Detlev SpangenbergAfD - MDK-Reformgesetz
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen, MDK-Reformgesetz. Eine merkwürdigere Begründung für die Änderung einer Rechtsform habe ich noch nie gelesen wie in diesem herrlichen Antrag, meine Damen und Herren. Seit 1989 wird geprüft. Die Begründung war die Steigerung der Kosten bei den Krankenversicherungen. In den letzten Jahren wurde verstärkt gefragt, ob die Unabhängigkeit des MDK von den Kranken- und Pflegekassen gegeben ist. Man brauche eine neue Rechtsform, vom Verein hin zur Körperschaft öffentlichen Rechts, damit – so ist anscheinend der Wunsch – weniger Kosten erstattet werden müssen. Das Interessante dabei ist: 2018 wurden Rückzahlungen von Vergütungen in Höhe von 2,8 Milliarden Euro festgestellt. Das heißt, der MDK hat festgestellt, dass der Vertragspartner nicht ganz sauber gearbeitet hat. So kommt es jedenfalls hier an.
Das Ziel ist also, die Unabhängigkeit zu stärken, damit nicht im Sinne der Kassen geprüft werden kann? Das ist eine sehr merkwürdige Begründung, die für eine Änderung der Rechtsform festgestellt wird. Wenn es Streitigkeiten über Kodierung und Abrechnung gibt, kann man die nicht so lösen, dass man eine andere Rechtsform einführt, sondern dann muss man klarere und bessere Abrechnungsmodalitäten einführen. Die DRG-Problematik haben wir auch, die Fallpauschalen sind hier auch zu hinterfragen. Aber die Rechtsform zu ändern, nur damit anders geprüft werden kann? Meine Damen und Herren, das ist abenteuerlich.
Es gibt die weitere Kritik, dass aus Wettbewerbsgründen zu viel geprüft wird. Die Kasse würde zu viel prüfen, der Umfang wäre zu groß. Ein Vertragspartner hat jedoch das Recht, zu prüfen, wenn er meint, dass der andere Vertragspartner nicht korrekt abrechnet. Es sind Kosten, die dann unzulässigerweise in seiner Bilanz auftauchen. Da kann man nicht sagen: Du darfst nicht so viel prüfen, das ist Wettbewerbsverzerrung. – Das ist kompletter Blödsinn, meine Damen und Herren. So etwas habe ich noch nie gehört.
(Beifall bei der AfD)
Es geht noch abenteuerlicher weiter. Man verlangt, den Krankenhäusern „Anreize“ dafür zu geben, dass sie – wie heißt das hier? – „regelkonform“ abrechnen. Das habe ich überhaupt noch nicht gehört. Ein Vertragspartner ist verpflichtet, korrekt abzurechnen. Dafür muss ich nicht einen Anreiz schaffen. Machen wir vorher ein Bankett, damit alle nett und freundlich sind und mir das Geld geben, das mir zusteht? Ich weiß nicht, ob der, der das aufgestellt hat, überhaupt schon mal eine Vorlesung in BWL gehört hat. Ich glaube, niemals.
(Beifall bei der AfD)
Eine Abrechnung muss grundsätzlich immer korrekt sein.
Sie sagen: Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden weiterentwickelt. Das heißt: möglicherweise ausgeschlossen. Das ist ein positiver Ansatz, ganz klar. Das würde aber die bisherige Rechtsform des MDK nicht berühren. Wenn Sie diese Kritikpunkte ausräumen, brauchen Sie keine Rechtsform zu ändern. Der MDK kann weitermachen wie bisher.
Dann stellen Sie in dem Regierungsentwurf ganz lustig fest: Ein hoher Anteil korrekter – das haben Sie geändert in „unbeanstandeter“ – Abrechnungen führt zu einer geringen Prüfquote. – Jetzt sind wir alle ganz schlau. Das macht das Finanzamt schon immer; das müssten Sie doch alle wissen. Wenn Sie keinen Anlass geben, wenn Ihre Einkommensteuererklärung stimmt, dann werden Sie auch nicht so häufig geprüft. Aber hier steht das als große Weisheit mit drin. Was für Schlaumeier! Ich muss wirklich sagen: Ich bin begeistert hiervon.
Jetzt geht es aber noch weiter.
Herr Spangenberg, weiter können wir leider nicht machen. Schauen Sie bitte auf die Uhr und setzen Sie einen Punkt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Darf ich einen Satz noch, Frau Präsidentin, einen einzigen? – Ein Verbot der Aufrechnung von Rückforderungen widerspricht § 387 BGB. Sie können immer mit gleichartigen Forderungen aufrechnen. Bei Geld ist das immer möglich.
Meine Damen und Herren, das hier ist also eine Luftnummer.
Recht vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Die Beiträge der Kolleginnen und Kollegen Harald Weinberg, Lothar Riebsamen, Dr. Andrew Ullmann, Sabine Dittmar, Maria Klein-Schmeink, Emmi Zeulner und Claudia Moll nehmen wir zu Protokoll.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7391349 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 115 |
Tagesordnungspunkt | MDK-Reformgesetz |