25.10.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 122 / Tagesordnungspunkt 23

Martin RennerAfD - Medien- und Kommunikationsbericht 2018

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Grüß Gott, Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Liebe Zuschauer! Auch ich beginne mit einem Zitat eines Lyrikers, nämlich Rainer Maria Rilke. Er schrieb:

Nichts legt die Menschen so sehr im Irrtum fest wie die tägliche Wiederholung dieses Irrtums.

Ist das die bewusste Maxime und heimliche Agenda der Bundesregierung?

(Zuruf von der CDU/CSU: Nein! – Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Im Gegenteil!)

Herr im Himmel! Hatten wir doch am Mittwoch bei der Debatte über Meinungsfreiheit eine abgeordnete Dame von der Regierungskoalition, die hier am Pult sagte: Mit Ihnen rede ich gar nicht über Meinungsfreiheit.

Und schon sind wir beim Thema Medien- und Kommunikationsbericht. Wie die Regierung auf Grundlage des hervorragenden und sachlichen Gutachtens des Hans-Bredow-Instituts zu ihren Schlussfolgerungen gelangen kann, kann niemand mit gesundem, konservativem, freiheitlichem Verstand nachvollziehen. Die nach dem Rezept der Bundesregierung gebackene Medientorte kann in unserer digitalisierten Medienwelt niemandem schmecken.

(Beifall bei der AfD)

Ihr Rezept für Medienpolitik ist hoffnungslos veraltet. Die Backzutaten sind schon lange verdorben. Der Gesetzgeber humpelt der Rasanz technologischer Entwicklung Lichtjahre hinterher, reißt eine regulatorische Hürde nach der anderen und fällt von einem Loch der Verantwortungslosigkeit in das nächste.

(Beifall bei der AfD)

In hervorragend detaillierten und umfassenden 80 Punkten weist das Gutachten des Hans-Bredow-Instituts der Regierung den richtigen Weg, benennt zahlreiche höchst komplexe Aufgaben, die dringend gelöst werden müssten. Doch was macht unsere international-sozialistisch gepolte und verstrahlte Regierung damit?

(Lachen bei Abgeordneten der SPD)

Sie panscht daraus einen Kaiserschmarren, bestehend aus den Teigfetzen „Hasstirade“, „Desinformation“, „Filterblasen“ und anderen Begrifflichkeiten.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Für Filterblasen sind laut Gutachten des Hans-Bredow-Instituts kaum empirische Belege vorhanden. Hassrede? Hassrede ist doch oft nichts anderes als das kritische Hinterfragen von marxistischen und globalistischen Dogmen, in denen sich unser regierendes Politikkartell so gerne ideologiesatt suhlt.

(Beifall bei der AfD – Thomas Hacker [FDP]: Oh, oh, oh! – Zuruf von der CDU/CSU: Was reden Sie denn überhaupt?)

Die Regierung bejubelt in ihrem Bericht das NetzDG und übergeht zahlreiche, im Gutachten deutlich benannte Fakten, die die fundamentalen Risiken für die Grundrechte durch dieses NetzDG beschreiben. Die Regierung tut alles, um die so existent gewordene Deutungshoheit und Meinungsdominanz des etablierten politmedialen Komplexes zu erhalten.

(Beifall bei der AfD)

Und nennt das dann mit unglaublicher Chuzpe: Sicherung des offenen Zugangs zu öffentlicher Kommunikation und bestimmten Medienangeboten.

Die Regierung will keine Lösungen für Konsumenten und den Bürger. Stattdessen grübelt sie verzweifelt, wie sie ihr kulturmarxistisches Agitprop-Werkzeug namens öffentlich-rechtlicher Rundfunk stärken und dem Bürger zu immer höheren Kosten aufzwingen kann – alles dies zur Sicherung ihrer abgründigen, ökoradikalen Gesinnungserziehung des immer noch braven Bürgers,

(Beifall bei der AfD – Niema Movassat [DIE LINKE]: Was reden Sie eigentlich für einen Unsinn hier die ganze Zeit?)

nach dem Motto: Auf in den Kampf gegen die Freiheit des Internets! – Eine Freiheit, die dem zwangsfinanzierten Meinungskartell durch stetige Gegenöffentlichkeit den Resonanzraum abgraben könnte.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Das ist doch verrückt!)

– Schreien Sie doch nicht so. – Den wahrhaftig offenen Meinungspluralismus im Internet will die Regierung mithilfe quasizensorischer Maßnahmen also einengen, ungeachtet aller deutlichen Warnungen und rechtlichen Hürden, die in dem Gutachten schon fast überdeutlich benannt sind.

Fakt ist: Die gesamte Medienpolitik und hier insbesondere die Struktur, die Funktion und der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören dringend auf den Prüfstand.

(Beifall bei der AfD)

Es bedarf einer grundlegenden, ja radikalen Reform. Ja, „radikal“, im Sinne des Wortes: nämlich von den Wurzeln her angegangen.

(Beifall bei der AfD – Elisabeth Motschmann [CDU/CSU]: Schreien Sie doch nicht so! Wir können gut hören!)

– Ich schreie doch gar nicht. – Wo ist denn der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Binnenpluralismus innerhalb der Medien, wenn annähernd 75 Prozent der deutschen Journalisten sich selbst politisch im linken oder sehr linken Spektrum verorten?

Wir reden auch über Zensur. Diese dient maßgeblich der Freiheit der Meinungsbildung – die verbotene Zensur –; so schreibt es das Bundesverfassungsgericht in seinem dritten Rundfunkurteil. Ich rufe vehement zu: Stopp, Regierung! Keinen Millimeter weiter mehr nach links!

(Beifall bei der AfD – Niema Movassat [DIE LINKE]: Aber ordentlich nach rechts, oder wie?)

Denken Sie an Ihre Redezeit!

Die Beschlussfassung der Regierung lehnen wir ab. Bei dem Antrag der Linken – es sind sehr viele richtige Punkte drin – enthalten wir uns.

Gehet hin in Frieden; ihr seid entlassen! – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der AfD – Thomas Hacker [FDP]: Die Horrormärchenstunde ist zu Ende!)

Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Martin Rabanus.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7397486
Wahlperiode 19
Sitzung 122
Tagesordnungspunkt Medien- und Kommunikationsbericht 2018
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