Hans-Peter Friedrich - Änderung zivilprozessrechtlicher Vorschriften
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 26 a bis 26 c sowie Zusatzpunkte 14 und 15 auf:
26 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Manuela Rottmann, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zivilprozess im 21. Jahrhundert – Verfahren und Abläufe effektiv gestalten
c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Katja Keul, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zivilprozess im 21. Jahrhundert – Strategischer Verhinderung der Revision entgegenwirken
Zivilprozesse modernisieren – Für ein leistungs- und wettbewerbsfähiges Verfahrensrecht
Nichtzulassungsbeschwerde auch bei kleinen Streitwerten zulassen – Wertgrenze bei der Nichtzulassungsbeschwerde wieder abschaffen
Interfraktionell sind für die Aussprache 27 Minuten vereinbart. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt für die SPD-Fraktion der Kollege Dr. Johannes Fechner.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7395463 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 118 |
Tagesordnungspunkt | Änderung zivilprozessrechtlicher Vorschriften |