18.10.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 119 / Tagesordnungspunkt 32

Michael KufferCDU/CSU - Änderung des Aufenthaltsgesetzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Aufenthaltsgesetz ist eines der zentralen Instrumente unserer Ausländerpolitik, und selbstverständlich stehen wir als CSU zu unserem Versprechen an die Bürger für eine Politik der dauerhaften Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung. Wir wissen, wir handeln dabei mit dem Mandat der Mehrheit unserer Bevölkerung, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Humanität und Ordnung – diesen Zweiklang haben wir immer wieder betont, und er ist auch für die hiesige Debatte wichtig. Wir wollen die Reaktion auf internationale Krisen und die Humanität in Einklang bringen mit den innenpolitischen Interessen und der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Als CSU haben wir uns dabei wahrlich nie dem Verdacht ausgesetzt, nicht bis zuletzt hart in der Sache und, wenn es sein muss, um jedes einzelne Detail verhandelt und gekämpft zu haben. Dabei mussten wir – das wissen Sie – auch manches Mal die Schmerzgrenzen in Fraktion und Koalition ausreizen. Wir handeln dabei aber aus Überzeugung und werden es jederzeit wieder tun, wenn es sein muss. Und das hat sich auch ausgezahlt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das gilt gerade mit Blick auf die weitreichenden Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre, sei es die massive Senkung der Asylantragszahlen, die wir damit erreicht haben, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte oder die Stärkung und Ordnung im Bereich der Rückführung. Die CSU hat jeweils geliefert.

Aus diesem Grund, liebe Kollegen von der AfD, lassen wir uns auch von Ihnen heute keinen Sand in die Augen streuen, wenn Sie wieder einmal versuchen, mit Ihrem Gesetzentwurf den Eindruck zu erwecken, hier dringend notwendige und angeblich längst überfällige Änderungen auf den Weg bringen zu müssen. Das ist nämlich schlicht nicht der Fall. Ich will Ihnen auch erklären, warum es hier überhaupt keinen Handlungsbedarf gibt.

Die von Ihnen angemahnten Unterschiede in den Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz und einer solchen nach § 26 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz betreffen eben nicht, anders als von Ihnen behauptet, zwei vollkommen vergleichbare Personengruppen; vielmehr unterscheiden sie sich wesentlich. Der wesentliche Unterschied an dieser Stelle besteht in einem unterschiedlichen Grund und einem gänzlich unterschiedlichen Aufbau für die Aufenthaltserteilung in Deutschland.

Wohingegen Personen, die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 zu bewerten sind, vor Beginn ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik beispielsweise aus privaten Gründen oder auch, um hier zu arbeiten, die geforderten Kriterien bereits erbringen mussten, um überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, handelt es sich bei der zweiten Gruppe um Menschen, die einen Aufenthaltstitel aus ganz anderen Gründen, nämlich aus humanitären Gründen, haben. Sie können diese beiden Gruppen nicht gleichsetzen. Das meine ich gar nicht in erster Linie moralisch – das auch –, sondern vor allem schlicht rechtstechnisch.

Einfach ausgedrückt: Bei der einen Gruppe, nämlich der Gruppe der Ausländer ohne humanitäre Aufenthaltsgründe, ist die Integration Voraussetzung für das Bleiberecht, bei der anderen Gruppe, der Gruppe der Ausländer mit humanitären Aufenthaltsgründen, ist die Integration die notwendige Konsequenz aus dem Bleiberecht, das aus anderen Gründen besteht.

(Zurufe von der AfD)

Oder noch einfacher gesagt: Im einen Fall folgt das Bleiberecht der Integration, im anderen Fall die Integration dem Bleiberecht.

Ich will noch einmal darauf hinweisen: Mit der von uns im Zuge des Integrationsgesetzes initiierten Gesetzesverschärfung im Jahr 2016 haben wir die Hürden für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bereits erheblich erhöht und damit ein vernünftiges und stimmiges Maß erreicht. Insofern gibt es keinen Änderungsbedarf. So wie es ist, ist es gut, und so wie es ist, soll es auch bleiben. Deshalb werden wir Ihren Gesetzentwurf, der schlichtweg sinnlos ist, ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Detlef Seif für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7395732
Wahlperiode 19
Sitzung 119
Tagesordnungspunkt Änderung des Aufenthaltsgesetzes
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