Stephan BrandnerAfD - Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte
Meine Damen und Herren! Liebe Besucher auf der Tribüne! In diesem Jahr wird unser Grundgesetz 70 Jahre alt. Es hat bislang ziemlich viele Änderungen er- und überlebt. Der Staats- und Verfassungsrechtler Grimm beklagte unlängst die Aufblähung des Grundgesetzes – aus gutem Grund; denn alles, was in der Verfassung geregelt ist, wird der Politik entzogen. Jede Grundgesetzänderung schränkt den Souverän, also das Volk und die zurzeit 709 Mitglieder des Bundestages, die fast alle hier sitzen, massiv ein. Jede Grundgesetzänderung stärkt und politisiert das Bundesverfassungsgericht mit seinen nur 16 Mitgliedern. Es gibt also eine Schieflage durch jede Grundgesetzänderung, wodurch wir uns binden. – Meine Damen und Herren, das vorweg.
Der hier diskutierte Gesetzentwurf der Grünen kommt unter dem sympathischen Titel „Stärkung der Kinderrechte“ daher. Er verfolgt aber das gleiche Ziel wie der Gesetzentwurf der Linken. Das passt übrigens zu der Beobachtung, wonach diese beiden linken hetzerischen und spalterischen Extreme des politischen Spektrums sehr häufig und vor allem hier im Bundestag komplizenhaft zulasten Deutschlands und der Deutschen agitieren und agieren.
(Beifall bei der AfD)
Der Bürger muss wissen: Da, wo „links“, „grün“ oder „bunt“ draufsteht, ist stets sehr viel international sozialistisches Rotes drin. Genauso ist es auch hier: Sie wollen – typisch! – Freiheiten einschränken und die Familie entwerten. Sie von Grün bis ganz links wollen den Eltern in die Erziehung der Kinder pfuschen. Im Ergebnis wollen Sie unsere Kinder verstaatlichen.
(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Sie lachen über Ihre eigenen Witze, Herr Brandner!)
Das ist die unterste Schublade politischen Handelns und sollte jedem, der für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung steht, und jedem, der gegen noch mehr Staat ist, zu denken geben und von jedem, der so tickt, abgelehnt werden. Deshalb werden wir von der AfD den Gesetzentwurf ablehnen.
(Beifall bei der AfD – Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!)
Etwas Entwarnung gibt es: Die grünen und die linken Antragsteller verfolgen ihre verwerflichen Ideen nicht so richtig mit Verve. Sie wollen – noch offenbar – nur ein wenig provozieren; ansonsten hätten sie ihre lieblos zusammengeschusterten Gesetzentwürfe nicht erst vor wenigen Stunden in schlechter Schriftform präsentiert:
(Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der Gesetzentwurf der Linken erinnert an einen lieblos zusammengestückelten Entwurf einer Verwaltungsvorschrift und erfüllt nicht annähernd die Ansprüche an einen ernstzunehmenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung unseres Grundgesetzes.
(Beifall bei der AfD – Kerstin Kassner [DIE LINKE]: Sie können das ja so viel besser!)
Sie zitieren nicht einmal die richtige Version des Grundgesetzes. Da haben Sie offensichtlich falsch gegoogelt.
Formell etwas besser, liebe Grüne, ist Ihr Gesetzentwurf, inhaltlich aber nicht. Sie kennen Artikel 6 Absatz 1 unseres Grundgesetzes – er wurde heute oft zitiert –: Ehe und Familie stehen unter staatlichem Schutz. – Zur Familie gehören, sofern vorhanden, natürlich auch die Kinder. Deshalb gehören sie begrifflich genau an diese Stelle und dürfen von den Familien nicht getrennt werden. Das, was in Artikel 6 Absatz 2 geregelt ist, reicht völlig aus. Die Kinder sind volle Grundrechtsträger; Kollegin Harder-Kühnel hatte darauf hingewiesen.
Von Anfang an war Ihnen das aber ein Dorn im Auge. Die linken Gruppierungen haben die Äxte an die Keimzelle unserer Gesellschaft und die wichtigste Gemeinschaft unseres Zusammenlebens gelegt,
(Kerstin Kassner [DIE LINKE]: Das ist ja wirklich grotesk!)
in den letzten Jahren noch zunehmend mit Hilfe der Schwarzen, der Hellroten und der Gelben, wenn ich an die Homo-Ehe denke, die verfassungswidrig ist. Meine Damen und Herren, als nächster Schritt sollen nun die Kinder verstaatlicht werden. Da machen Sie offenbar alle mit. Das, was Kollege Ullrich und die Kollegin Dilcher gerade geschildert haben, lässt tief blicken und uns mit großer Sorge aus dieser Debatte herausgehen.
Meine Damen und Herren, diese unheilige Allianz aus Rot und Grün, meist unterstützt durch Schwarz und Gelb in der Familienpolitik, zeigt auch heute wieder, wes Geistes Kind Sie sind. Sie wollen Familien zerstören. Sie wollen Eltern entrechten und Kinder mithilfe des Staates in Position gegen ihre Eltern bringen. Da machen wir nicht mit.
(Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Sie haben ja keine Ahnung davon, was eine Familie ist!)
Sie wollen nicht mehr Kinderrechte, Sie wollen weniger Familie und mehr Staat. Das geht mit der AfD nicht. Dafür werden wir kämpfen. Ihre Zweidrittelmehrheit, die Sie hier in den Raum gestellt haben, können Sie sich abschminken.
(Beifall bei der AfD)
Wir lehnen diese familien- und gesellschaftsfeindlichen Gesetzentwürfe ab. Dabei sei nur am Rande der bekannte berüchtigte Umgang der Grünen mit Kindern erwähnt. Ich sage nur Frühsexualisierung, Pädophilie und nenne exemplarisch Herrn Cohn-Bendit.
Diese Bemerkungen können Sie jetzt leider nicht mehr machen. Sie müssen bitte einen Punkt setzen.
„Braucht’s des?“, fragte einer von Ihnen beim letzten Mal; ich glaube, das war der Herr Grundl.
Herr Brandner, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich bin gehalten, Ihnen das Wort zu entziehen, wenn Sie nach der zweiten Ermahnung nicht den Punkt setzen.
Ich gebe diese Frage gerne zurück. Das braucht es nicht, genauso wenig wie Sie.
Danke schön.
(Beifall bei der AfD – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ja mal gar nichts!)
Das Wort hat die Kollegin Susann Rüthrich für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7361477 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 104 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte |