07.06.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 105 / Zusatzpunkt 20

Michael TheurerFDP - Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den vergangenen Jahren sind die Einnahmen der Arbeitslosenversicherung ständig gestiegen. Lagen die Beitragseinnahmen im Jahr 2011 noch bei 25,4 Milliarden Euro, so betrugen sie im Jahr 2018 bereits 34,2 Milliarden Euro. Gleichzeitig konnten die ausgezahlten Versicherungsleistungen jedoch sinken. Die Kernaufgabe der Arbeitslosenversicherung, nämlich die Auszahlung von Arbeitslosengeld, hat dabei in den meisten Fällen erstaunlich konstante 13,7 Milliarden Euro ausgemacht, während andere Direktzahlungen, etwa für Kurzarbeitergeld, aufgrund der besseren konjunkturellen Lage deutlich gesunken sind.

Das Ergebnis: Die Agentur für Arbeit konnte eine Rücklage ansammeln. Diese ist wichtig; die brauchen wir auch. Denn es kann in einem Konjunkturabschwung – wir haben es bei der Wirtschafts- und Finanzkrise gesehen – natürlich eine Situation eintreten, in der die Einnahmen aus den Beiträgen wegbrechen. Allerdings stellt sich die Frage, wie hoch diese Reserve sein soll. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Agentur für Arbeit hat selber festgestellt, dass eine vernünftige Größenordnung für eine solche Konjunkturreserve 0,65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sein sollte.

Deshalb sagen wir: Sozialkassen sind keine Sparkassen.

(Beifall bei der FDP)

Wir wollen eine dynamische Entlastung der Arbeitslosenversicherung und haben hierzu einen Gesetzentwurf eingebracht. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll ab dem 1. Januar 2020 von aktuell 2,5 auf 2,2 Prozent gesenkt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere an dieser Stelle daran: Als wir zum ersten Mal Anfang vergangenen Jahres gefordert haben, die Beiträge abzusenken, wurde dies von den Parteien der Großen Koalition noch verneint; dies sei nicht möglich. Unser Gesetzentwurf wurde nach längerer Beratung im Ausschuss abgelehnt, um ihn am Ende dann doch umzusetzen. Das heißt, die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist möglich. Wir machen Ihnen heute ein Angebot, damit wir wegkommen von diskretionären Eingriffen in die Sozialversicherungen und eine dynamische Entlastung der Bürgerinnen und Bürger einführen, die diese 0,65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts praktisch als Untergrenze ansieht.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Als Obergrenze!)

Wir glauben, dass das ein vernünftiges Vorgehen ist, das dazu führt, dass an dieser Stelle die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet werden können.

(Beifall bei der FDP)

Die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge kommt unteren Einkommen direkt zugute; sie ist aber auch für den Mittelstand geboten. Wir erwarten ja einen Konjunkturabschwung. Um den zu verhindern, müssen die Bürgerinnen und Bürger dringend von Bürokratie, Steuern, Abgaben und Beiträgen entlastet werden. Man sollte nicht warten, bis der Konjunkturabschwung kommt, sondern man sollte dem jetzt entschlossen entgegensteuern, indem eine Entlastung der Einkommen realisiert wird. Deshalb plädieren wir für unseren Gesetzentwurf.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wer sich die aktuellen Vorschläge des Sozialministers, der heute nicht da sein kann,

(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: G 7, Herr Theurer!)

anschaut, der stellt fest, dass die gutgefüllten Kassen der sozialen Sicherungssysteme dazu führen, dass Begehrlichkeiten geweckt werden. Das Unfugpotenzial steigt. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf hier einen Riegel vorschieben. Es ist einfach nicht in Ordnung, wenn etwa bei dem Versuch einer Finanzierung der Grundrente ohne Bedürfnisprüfung das Äquivalenzprinzip über einen schamlosen, dreisten Griff in die Sozialkassen, etwa bei der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung, ausgehöhlt wird, weil im Haushalt nicht mehr genug Geld ist.

Wir sagen: Das darf nicht sein. Sozialversicherungsbeiträge gehören den Beitragszahlern; das ist das Solidaritätsprinzip. Wir wollen die Beitragszahler durch unseren Entwurf eines Gesetzes zur dynamischen Beitragssenkung hier entlasten.

(Beifall bei der FDP)

Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Kollege Albert Weiler.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7362689
Wahlperiode 19
Sitzung 105
Tagesordnungspunkt Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung
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