Marco Wanderwitz - Wohngeldstärkungsgesetz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorteil, wenn man nach Rednern der Opposition spricht, ist, dass man das eine oder andere richtigstellen kann. Das will ich gerne tun.
Zunächst möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich in der Anhörung deutlich mehr Zustimmung als Kritik von den Sachverständigen wahrgenommen habe.
(Volkmar Vogel [Kleinsaara] [CDU/CSU]: Ja! – Niema Movassat [DIE LINKE]: Na gut, Sie benennen sie ja auch!)
– Sie benennen ja auch Sachverständige. Jetzt hören Sie mal zu. Sieben Minuten sind auszuhalten.
Wenn ich lese und höre, was die Journalistinnen und Journalisten, die sich sehr intensiv mit dieser Branche und dieser politischen Thematik beschäftigen, in den Zeitungen schreiben bzw. im Rundfunk und im Fernsehen sagen, dann stelle ich fest, dass wir für diese Wohngeldnovelle ziemlich viel Lob bekommen. Ich finde, zu Recht. Wir können über vieles, was den Wohnungsmarkt in Deutschland derzeit betrifft, trefflich streiten – das tun wir auch –, aber mit der Wohngeldreform liefern wir jetzt, wie ich glaube, etwas ziemlich Gutes.
Wir erhöhen die Förderkraft des Wohngelds erheblich. Führen wir uns einmal die Zahlen vor Augen: Wir, sowohl der Bund als auch die Länder, werden künftig 1,2 Milliarden Euro für das Wohngeld zur Verfügung stellen. Damit werden künftig 660 000 und damit 180 000 Haushalte mehr als bisher in den Genuss des Wohngeldes kommen. Außerdem heben wir die Höchstbeträge gestaffelt an und führen die neue, schon erwähnte Stufe VII in den Wohnungsmärkten, in denen es besonders pressiert, ein.
Und wir führen eine Dynamisierung ein. Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre angepasst, automatisch, ohne dass wir das jedes Mal mühselig beschließen müssen. Ich finde: Da es eine solche Dynamisierung bisher noch nicht gegeben hat, ist das ein wirklich großer Fortschritt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Da wir das Ganze auch evaluieren wollen, können und werden wir in wenigen Jahren darüber sprechen, ob der gewählte Zweijahreszeitraum richtig ist. Unserer Ansicht nach ist er gut geeignet. Das hat natürlich auch etwas mit Bürokratie zu tun. Deswegen haben wir den Zeitraum von zwei Jahren gewählt.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit einen kleinen Exkurs machen – ich habe ja gesagt, dass ich das eine oder andere mit abräume –: Wenn wir über steigende, über explodierende Mieten sprechen, dann sprechen wir vor allen Dingen immer wieder über Neuvermietungsmieten, die aber nur etwa 5 Prozent des gesamten Mietmarktes in unserem Land ausmachen. Das sage ich, um die Größenordnungen ein bisschen zurechtzurücken. Es ist eben so, dass die Bestandsmieten, also die Mieten der anderen 95 Prozent, in den letzten Jahren nicht so stark gestiegen sind – nämlich unterhalb des Niveaus der Preisentwicklung. Das sind Fakten. Ich finde, die sollte man in einer solchen Debatte auch mal erwähnen.
Ferner möchte ich erwähnen, dass wir richtigerweise gesagt haben: Wenn wir jetzt das ambitionierte Klimaschutzpaket verabschieden, bei dem wir insbesondere den Gebäude- und den Wohnsektor erheblich in die Pflicht nehmen, müssen wir berücksichtigen, dass die kostenintensiven Sanierungen auf die Kaltmieten durchschlagen. Deswegen haben wir gesagt, dass wir für diejenigen Mieter, die sich das nicht leisten können, einen Aufschlag von 10 Prozent auf das Wohngeld brauchen. Das brauchen wir, wenn im Jahr 2021 die CO
Die Stärkung des Wohngeldes ist für uns ein ganz wichtiger Baustein im Rahmen unserer Gesamtstrategie für bezahlbares Wohnen. Aber letztlich ist es – ähnlich beispielsweise den Mietpreisbegrenzungen – nur eine Operation, die insbesondere deshalb notwendig ist, weil es eben nicht genügend bezahlbaren Wohnraum in der Fläche im Land gibt. Insofern ist das Thema „mehr Bauland“ mindestens genauso wichtig. Die Baulandkommission hat ihr Ergebnis vor der Sommerpause geliefert. Wir arbeiten aktuell an der sich daraus ergebenden Baugesetzbuchnovelle, die wir noch dieses Jahr vorlegen werden, um sie dann hoffentlich im ersten Quartal nächsten Jahres in diesem Hause beraten und verabschieden zu können. Diese Novelle soll insbesondere dazu dienen, mehr Bauland im Innenbereich wie in moderater Weise in den angrenzenden Bereichen zur Verfügung zu stellen. Die Länder sind in der Tat intensiv mit dem Thema Bauordnungsrecht beschäftigt, weil das unmittelbar damit zusammenhängt.
Wir sind dabei, die insbesondere durch die Baukostensenkungskommission unterbreiteten Vorschläge abzuarbeiten. Da geht es insbesondere um Normung. Das ist ein dickes Brett. Das haben, glaube ich, alle, die sich damit befasst haben, schon gemerkt. Es geht beispielsweise um das Thema serielles Bauen. Damit schließen wir jetzt den Kreis beim Thema serielles Sanieren. Es geht natürlich auch um Fachkräfte; denn die Baubranche ist weitestgehend ausgelastet, und deswegen ist der weitere Kapazitätsaufbau insbesondere an einen Zuwachs von Fachkräften gebunden. Ich erwähne hier das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, aber auch die umfangreiche Zusammenarbeit mit der Bauwirtschaft auf dem Gebiet der Gewinnung von neuen Fachkräften im Inland. Ich erwähne den Mitarbeiterwohnungsbau; in diesem Bereich gehen wir als Bund über die BImA voran. Wir wollen für unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Legislaturperiode mehrere Tausend Wohnungen bauen. Wir werben auch dafür, dass andere Unternehmen diesem Beispiel folgen. Wir haben dafür erst jüngst steuerliche Regelungen angepasst, die das attraktiver machen.
Der soziale Wohnungsbau ist angesprochen worden; auch er ist ein wichtiges Thema. Wenn die 1 Milliarde Euro Bundesgeld, die wir künftig zur Verfügung stellen, eins zu eins im sozialen Wohnungsbau ankommt, dann wird dieses Geld deutlich mehr bewirken als die 1,5 Milliarden Euro, die wir die letzten beiden Jahre den Ländern gegeben haben.
(Beifall des Abg. Bernhard Daldrup [SPD])
Ein kleiner Exkurs an dieser Stelle. Wir als Bund waren früher mal zuständig für den sozialen Wohnungsbau. Dann gab es eine Föderalismusreform. Dann sind die Länder allein zuständig gewesen. In dieser Zeit hat sich die Zahl der vorhandenen Sozialwohnungen halbiert, weil die Länder in Summe nicht genügend gemacht haben. Einige wenige Länder, wie beispielsweise Hamburg, stechen heraus. Das Gros der Länder hat aber bei dieser Aufgabe versagt. Deswegen haben wir gemeinsam eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Deswegen sind wir jetzt wieder mit zuständig. Deswegen geben wir jetzt 1 Milliarde Euro Bundesgeld für den sozialen Wohnungsbau. Ich glaube, das wird uns erheblich helfen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Die 1,5 Milliarden Euro, die in den letzten Jahren bereitgestellt worden sind, sind nicht an der richtigen Stelle angekommen. Zwar haben die Länder sie für investive Zwecke verwendet, aber leider nicht für das, wofür sie eigentlich vorgesehen waren, nämlich für den sozialen Wohnungsbau. Wir stellen sicher, dass der Bund künftig Jahr für Jahr 1 Milliarde Euro in den sozialen Wohnungsbau investiert, für den er mit zuständig ist. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Hagen Reinhold, FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7395692 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 119 |
Tagesordnungspunkt | Wohngeldstärkungsgesetz |