26.09.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 115 / Tagesordnungspunkt 22

Fabian JacobiAfD - Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt, etwas kryptisch betitelt, ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vor. Dem stellen wir als AfD-Fraktion einen eigenen Entwurf gegenüber mit einem klareren Namen: Gesetz zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs.

Im Ausgangspunkt gibt es zu diesem Thema viel Konsens. Die deutsche Rechtsordnung setzt zur Verhinderung von Regelverstößen im Wettbewerbsgeschehen nicht primär auf staatliche Aufsicht, sondern zuerst auf die Marktteilnehmer und deren Verbände, die Verstöße durch Abmahnung unterbinden. Die im Grundsatz hohe Akzeptanz dieses Modells ist bedroht, wenn es entgegen seinem Zweck missbraucht wird durch massenhafte Abmahnungen, die nur darauf abzielen, sich durch Kostenerstattung und Vertragsstrafen zu bereichern. Dem Abmahnmissbrauch ist der Gesetzgeber bereits 2013 mit einem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken entgegengetreten. Nunmehr stellt die Bundesregierung fest, dass jenes Gesetz zwar eine Verbesserung gebracht hat, aber immer noch Handlungsbedarf besteht, um solche Machenschaften weiter einzudämmen. Wie gesagt, bis hierher alles Konsens.

Keine Überstimmung besteht dagegen in der Frage, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann. Der Entwurf der Bundesregierung bringt eine umfängliche Vorschrift, die regeln soll, wann die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen missbräuchlich und somit unzulässig sein soll. Allerdings enthält die Vorschrift zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, die es dem Betroffenen schwermachen, zu erkennen, ob die Abmahnung nun missbräuchlich ist, sodass er sie gefahrlos zurückweisen kann, oder nicht. Damit ist dem Betroffenen wenig geholfen.

Ein zweiter Kritikpunkt, der von zahlreichen sachverständigen Stellungnahmen geteilt wird, ist die beabsichtigte Abschaffung des Gerichtsstandes am Ort der Rechtsverletzung. Dadurch, dass zum Beispiel bei Regelverstößen im Internet die Rechtsverfolgung bei allen Gerichten in Deutschland möglich ist, haben sich spezialisierte Gerichtsstandorte herausgebildet. Diese bewährten Strukturen zu zerschlagen, bringt keinen erkennbaren Nutzen für die Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs.

(Beifall bei der AfD)

Unser Entwurf belässt es daher insoweit bei dem bisherigen und bewährten Zustand.

Ein dritter Aspekt sind die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO. Dazu ist in dem Regierungsentwurf zwar vorgesehen, dass insoweit keine Abmahnkosten gefordert werden können; allerdings soll das nur für Abmahnungen durch Mitbewerber gegenüber Kleinunternehmen gelten. Wir wollen stattdessen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in diesem Bereich insgesamt ausschließen.

Der Überweisung der Anträge an den Rechtsausschuss stimmen wir natürlich zu. Dann sehen wir mal, ob dort am Ende etwas Vernünftiges herauskommt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat nun Roman Müller-Böhm das Wort.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7391344
Wahlperiode 19
Sitzung 115
Tagesordnungspunkt Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen
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