Martin HebnerAfD - Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Das war ein sehr interessanter Vortrag, Herr Lange.
(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Eine Rede!)
Sie sagten – ich zitiere –, eine Daseinsvorsorge bezüglich Breitband und Mobilfunk würden die Bürger zu Recht erwarten. Ich kann Ihnen ganz klar sagen: Was die Breitbandversorgung angeht, ist Deutschland eine komplette Wüste.
(Marianne Schieder [SPD]: So schlimm ist es nicht! – Gustav Herzog [SPD]: Sie wissen gar nicht, was eine Wüste ist!)
Wie ich weiß, ist das in anderen Ländern anders. Nehmen wir zum Beispiel Japan, wo die Breitbandabdeckung, was FTTH betrifft, an die 80 Prozent beträgt, oder Südkorea mit einer Breitbandabdeckung von weit über 50 Prozent. In Deutschland beträgt sie – das wissen wir alle – nur 2 Prozent.
Ich war in den Jahren zwischen 2005 und 2010 mit der Planung der Deutschen Telekom für den FTTH-Ausbau beschäftigt, und zwar auf der technischen Seite.
(Kerstin Tack [SPD]: Wen wundert das dann?)
Und wissen Sie, wer das alles zurückgestrichen hat? Das war Ihre Regierung. Sie haben das alles zusammengestrichen. Im Moment besteht für viele Firmen, die in ländlichen Gebieten ihre Geschäftssitze haben, das Fiasko darin, dass sie dort keine entsprechende Anbindung an die großen Unternehmen finden. Was passiert? Sie müssen sich, wenn es um die Frage des Firmensitzes geht, ganz klar umorientieren. Sie haben für viele Mittelständler wirklich ein riesengroßes Problem geschaffen.
Jetzt behaupten Sie, Sie würden irgendwo einen weiteren Schritt machen. Schauen Sie, das ist doch ein Schneckentempo, das Sie hier vorlegen! Und was die vollkommen unzureichende Netzabdeckung bei 4G oder auch 5G angeht, da muss man feststellen, dass das jetzt auch wieder zementiert wird. Dabei wäre das ein Auftrag an Sie von der Regierung gewesen, hier vonseiten der Regierung längst Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen. Da haben Sie komplett versagt.
(Gustav Herzog [SPD]: Lassen Sie sich Redezeit von Ihrer Fraktion geben!)
Vielen Dank, Herr Hebner. – Es gibt die Möglichkeit einer Kurzintervention. Diese hat er bekommen. Ich werde im Laufe des weiteren Abends sehr restriktiv damit umgehen: maximal eine Kurzintervention pro Tagesordnungspunkt. Er hat jetzt eine bekommen. Wenn Herr Lange antworten möchte, kann er das tun.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7367785 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 107 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Telekommunikationsgesetzes |