06.06.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 104 / Tagesordnungspunkt 6

Matthias Seestern-PaulyFDP - Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit über 20 Jahren wird nunmehr die Debatte über die Aufnahme von Kindergrundrechten ins Grundgesetz geführt, und zwar – das merken wir zum Teil auch heute – sehr kontrovers. Dies haben wir als Freie Demokraten Ende letzten Jahres zum Anlass genommen, einen Fachkongress durchzuführen, um uns abermals intensiv mit allen Facetten dieses Themas auseinanderzusetzen.

Ich persönlich als kinder- und jugendpolitischer Sprecher meiner Fraktion, auch als Lehrer, vor allem aber als Vater bin immer dafür, die Rechte und Chancen von Kindern zu stärken.

(Beifall bei der FDP)

Die Aufnahme eines Kindergrundrechts ins Grundgesetz kann hierbei ein Instrument sein; dies fordern im Übrigen viele Verbände wie das Deutsche Kinderhilfswerk oder UNICEF Deutschland seit Langem. In diesem Zusammenhang sage ich aber auch ganz klar: Wir Freie Demokraten wollen keinen miterziehenden Staat.

(Beifall bei der FDP)

Wir Freie Demokraten wollen explizit nicht, dass die Rechte von Kindern und Eltern durch eine Grundgesetzänderung gegeneinander ausgespielt werden.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD)

Bei vielen, bei renommierten Staatsrechtlern, aber auch bei einigen Verbänden, besteht die große Sorge, dass genau dies passieren könnte. Diese Sorge sollten wir ernst nehmen, vor allem da alle betonen, dass dies gerade nicht passieren soll. Wir sollten dies außerdem ernst nehmen, weil wir hier über eine Änderung unseres Grundgesetzes diskutieren. Eine solche Änderung hat fundamentale Folgen, nicht nur bis zur nächsten Wahl, sondern auch für die kommenden Jahrzehnte und Generationen. Es wird also darauf ankommen, eine adäquate Formulierung zu finden, die beide Aspekte, die ich gerade benannt habe, sicherstellt, nämlich erstens die Stärkung unserer Kinder und zweitens den Schutz des Elternrechts vor staatlichen Eingriffen. Es wird auch darauf ankommen, wo genau diese Grundgesetzänderung angesiedelt werden soll.

Die hierfür eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe – das haben wir gerade schon gehört – ist mehr oder minder auf den letzten Metern. Ich halte es für dringend notwendig, das Abschlusspapier dieser Arbeitsgruppe abzuwarten, und zwar aus zwei Gründen: erstens aus Respekt gegenüber der Arbeit dieser Arbeitsgruppe und zweitens, um auf diesem Ergebnis gemeinsam und konstruktiv aufbauen zu können, um zu einer guten Lösung im Sinne unserer Kinder als auch der Eltern zu kommen.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich abschließend auf einen wichtigen Aspekt eingehen, der hier schon mehrfach angesprochen wurde. Unabhängig von einer möglichen Grundgesetzänderung müssen wir uns darauf konzentrieren, durch einfachgesetzliche Regelungen die Rahmenbedingungen für unsere Kinder so zu verbessern, dass die Belange von Kindern insgesamt mehr berücksichtigt werden; denn eine Grundgesetzänderung allein wird dieses Ziel nicht erreichen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat die Kollegin Sabine Zimmermann für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7361479
Wahlperiode 19
Sitzung 104
Tagesordnungspunkt Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte
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