28.06.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 108 / Tagesordnungspunkt 32

Ulli NissenSPD - Wohngeldstärkungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass wir heute einen wichtigen Baustein für bezahlbares Wohnen auf den Weg bringen. In meinem Frankfurter Wahlkreis

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

ist das das Thema Nummer eins. Bezahlbares Wohnen ist eine wichtige Forderung der Nachhaltigkeitsziele 2030, der SDGs, denen wir uns verpflichtet haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Im Februar haben wir im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beschlossen, dass wir die Wohngeldreform noch vor der sitzungsfreien Zeit im Sommer in das Parlament einbringen wollen. Mit der heutigen Einbringung des Entwurfs eines Wohngeldstärkungsgesetzes haben wir eine Punktlandung hingelegt. Dafür danke ich ganz herzlich all denjenigen, die daran mitgearbeitet haben. Danke schön!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Unser Ziel ist klar: Mehr bezahlbarer Wohnraum muss her. Dafür brauchen wir ein Zusammenspiel aus mehr Investitionen, sozialem Wohnungsbau und zielgenauen Änderungen im Mietrecht und in der Sozialpolitik. Das Wohngeld erfüllt eine entscheidende sozialpolitische Funktion, die wir durch den heute vorgelegten Gesetzentwurf stärken.

Mit dem Wohngeldstärkungsgesetz werden ab dem 1. Januar 2020 mehr Haushalte mehr Wohngeld erhalten. Im Durchschnitt erhöht sich das Wohngeld um etwa 30 Prozent. Mit dieser Information habe ich am Wochenende eine junge Frau aus Frankfurt, die dringend auf das Wohngeld angewiesen ist, glücklich gemacht. Es freut einen im Augenblick insbesondere als SPD-Politiker, auch glückliche Gesichter bei den Wählerinnen und Wählern zu sehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Karsten Möring [CDU/CSU]: Sei Ihnen gegönnt!)

Vom Wohngeld profitieren 660 000 Menschen in unserem Land. Darunter sind rund 180 000 Haushalte, die dann erstmals oder wieder Wohngeld erhalten. Ein Zweipersonenhaushalt bekam bisher – ohne Reform – durchschnittlich 145 Euro pro Monat. Mit unserer Reform sind es jetzt etwa 190 Euro Wohngeld – eine deutliche Steigerung.

Erstmals wird das Wohngeld dynamisiert. Dafür haben wir uns von der SPD auch intensiv eingesetzt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Wohngeld wird jetzt regelmäßig alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Das ist ein echter sozialpolitischer Fortschritt. Damit sichern wir die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre. Weniger Haushalte werden dadurch zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe hin- und herwechseln.

Des Weiteren werden die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete bezuschusst werden kann, jetzt regional gestaffelt angehoben. Durch die Einführung einer neuen Mietenstufe VII können höhere Mieten in angespannten Wohnungsmärkten berücksichtigt werden. Mietenstufe VII erhalten nun 38 Kreise und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietniveaus von etwa 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt. Bisher liegen – ganz zufällig – von 38 Gemeinden mit Mietstufe VII  33 in Bayern. In Hessen gibt es nur eine Kommune; aber das ist nicht mein Frankfurter Wahlkreis. Auf diese Einstufungen werden wir sicherlich im Rahmen der weiteren Beratungen eingehen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Erhöhung des seit 1990 nicht mehr angepassten Einkommensfreibetrages für Menschen mit einer Schwerbehinderung von 1 500 auf 1 800 Euro jährlich vor. Das war dringend erforderlich.

Ich freue mich, dass nun die weiteren Beratungen zum Gesetzentwurf beginnen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich für eine Klimakomponente beim Wohngeld einsetzen. Damit soll der Zugang zu Wohnungen mit höherem energetischem Standard für einkommensschwächere Haushalte unterstützt werden.

Wir wollen auch das Problem der nordfriesischen Inseln angehen. Diese erhalten stets die niedrigste Mietenstufe, weil sie einem Kreis auf dem Festland zugeordnet werden.

(Beifall der Abg. Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das bildet aber nicht das tatsächliche Mietenniveau auf den Inseln Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge ab.

Wir planen im September eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das wird ein guter Tag für etwa 660 000 Haushalte.

Ich möchte mich bei meinem Praktikanten Silvan Spohr bedanken, der hier auf der Tribüne sitzt. Er hat mich in den letzten Wochen toll unterstützt.

Ich wünsche Ihnen und uns allen eine wunderbare sitzungsfreie Sommerzeit!

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7368193
Wahlperiode 19
Sitzung 108
Tagesordnungspunkt Wohngeldstärkungsgesetz
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