27.06.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 107 / Tagesordnungspunkt 22

Joana CotarAfD - Anpassung des Datenschutzrechts

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Es ist 1.19 Uhr, und wir debattieren und verabschieden zu dieser späten Stunde tatsächlich ein Gesetz von nahezu 500 Seiten, das insgesamt 154 Änderungen in Fachgesetzen betrifft, zusätzlich garniert mit ein paar Entschließungsanträgen.

(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Haben Sie nicht gedacht, dass so viel gearbeitet wird!)

Und das alles in neun Minuten!

(Dagmar Ziegler [SPD]: Was?)

Allein das macht fassungslos.

(Beifall bei der AfD)

Sie haben in dieses Datenschutz-Anpassungsgesetz alles hineingepackt, was möglich ist, auch sachfremde Änderungen von Gesetzeswerken, die mit der Anpassung an die DSGVO eigentlich gar nichts zu tun haben.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Wo waren Sie denn im Ausschuss?)

Dieses Omnibusgesetz können weder wir hier im Parlament noch die Öffentlichkeit wirklich vollständig durchschauen, und ich unterstelle Ihnen, dass genau das Ihre Absicht ist.

(Beifall bei der AfD)

Wie hat Herr Seehofer das so freimütig zugegeben: „Man muss Gesetze kompliziert machen. Dann fällt das nicht so auf.“

So versuchen Sie, uns in diesem Anpassungsgesetz auch eine Vorratsdatenspeicherung unterzujubeln, die keine klar definierte zeitliche Obergrenze hat. Sie geben datenverarbeitenden Stellen eine Befugnisausweitung, indem Sie den Begriff „Sperrung“ von Datensätzen durch „Einschränkung“ ersetzen. Sperrung entspricht in Ihrem DSGVO-Äquivalent eigentlich eher dem Recht auf Löschung. Sie ziehen hier also offensichtlich gar nicht erst in Erwägung, dass physikalisch gelöscht werden kann oder sollte; Sie schränken nur ein. Damit zeigen Sie, dass Sie gar kein Interesse daran haben, Behörden und anderen Einrichtungen den Zugriff auf Daten überhaupt je zu entziehen.

Auch Einwohnermeldebehörden können weiter munter Bürgerdaten sonst wohin weitergeben. Einschränkungen der Datenverarbeitung seitens der Bürger sind kaum durchsetzbar.

Bei der Anpassung des IHK-Gesetzes sorgen Sie dafür, dass die Kammern, die einmal irgendwelche Daten erhoben haben, diese auch munter weiterleiten dürfen. Daten, die einmal im großen Topf gelandet sind, bleiben darin. Gleiches gilt für die Anpassung der Handwerksordnung.

In Artikel 123 wird die Tür zur Digitalisierung des Gesundheitswesens geöffnet – eine gute Sache. Gleichzeitig werden aber Widerrufsrechte, die bereits bestehen, gestrichen.

Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten soll zukünftig erst bei mindestens 20 Mitarbeitern bestehen. Das klingt erst einmal nach einer Entlastung der Unternehmer, ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich die Unternehmen trotzdem an den Datenschutz halten müssen – dann eben ohne Berater, der sich damit auskennt.

(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Rechnung wird nicht aufgehen. Besser wäre es, darauf zu drängen, den „One size fits all“-Ansatz der DSGVO zwingend auf den Prüfstand zu stellen und hier wirkliche Verbesserungen für den Mittelstand zu erreichen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Ich könnte mit meiner Aufzählung noch so weitermachen,

(Reinhard Houben [FDP]: Lieber nicht!)

aber ich habe nur noch ein paar Sekunden Redezeit. Klar ist: Die AfD wird dieses Gesetz ablehnen.

Einzig der Antrag der Koalition „Datenschutz und Meinungsfreiheit in Einklang bringen“ hat mich wirklich überrascht; denn er kam mir sehr bekannt vor. Aus gutem Grund: Er nimmt nämlich genau das auf, was die AfD in ihrem Antrag „Freie Meinungsäußerung sicherstellen ...“ bereits Anfang des Jahres gefordert hat.

(Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Sicher! Glauben Sie mal nicht, dass wir so verzweifelt sind! – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Sicher nicht!)

Damals wurde unser Antrag von allen anderen Fraktionen hier im Hause abgelehnt.

Ich freue mich, dass die Koalition hier offensichtlich zur Einsicht gekommen ist und ihre Meinung geändert hat. Wieder einmal zeigt sich: AfD wirkt! Ich bedanke mich dafür und wünsche eine gute Nacht.

(Beifall bei der AfD – Lachen bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Geben Sie Ihre Rede beim nächsten Mal am besten zu Protokoll!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Cotar. – Saskia Esken, SPD, Manuel Höferlin, FDP, und Niema Movassat, Fraktion Die Linke, geben ihre Reden zu Protokoll, und Dr. Konstantin von Notz redet jetzt für Bündnis 90/Die Grünen leibhaftig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7367874
Wahlperiode 19
Sitzung 107
Tagesordnungspunkt Anpassung des Datenschutzrechts
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