Detlef SeifCDU/CSU - Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die von der AfD vorgeschlagene Gesetzesänderung würde der besonderen Lage der betroffenen Personen nicht gerecht werden. Es handelt sich einerseits um anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte, andererseits aber auch um Resettlement-Flüchtlinge. Das sind besonders betroffene Personen, zum Beispiel Überlebende von Folter und Gewalt und besonders gefährdete Frauen oder Mädchen.
Meine Damen und Herren von der AfD, Herr Curio, Sie haben heute einmal mehr gezeigt, dass Sie eigentlich die Timm-Thaler-Partei sind, die Partei, die ihr Herz verkauft hat. Der AfD-Gesetzentwurf ist kaltherzig. Was Sie vorgetragen haben, ist zynisch. Keinerlei Empathie ist vorhanden und erkennbar. Natürlich können Sie bei dieser Grundeinstellung nicht nachvollziehen, dass wir diesen besonders betroffenen, gefährdeten Personenkreis auch schützen. Aber ich sage Ihnen eins: Alle anderen Personen in diesem Hause werden ihrer Verantwortung gerecht, haben das Herz an der richtigen Stelle und werden auch zukünftig diesen besonderen Personenkreis schützen.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)
Um eins klarzustellen: Für alle anderen Antragsteller, diejenigen, deren Anträge abgelehnt wurden, zum Beispiel in den Fällen eines Verbots der Abschiebung oder in Fällen, in denen eine Abschiebung aus sonstigen rechtlichen Gründen nicht möglich ist, gelten selbstverständlich die höheren Voraussetzungen des § 9 Aufenthaltsgesetz,
(Zuruf von der AfD: Leider nicht!)
genauso wie für den großen Kreis der subsidiär Schutzberechtigten. Sie bauschen ein Problem auf, das keins ist; denn in § 26 werden überwiegende Lebensunterhaltssicherung und hinreichende Sprachkenntnisse vorausgesetzt.
(Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist schon schwer genug!)
Das sind bereits Voraussetzungen, die für viele Flüchtlinge unüberwindbar sind, die sie nie erfüllen werden. Die Regelung fordert nämlich, dass sie ihren Lebensunterhalt zu mindestens 50 Prozent sicherstellen. Das bedeutet für eine mehrköpfige Familie ein Einkommen von 1 000 Euro netto oder auch weitaus mehr. Das Sprachniveau A2 – darüber lachen wir vielleicht – werden viele Flüchtlinge nie erreichen. Deshalb wird das auch in der Zukunft theoretischer Natur bleiben und kein Massenproblem sein.
(Zurufe von der AfD)
Aber es gibt etwas viel Gravierenderes – ich habe, direkt gesagt, den Gesetzentwurf nicht gelesen; da ist sicher wieder irgendein rechtlicher Fehler drin oder irgendetwas dogmatisch falsch –: Die Bundeskanzlerin hat gesagt, man müsse den Menschen aber auch sagen, dass es sich um einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus handelt. Daraus leiten Sie jetzt ab, die Ansicht der Bundesregierung – so behaupten Sie – stehe im eklatanten Widerspruch zur privilegierten Niederlassungserlaubnis. Das ist falsch und entspricht nicht der Rechtslage. Natürlich haben wir im Wege eines zweistufigen Verwaltungsverfahrens – ob das gewünscht ist oder nicht, ist eine andere Frage – rein rechtlich die Möglichkeit, über das BAMF den Status als Asylberechtigter, den Status als Flüchtling zu entziehen, wenn in der Heimat keine Verfolgung mehr droht. Und wenn dieser erste Schritt in dem zweistufigen Verfahren getan ist, dann kann die Ausländerbehörde natürlich im zweiten Schritt auch die Aufenthaltserlaubnis, hier die Niederlassungserlaubnis, widerrufen. Das haben Sie nicht gesehen und behaupten hier Falsches.
Der AfD-Antrag ist abzulehnen. Er gehört in den Bundestagsschredder. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7395733 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 119 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Aufenthaltsgesetzes |