Roman Müller-BöhmFDP - Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Jahren ist der Abmahnmissbrauch ein großes Problem, das es politisch zu lösen gilt. Vor über einem Jahr haben die Regierungsfraktionen SPD und Union im Deutschen Bundestag einen Antrag beschlossen, der die Regierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich mit dem Thema des Abmahnmissbrauchs beschäftigt. Frist dafür war der 1. September 2018. Heute darf ich feststellen, dass wir an diesem frühen Morgen den 27. September 2019 haben, 391 Tage später. Sie sind also über ein Jahr lang, liebe Bundesregierung, der Aufforderung dieses Hauses nicht gefolgt und haben einen solchen Gesetzentwurf nicht präsentiert. Damit kommen Sie nicht nur den Wünschen der Regierungsfraktionen nicht nach, nein – ich muss es schlimmer ausdrücken –, Sie sind damit indirekt mitverantwortlich für jede einzelne missbräuchliche Abmahnung der letzten 391 Tage. Zeit genug wäre nämlich gewesen, etwas zu tun.
(Beifall bei der FDP)
Ebenfalls verstehe ich nicht, warum Sie die Unternehmen gegenüber den Verbänden schlechterstellen. Sie schließen die Wettbewerber teilweise vom Aufwendungsersatz aus, lassen aber den Verbänden weiterhin Möglichkeiten, diese zu tätigen. Das Ganze rechtfertigen Sie in der Gesetzesbegründung damit, dass angeblich die meisten missbräuchlichen Abmahnungen von Mitbewerbern gekommen seien und nicht von Verbänden. Ich habe in einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nachgefragt. Sie haben mir geantwortet, dass Sie dazu kein valides Zahlenmaterial haben. Also frage ich mich: Wie kommen Sie zu dieser Forderung? Wo sind evidente Beweise, die dafür sprechen, diese Formulierung zu wählen? Also ist das Ganze nicht faktenbasiert.
Selbst wenn wir annehmen, Sie hätten damit recht, dann würde es in Zukunft nur dazu kommen, dass die bisherigen missbräuchlichen Abmahnungen durch Wettbewerber in Zukunft von neu organisierten Verbänden kommen. Also ist damit den ehrlichen Kaufleuten nicht wirklich geholfen.
Ziel muss sein, dass nur noch derjenige abmahnt, der wirklich ein Interesse am fairen Wettbewerb hat. Deswegen brauchen wir das sogenannte Notice-and-take-down-Verfahren auch für Abmahnungen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Wir Freie Demokraten haben den größten Respekt vor den Fleißigen in unserer Republik. Dafür brauchen wir, dass die erste Abmahnung grundsätzlich aufwendungsersatzfrei erfolgt. Wir wollen klar regeln, welche Teile der DSGVO abmahnfähig sind und welche nicht. Denn nicht jeder Verstoß ist so gravierend, dass er abgemahnt werden sollte. Wir wollen sicherstellen, dass Unterlassungserklärungen nicht über den Verstoß hinausgehen dürfen. Denn nicht jede Mücke von Verstoß sollte einen Elefanten von Unterlassungsanspruch nach sich ziehen; das ist nicht Praxis ehrlicher Kaufleute.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen mehr Fairness bei den Abmahnungen. Dazu trägt unser Antrag bei.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Dr. Manuela Rottmann das Wort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7391345 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 115 |
Tagesordnungspunkt | Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen |