18.10.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 119 / Tagesordnungspunkt 34

Martina Stamm-FibichSPD - Masernschutzgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute ein Thema, das meiner Fraktion wie auch mir sehr am Herzen liegt. Die Prävention von vermeidbaren Infektionskrankheiten und insbesondere der Masern ist eine große Aufgabe. Wir haben uns in Deutschland bereits 2011 zum Ziel gesetzt, die Masern bis zum Jahr 2015 auszurotten. Heute, vier Jahre später, müssen wir leider feststellen, dass wir von der Eliminierung der Masern nach wie vor sehr weit entfernt sind. Als Voraussetzung für die Eliminierung der Masern – wir haben es gehört – gilt nach Angaben der WHO die Immunität von mehr als 95 Prozent der Bevölkerung; auch hiervon sind wir wirklich weit entfernt.

Der Geburtsjahrgang 2015 hat für die zweite Impfung eine Impfquote von 92,8 Prozent. Hinzu kommen die eklatanten Impflücken bei den nach 1970 geborenen Erwachsenen. Ja, ich gehöre noch zu einer Generation, die in Kita und Schule geimpft wurde, die noch Pockennarben am Arm hat

(Stephan Pilsinger [CDU/CSU]: Wirklich? – Tino Sorge [CDU/CSU]: Zeigen!)

und für die es ganz normal war, in der Schule geimpft zu werden. Wir müssen uns aber heute eingestehen, dass alle bisherigen Bemühungen, um die Durchimpfungsraten zu erreichen, nicht gegriffen haben. Gleichzeitig spricht auch die Zahl der Erkrankten eine deutliche Sprache. Jeder Fall ist einer zu viel.

Es ist deshalb richtig und notwendig, dass sich der Bundestag mit diesem Thema beschäftigt. Wir müssen uns letztlich die Frage stellen, wie wir die Impflücken, die in einigen Bereichen wirklich sehr minimal sind, schließen können und welche Maßnahmen hierfür geeignet und verhältnismäßig sind. Der Minister hat einen Gesetzentwurf vorgelegt und einen Lösungsansatz präsentiert, dessen zentrales Element die Verpflichtung zur Masernimpfung ist.

Es ist unumstritten, dass die Pflicht zur Impfung einen Eingriff in verschiedene Grundrechte der Bürger darstellt. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahme gibt es geteilte Meinungen. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält viele Maßnahmen, auch solche zur Schließung der Impflücken bei den über 30-jährigen Erwachsenen.

Ich denke, es gibt in dem ganzen Verfahren noch viel zu diskutieren. Ich möchte auch, dass wir wieder darüber nachdenken, wie wir Recall-Systeme bei den Hausärzten verankern. Ich hoffe, dass wir auch durch diese Diskussion dazu anregen können, dass jeder einmal in seinen Impfpass schaut. Denn – der Kollege hat es angesprochen – es liegt nicht an der mangelnden Bereitschaft der Erwachsenen, sich impfen zu lassen. Das wissen wir aus allen Umfragen.

Ich glaube, dass wir uns bei diesem Thema, über das sicherlich eine sehr emotionale Diskussion geführt wird und bei dem man natürlich immer wieder Dinge hört, die einem zu denken geben, auch angefeuert von den Medien, immer wieder daran erinnern sollten: Wir sitzen alle im selben Boot. Ich denke, dass die Erhöhung der Impfquoten das Gebot der Stunde ist. Wir müssen über alle Mittel, die wir zur Verfügung haben, fair und sachlich miteinander diskutieren. Ich freue mich auf die Anhörung, und ich hoffe, dass wir dann ein wirklich gutes Gesetz für die Sicherheit der Menschen im Land schaffen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Das Wort hat der Kollege Rudolf Henke für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7395744
Wahlperiode 19
Sitzung 119
Tagesordnungspunkt Masernschutzgesetz
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