24.10.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 121 / Sitzungseröffnung

Wolfgang Schäuble - zur Tagesordnung

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Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte nehmen Sie Platz. Die Sitzung ist eröffnet.

Für die heutige 121. und die morgige 122. Sitzung konnte zwischen den Fraktionen keine Tagesordnung vereinbart werden. Die Fraktion der AfD hat dem Vorschlag der anderen Fraktionen widersprochen. Ich habe den Bundestag mit der vorgeschlagenen Tagesordnung einberufen.

Nach § 21 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung ist für die Genehmigung der Tagesordnung ein Plenarbeschluss erforderlich. Die Koalitionsfraktionen beantragen, die vorgeschlagene Tagesordnung um die in der Zusatzpunkteliste aufgeführten Punkte zu erweitern:

Aktuelle Stunde

auf Verlangen der Fraktion der FDP

Meinungsfreiheit in Deutschland verteidigen

(siehe 120. Sitzung)

Drucksache 19/14103

Drucksache 19/14286

Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache

(Ergänzung zu TOP 32)

a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wildtierhaltung im Zirkus jetzt beenden

Drucksachen 19/7057, 19/14420

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2656/18

Drucksache 19/14383

Fachlich fundierte und europäisch einheitliche Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft mit Zukunft

Drucksache 19/14343

Drucksache 19/13396

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss)

Drucksache 19/14425

– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Drucksache 19/14426

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Für einen modernen und attraktiven Öffentlichen Dienst

Drucksachen 19/13519, 19/14425

Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig gestalten

Drucksache 19/14381

30 Jahre Grünes Band

Drucksache 19/14382

Drucksachen 19/10899, 19/13289

Drucksache 19/10792

Drucksache 19/14337

Drucksache 19/14338

Drucksache 19/14339

Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050

Drucksache 19/13900

Klimaschutz mit Vernunft – Durch Marktanreize zur Klimaneutralität

Drucksache 19/14344

Neue Bundeseinrichtungen als Impulsgeber vor Ort nutzen

Drucksachen 19/9957, 19/14414

Stromsperren gesetzlich verbieten

Drucksache 19/14334

Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden.

Die Tagesordnungspunkte 6 b, 16 und 18 sollen abgesetzt werden. Der Tagesordnungspunkt 15 soll ebenfalls abgesetzt und stattdessen der Antrag auf Drucksache 19/14343 mit dem Titel „Fachlich fundierte und europäisch einheitliche Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft mit Zukunft“ mit einem Umfang von 38 Minuten debattiert werden. Des Weiteren soll auch der Tagesordnungspunkt 20 abgesetzt und stattdessen der Antrag auf Drucksache 19/14382 mit dem Titel „30 Jahre Grünes Band“ mit einer Debattenzeit von 38 Minuten aufgerufen werden.

Darüber hinaus kommt es zu den in der Zusatzpunkteliste aufgeführten Änderungen des Ablaufs.

Und schließlich mache ich noch auf eine nachträgliche Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunkteliste aufmerksam:

Der am 18. Oktober 2019 (119. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden:

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)

Drucksachen 19/13452, 19/13826

Außerdem hat die Fraktion der AfD fristgerecht beantragt, auf die heutige Tagesordnung die Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten des Deutschen Bundestags (2. Wahlgang) aufzusetzen und diesen Punkt nach den Ohne-Debatte-Punkten aufzurufen. Wird das Wort zur Geschäftsordnung gewünscht? – Herr Kollege Baumann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit neuen Tricks wollen die alten Parteien hier im Haus verhindern, dass die AfD, die größte Opposition, im Präsidium des Bundestages vertreten ist. Dabei fordert die Geschäftsordnung das ausdrücklich. Wörtlich steht da:

Denn diese Vizes haben große Macht. Deshalb dürfen alle Fraktionen einen stellen, nur die AfD wird von den anderen blockiert.

Alle anderen Fraktionen haben ihre Kandidaten gegenseitig gewählt, aber unsere Kandidaten immer durchfallen lassen seit zwei langen Jahren. Heute gehen Sie noch einen Schritt weiter: Sie wollen noch nicht einmal Wahlen zulassen und auf die Tagesordnung setzen.

Meine Damen und Herren, was wir hier erleben, ist eine neue Dimension des kalten Machtmissbrauchs, eine Unterdrückung der größten Opposition durch die linksgrünen Mainstreamparteien hier im Haus, bis tief in die CDU hinein.

Das ist so dramatisch, weil auch die AfD dringend einen Vizepräsidenten braucht; denn er hat große Macht.

Er kann zum Beispiel in Redeschlachten jedem das Wort entziehen. Er kann Strafen verhängen. Er kann sogar bestimmen, ob das Parlament beschlussfähig ist oder nicht.

Ein Beispiel: Ende Juni saßen hier spätabends 91 Abgeordnete von über 700. Die Regierung wollte trotzdem wichtige Gesetze zum Datenschutz verabschieden.

Dazu musste aber eine Mehrheit der Abgeordneten da sein, mindestens 355. Die waren aber nicht da. Was machte die amtierende Vizepräsidentin? Sie weigerte sich einfach, die Beschlussfähigkeit zu überprüfen, und behauptete wahrheitswidrig, die Mehrheit sei da.

Meine Damen und Herren, Bundestagsvideos zeigen eindeutig, dass dies nicht der Fall war: Nur 91 waren da, nicht 355. So wurde ein wichtiges Gesetz rechtswidrig hier durchgepeitscht.

Nur die AfD protestierte. Die Vertreter der alten Parteien im Präsidium deckten sich gegenseitig – sie sind ja unter sich. Wir haben ja keinen Vize.

Meine Damen und Herren, so kann es nicht bleiben, hier muss sich dringend etwas ändern im Sinne des Parlamentarismus.

Aber diese Änderung, die blockieren Sie ja. Seien Sie doch ehrlich. Wir könnten doch Barack Obama oder Greta Thunberg oder den Dalai-Lama aufstellen: Sie würden sie nicht wählen, obwohl uns nach Recht, Gesetz und Verfassung ein Vize zusteht.

Ich kann Ihnen nur sagen: Beschweren Sie sich nicht über Viktor Orban oder die Ungarn. Sie gehen gegen die demokratisch gewählte Opposition hier oft schlimmer vor, als Sie es jenen hier im Haus vorwerfen.

Und Sie haben ja selbst eine Claudia Roth zur Vizepräsidentin gewählt,

die sich jüngst öffentlich mit Israelhassern, mit Judenfeinden getroffen hat. Videos zeigen, wie sie einen hochrangigen iranischen Politiker mit ausgestreckten Armen herzlich begrüßt, der immer wieder die Vernichtung Israels fordert, der den Holocaust leugnet.

Die größte deutsche Tageszeitung titelte „Schande für den Bundestag“. Zu Recht, meine Damen und Herren.

Was für eine abgrundtiefe Heuchelei in diesem Haus:

Sie messen mit zweierlei Maß, und Sie alle hier machen mit. Das muss hier einmal festgehalten werden.

Zurück zur Geschäftsordnung.

Mit einem Trick wollen Sie uns auf eine Drei-Wochen-Mindestregel zurückzwingen, die hier im Parlament sonst nie angewendet wird,

nicht bei parlamentarischen Initiativen und schon gar nicht bei Wahlen.

Schauen Sie sich die heutige Tagesordnung an: nichts von einer solchen Frist. Schauen Sie sich die Tagesordnungen aller bisherigen Sitzungen an: nichts von einer solchen Frist. In zwei Jahren nicht. Vor allem: Ihre eigenen Vizepräsidenten haben Sie mit einer viel günstigeren Frist gewählt,

als Sie sie der AfD heute aufzwingen wollen. Das ist politische Willkür schlimmsten Ausmaßes in diesem Haus, meine Damen und Herren.

Und es ist ein Schlag ins Gesicht jener 6 Millionen Menschen, die uns zur größten und wichtigsten Oppositionsfraktion gewählt haben. Diese Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Stimmen im Bundestag gleichberechtigt zur Geltung kommen wie alle anderen auch. Genau das wollen Sie verhindern.

Aber freuen Sie sich nicht zu früh.

Herr Kollege Baumann, nach § 29 Absatz 4 darf zur Geschäftsordnung der einzelne Redner nicht länger als fünf Minuten sprechen. Die fünf Minuten sind abgelaufen. – Bitte kommen Sie zum Ende.

Freuen Sie sich nicht zu früh. Die Wahlen in Sachsen und Brandenburg haben es schon gezeigt, und am nächsten Sonntag kriegen Sie in Thüringen die nächste Quittung von den Wählern.

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Herr Kollege Buschmann.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Zuschauer! Der Deutsche Bundestag hat gestern eine Debatte zur Meinungsfreiheit geführt. Zur Meinungsfreiheit gehört, dass man sich jede Meinung anhört, dass jeder alles sagen kann, dass man ihm zuhört, selbst wenn es der größte Blödsinn ist, dass man den Widerspruch dann aber auch ertragen muss.

Wir zeigen das heute. Den Blödsinn haben wir eben gehört. Jetzt kommt der Widerspruch.

Herr Kollege Baumann, mit Krokodilstränen verkünden Sie hier, Sie hätten etwas mit Demokratie am Hut.

Warum widersprechen Sie denn der Tagesordnung? Sie widersprechen der Tagesordnung, weil Sie sich andere Debattenslots wünschen.

Ich will den Zuschauerinnen und Zuschauern nur mal erklären, was die AfD unter Demokratie versteht. Die AfD will das bewährte Schema, dass die Opposition in Anlehnung an das Wahlergebnis hier in Kernzeiten reden kann, umdrehen.

Die AfD stellt gut ein Viertel der Oppositionsstimmen, will aber die Hälfte der Kernzeitslots haben. Wie kann man das Wählervotum mehr ignorieren und missachten als mit einem solchen Vorschlag?

Die AfD vergießt Krokodilstränen, angeblich zugunsten der Demokratie, und will gerade tatsächlich die Bundesrepublik Deutschland mit der demokratischen Partei und der Arbeit von Viktor Orban vergleichen.

Mit wem denn noch? Demnächst mit Venezuela? Sie haben sämtliche Maßstäbe verloren, Herr Baumann, und das hat nichts mit dem Schutz der Demokratie zu tun.

Und schließlich, Herr Baumann, sagen Sie, Sie würden ach so unfair behandelt,

wir seien gemeine Menschen, weil wir auf die Einhaltung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bestehen.

Deshalb erkläre ich Ihnen den Sinn und den Zweck dieser Regelung. Ihre Fraktion hat mit Ansage angekündigt, dass sie ein Attentat auf die Integrität und die Arbeitsfähigkeit dieses Parlaments vorhat.

Auf Papier hat Ihre Fraktion geschrieben, dass sie diesen Deutschen Bundestag mit Wahlgängen so lange fluten wolle, bis wir hier nicht mehr arbeitsfähig sind.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat dieses Strategiepapier bekommen und fasst zusammen, dass diese Flutung des Parlaments mit Wahlgängen dazu dienen soll – ich zitiere –, „die Arbeit des Bundestages systematisch“ zu „behindern“, und das würde – so steht es wörtlich in Ihrem Papier – „das Ansehen des Bundestages nachhaltig beschädigen und das Vertrauen in unsere Demokratie erschüttern“. Das ist es, was Sie wollen. Das ist es, was Sie wollen.

Dass wir in Ansehung dieses Attentats mit Ankündigungen auf die rechtlichen Regelungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bestehen,

hat mit Recht und Ordnung und mit Demokratie und Anstand zu tun, und da lassen wir uns nicht ins Bockshorn jagen. Ihnen geht es nicht um Demokratie. Ihnen geht es ja nicht mal um Ihren Kandidaten als Vizepräsidenten. Ihnen geht es nur um eines, und das hat Herr Baumann hier gezeigt: Sie wollen hier eine Apfelsinenkiste aufstellen, auf der Sie Wahlkampfparolen verkünden können.

Aber dafür ist die Geschäftsordnungsdebatte des Deutschen Bundestages nicht da. Auch damit haben Sie gezeigt, dass Sie gar nicht wissen, worum es hier geht.

Deshalb lehnen wir Ihr Attentat mit Ansage ab!

Herzlichen Dank.

Frau Abgeordnete von Storch, Sie haben eben den Kollegen Buschmann als Terroristen bezeichnet.

Ich rufe Sie zur Ordnung.

Jetzt frage ich, ob weiter das Wort zur Geschäftsordnung gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Aufsetzungsantrag der Fraktion der AfD, Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages – –

– Herr Kollege Brinkhaus, bringen Sie mich nicht in die Versuchung, Ihnen auch einen Ordnungsruf erteilen zu müssen.

Ich bin mitten in der Abstimmung. Außerdem können Sie Entscheidungen des sitzungsleitenden Präsidenten im Ältestenrat rügen, aber nicht hier im Plenum.

Mit dieser Belehrung lasse ich es jetzt bewenden.

Jetzt sind wir bei der Abstimmung über den Aufsetzungsantrag der Fraktion der AfD, Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages im zweiten Wahlgang. Wer stimmt für diesen Aufsetzungsantrag? -

Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mit den Stimmen der AfD gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit kommen wir jetzt zur Feststellung der Tagesordnung der heutigen 121. und der morgigen 122. Sitzung mit den genannten interfraktionell vereinbarten Ergänzungen. Wer stimmt für diese Tagesordnung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? -

Dann ist die Tagesordnung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD so beschlossen.

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7396491
Wahlperiode 19
Sitzung 121
Tagesordnungspunkt zur Tagesordnung
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