinung des Bundesverfassungsgerichts. Jedes Kind ist grundrechtsberechtigt und wird durch die Grundrechte umfassend geschützt.
(Beifall bei der AfD)
Montesquieu sagte:
Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.
Was ist also der wahre Hintergrund für diese populistische Forderung? Meine Damen und Herren, was sich hinter den Gesetzentwürfen verbirgt, ist ein Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern.
(Beifall bei der AfD)
Dem Ausdruck des linken Traums von der staatlichen Lufthoheit über den Kinderbetten, diesem Vorhaben erteilt die AfD eine klare Absage, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Denn nach Artikel 6 Absatz 2 GG sind „Pflege und Erziehung der Kinder“ das „natürliche Recht der Eltern“ und die ihnen „zuvörderst obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“. Der Staat hat also eine reine Wächterfunktion. Er muss eingreifen, wenn Eltern versagen, aber er darf das Primat der elterlichen Fürsorge nicht an sich ziehen.
(Beifall bei der AfD – Sven Lehmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer macht das denn?)
Kinder haben das Recht auf Erziehung durch ihre Eltern, und es gibt niemanden, der das besser kann als sie – kein Staat und keine Kita. Die Eltern, nicht der Staat, sollen entscheiden, wie sie ihre Kinder erziehen und welche Werte sie ihnen mitgeben; denn es sind gerade die schrecklichen Erfahrungen aus der Nazizeit, in der ein übergriffiger, totalitärer Staat in die Familien hineinregierte,
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen ja überhaupt nicht, worüber Sie reden! Wie immer!)
die die Väter und Mütter des Grundgesetzes zu dieser starken Betonung des Elternrechts bewogen haben. Führt man nun die Kinderrechte ein, wäre es damit an vielen Stellen vorbei; denn dann werden Kinderrechte künftig so definiert, wie der Staat es will. Er kann diese Rechte dann als Anwalt der Kinder notfalls auch gegen deren Eltern durchsetzen. Das kann mit einer Kindergartenpflicht beginnen
(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir heute auch schon!)
und mit der Entziehung von Kindern aus politisch missliebigen Familien enden. All das hatten wir im Sozialismus und im Faschismus. Das wollen wir nie mehr haben, und dafür wird die AfD sich einsetzen.
(Beifall bei der AfD)
Sie sollten wissen, dass auch die CDU/CSU bis vor Kurzem genauso dachte. Noch 2017 befürchtete deren familienpolitischer Sprecher eine Schwächung der Elternrechte – ich zitiere Marcus Weinberg –:
Ich habe die Sorge, dass die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Kinder in eine rechtliche Distanz zu den Eltern bringt … Denn letztlich betätigt sich der Staat dann als Anwalt des Kindes gegen seine Eltern.
Aber auch hier hat die CDU/CSU nur wenig später eine Kehrtwende in Richtung linker Ideologie vollzogen und diese Bedenken schon im Koalitionsvertrag über Bord geworfen.
(Ingmar Jung [CDU/CSU]: Nicht zugehört eben!)
Festzuhalten ist damit: Was wir alle wollen, ist Liebe, Schutz und Fürsorge für Kinder. Genau aus diesem Grund fordert die AfD, eine kinderfreundliche Gesellschaft als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.
(Beifall bei der AfD)
Was aber mit den hier vorliegenden Gesetzentwürfen der Linken und der Grünen bezweckt wird, das ist kein Mehr an Rechten für, sondern letztlich der staatliche Zugriff auf Kinder. Es geht gerade nicht darum, die Rechte von Kindern zu stärken. Noch mal: Kinder haben bereits alle Rechte. Es geht darum, die Rechte der Eltern zu schwächen. Es geht darum, dem Staat die Möglichkeit zu geben, in das Erziehungsrecht der Eltern einzugreifen. Wir von der AfD werden uns dem entschieden entgegenstellen;
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
denn die Lufthoheit über den Kinderbetten gehört nicht dem Staat. Die Lufthoheit über den Kinderbetten gehört den Eltern.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Esther Dilcher das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7361469 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 104 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte |