24.10.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 121 / Zusatzpunkt 9

Rita Schwarzelühr-Sutter - Bundesnaturschutzgesetz und Wolfsmanagement

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grund, weswegen wir uns heute Abend mit dem Bundesnaturschutzgesetz befassen, ist ein erfreulicher: Der Wolf, der einst über Jahrhunderte ganz selbstverständlich zu unserer Kultur- und Naturlandschaft gehörte, ist wieder nach Deutschland und Mitteleuropa zurückgekehrt.

(Dr. Rainer Kraft [AfD]: Er war nie Teil der Kulturlandschaft! – Heiterkeit bei der AfD)

Allerdings löst das bei den Menschen im Land auch Sorgen und Ängste aus, gerade auch bei Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern. Die berechtigen Sorgen der Bevölkerung, das nehmen wir sehr ernst, und es ist schon unser Ansatz, dass wir hier auch einen angemessenen Ausgleich und eine Lösung zustande bringen, sodass die Menschen vor Ort das auch sehen und registrieren. Die Sicherheit des Menschen hat für uns oberste Priorität.

(Karsten Hilse [AfD]: Ah ja!)

In einem intensiven Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung haben wir eine gute und angemessene Lösung gefunden. Das bestätigt auch die Stellungnahme des Bundesrates. Die Länder hatten insbesondere mehr Rechtssicherheit gefordert, wenn sie artenschutzrechtliche Ausnahmen erteilen.

Mit dem geänderten Gesetz können Wölfe, die Weidetiere reißen, bereits bei drohenden „ernsten Schäden“ anstelle der bislang erforderlichen „erheblichen Schäden“ entnommen werden. Was nach Semantik klingt, hat erhebliche Auswirkungen; denn bisher haben manche Gerichte die Regelung so eng ausgelegt, dass ein Wolf erst dann geschossen werden durfte, wenn die wirtschaftliche Existenz des Tierhalters gefährdet war. Hier schaffen wir nun mehr Klarheit und Sicherheit.

Mit dem neuen § 45a werden in das Bundesnaturschutzgesetz spezifische Regelungen zum Wolf aufgenommen. Wenn Nutztierrisse keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet werden können, ist nun der Abschuss eines Wolfes des Rudels möglich, und zwar so lange, bis es zu keinen weiteren Schäden mehr kommt. Dies kann im Einzelfall das gesamte Rudel betreffen. Grundlage bleibt aber eine artenschutzrechtliche Ausnahmeregelung.

Entgegen einer teilweisen Wahrnehmung wird die sogenannte Alternativenprüfung nach der FFH-Richtlinie nicht ausgehebelt. Vor der Ausnahme muss weiterhin immer geprüft werden, ob sich Nutztierrisse durch zumutbaren Herdenschutz abwenden lassen. Nur wenn das nicht der Fall ist, darf der Abschuss genehmigt werden. Ich will hier ausdrücklich betonen, dass der Herdenschutz unabdingbar und wirklich wesentlich ist; denn die meisten Wolfsrisse betreffen nicht oder nicht ausreichend geschützte Herden.

Ebenfalls in § 45a findet sich ein Fütterungsverbot, da das Füttern von Wölfen diese zu stark an die Menschen gewöhnen würde. Wölfe sollen ihre Scheu vor den Menschen nicht verlieren; denn das kann tatsächlich gefährlich werden. Zudem ist vorgesehen, dass sogenannte Wolf-Hund-Hybride von den Naturschutzbehörden entnommen werden, weil Haustiergene eine Gefahr für die Wolfspopulation sind.

Zusammenfassend kann ich sagen: Mit dem vorliegenden Gesetz gelingt uns ein vernünftiger Interessenausgleich zwischen Herdenschutz und Artenschutz. Wir stehen zum europaweit vereinbarten Schutz gefährdeter Arten, und wir unterstützen die Schäferei, die für den Naturschutz unverzichtbar ist und auch dort in Zukunft sichergestellt bleiben muss,

(Karlheinz Busen [FDP]: Es gibt bald keine mehr!)

wo durch die Zuwanderung des Wolfs vermehrt Zielkonflikte auftreten. Die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung in Deutschland ist möglich, und die Novelle leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

(Karlheinz Busen [FDP]: Träumereien sind das! Das kann auf Dauer nicht gutgehen!)

Wir haben also auf die Sorgen vor Ort reagiert.

Da, wo es Probleme gibt, lösen wir sie, und da, wo es keine gibt, gilt der Artenschutz uneingeschränkt. Wölfe ohne guten Grund abzuschießen, ist und bleibt ausgeschlossen.

(Dr. Rainer Kraft [AfD]: Es gibt immer einen guten Grund!)

Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch kurz auf das EuGH-Urteil zum Wolfsmanagement eingehen: Finnland hatte um eine Vorabentscheidung zur Auslegung der FFH-Richtlinie ersucht. Das Urteil wurde natürlich mit Spannung erwartet. Es ist wegweisend für den Artenschutz insgesamt; denn der Europäische Gerichtshof legt darin strenge Anforderungen fest und schafft nun endlich Klarheit. Der präventive Abschuss von Wölfen ohne konkreten Anlass ist nicht zulässig. – Das bestätigt unsere Linie, die Linie des Bundesumweltministeriums.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Nächster Redner ist der Kollege Karsten Hilse, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7397422
Wahlperiode 19
Sitzung 121
Tagesordnungspunkt Bundesnaturschutzgesetz und Wolfsmanagement
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta