Johannes FechnerSPD - Änderung zivilprozessrechtlicher Vorschriften
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuhörer auf den Tribünen haben wir keine mehr. Sehr geehrte BGH-Richterinnen und BGH-Richter, die jetzt wahrscheinlich in Karlsruhe vor den Bildschirmen sitzen und sich diese Debatte zu diesem wichtigen Gesetzentwurf live anschauen!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU und des Abg. Friedrich Straetmanns [DIE LINKE] – Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Aber nur, weil sie gehört haben, dass du redest!)
– Wahrscheinlich, ja. – Seit 2002 haben wir bekanntlich die Regelung, dass Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zum BGH durch Berufungsgerichte nur möglich sind, wenn das jeweilige Verfahren einen Beschwerdewert von mehr als 20 000 Euro hat. Schon mehrfach haben wir diese Regelung verlängert und dabei zeitlich befristet.
Um es klar zu sagen: Wir brauchen jetzt eine Dauerlösung, und die schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf. Es muss auf Dauer gesichert sein, dass der BGH nicht überlastet ist, damit die höchstrichterlichen Urteile zeitnah ergehen. Deswegen ist das eine sehr gute Regelung, die wir heute hier vorliegen haben.
Warum brauchen wir eine solche Beschränkung? Die für Zivilsachen zuständigen BGH-Richter sind erheblich überlastet. 2018 wurden rund 3 600 Nichtzulassungsbeschwerden eingereicht, und wenn wir diese Regelung zur Wertgrenze jetzt nicht verlängern würden, dann hätten wir noch mehr solcher Verfahren und erhebliche Überlastungen für den BGH. Wichtige Grundsatzurteile würden nicht zeitnah ergehen, und damit würden wichtige Rechtsfragen nicht beantwortet werden.
Daneben werden wir mit diesem Gesetz die Spezialisierung der Gerichte vorantreiben. Wir wollen, dass die Richter, die sich auf ein Rechtsgebiet spezialisiert haben, sich dort gut auskennen, Erfahrungen haben und kompetent sind, die entsprechenden Fälle entscheiden. Das wird die Qualität der Rechtsprechung steigern und dazu führen, dass die Verfahren beschleunigt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Schließlich sorgen wir mit vielen weiteren Regelungen im Gesetzentwurf dafür, dass Zivilprozesse effektiver werden – zum Beispiel werden Vergleichsabschlüsse vereinfacht –, ohne dass das mit Nachteilen für den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger einhergehen würde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, das ist ein guter Gesetzentwurf. Wir vermeiden eine Überlastung des BGH und beschleunigen die Zivilprozesse, ohne dass wir dabei Rechtsschutzmöglichkeiten beschneiden. Stimmen wir also diesem Gesetzentwurf zu!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns ja in der langen Nacht der Rechtspolitik mit fünf Tagesordnungspunkten zu diesem Bereich, und bei keinem einzigen dieser Tagesordnungspunkte war der Vorsitzende des Rechtsausschusses anwesend.
(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! – Marianne Schieder [SPD]: Sauerei!)
Ich finde, das geht nicht; das ist einfach unmöglich. Diese Mischung aus Faulheit und Desinteresse zeigt, dass es dem Herrn Brandner seinem Schwerpunkt nach mehr um Hetze gegen Minderheiten als um die politische Sacharbeit hier geht. Das will ich in aller Deutlichkeit hier so sagen. Bei fünf Tagesordnungspunkten schwänzt er die rechtspolitischen Debatten. Das geht nicht.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Zuruf von der AfD: Schäbig! – Gegenruf von der SPD: Fakt!)
Der Kollege Jens Maier hat das Wort für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD – Armin-Paulus Hampel [AfD]: Dafür ist der Maier da!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7395464 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 118 |
Tagesordnungspunkt | Änderung zivilprozessrechtlicher Vorschriften |