18.10.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 119 / Tagesordnungspunkt 34

Thomas Gebhart - Masernschutzgesetz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Sie sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. Masern können mit schweren Komplikationen und Folgeerkrankungen einhergehen. In seltenen Fällen enden sie sogar tödlich.

Eine große Zahl von Kindern, von Jugendlichen und von Erwachsenen ist heute nicht geimpft. So kommt es, dass allein in diesem Jahr deutschlandweit mehr als 490 Masernfälle gemeldet worden sind. Das ist die aktuelle Situation.

Was ist unser Ziel, und wo wollen wir hin? Wir wollen die Masern ausrotten. Ich will, dass kein Kind mehr an Masern erkrankt, und ich will, dass niemand mehr an den Folgen dieser Krankheit stirbt.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Die Ausbreitung von Masern kann unterbunden werden. Dazu ist es erforderlich, dass mindestens 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern immun sind. Dann entsteht ein Gemeinschaftsschutz, von dem auch diejenigen profitieren, die sich selbst gar nicht impfen lassen können. Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Es ist doch eine Errungenschaft der Zivilisation und ein Erfolg des medizinischen Fortschritts, dass wir heute hochwirksame und verträgliche Impfstoffe zur Verfügung haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wahr ist auch: Die Rahmenbedingungen für die Impfprävention sind in den letzten Jahren verbessert worden. Aber obwohl die Rahmenbedingungen verbessert worden sind, gibt es heute noch Impflücken, insbesondere beim Masernschutz. Auch das gehört zur aktuellen Lage dazu.

Mit einem Gesetz wollen wir nun weitere Maßnahmen ergreifen. Der Schutz vor Masern wird verbessert, und die Prävention durch Schutzimpfungen wird weiter gestärkt. Was sieht dieser Gesetzentwurf nun vor? Kinder und diejenigen, die in die Schule und in die Kitas kommen, müssen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder aber eine Immunität gegen Masern aufweisen. Dies gilt auch für Personen, die zum Beispiel in Asylbewerberunterkünften untergebracht werden sollen. Gleiches soll für diejenigen gelten, die in solchen Einrichtungen oder auch in medizinischen Einrichtungen tätig sind. Ich sage: Das ist konsequent.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Entsprechende Nachweise über den Masernimpfschutz oder die ‑immunität müssen grundsätzlich gegenüber der Leitung der jeweiligen Einrichtungen erbracht werden. Wer einen entsprechenden Nachweis nicht erbringen kann, darf in den genannten Einrichtungen grundsätzlich nicht aufgenommen oder tätig werden. Dies gilt im Übrigen nicht für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, weil klar ist: Die Schulpflicht hat Vorrang.

Aber das ist noch nicht alles. Zusätzlich sehen wir weitere wesentliche Schritte vor, um die Impfprävention in unserem Land zu stärken. So soll zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Bevölkerung verstärkt zielgruppenspezifisch informieren. Fachärzte sollen unabhängig von Fachgebietsgrenzen impfen dürfen. Und: Die Impfdokumentation soll künftig auch elektronisch erfolgen.

Meine Damen und Herren, im 70. Jahr des Bestehens des Grundgesetzes haben wir natürlich im Blick, dass unsere Verfassung insbesondere das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit garantiert. Daraus folgt aber nicht nur ein Abwehrrecht der Bürgerinnen und Bürger, sondern daraus folgt eben auch eine Pflicht, und zwar die Pflicht des Staates, die Gesundheit insbesondere der Schwächsten in dieser Gesellschaft aktiv zu schützen. Ich denke dabei zum Beispiel an Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Ich denke insbesondere an Säuglinge.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung zwar keine allgemeine Impfpflicht vorgesehen. Vielmehr haben wir die Regelungen zu einem verpflichtenden Masernschutz so zugeschnitten, dass insbesondere die Personen geschützt werden, die in Einrichtungen regelmäßig mit anderen Personen in Kontakt kommen.

Unser Gesetz sieht auch vor, dass die Bevölkerung besser über das Thema Impfen zu informieren ist. Aber ich sage: Informieren alleine reicht nicht. Deswegen gehen wir mit diesem Gesetz nun einen Schritt weiter. Wir haben nämlich nicht nur eine Verantwortung für das, was wir tun, sondern wir haben auch eine Verantwortung für das, was wir nicht tun. Deswegen: Handeln wir konsequent. Für unsere Kinder!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Ulrich Oehme für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7395737
Wahlperiode 19
Sitzung 119
Tagesordnungspunkt Masernschutzgesetz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine