25.10.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 122 / Tagesordnungspunkt 26

Matthias HöhnDIE LINKE - Länderproporz bei Bundesbehörden

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Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns erinnern: 1991 ging es im Deutschen Bundestag um den künftigen Sitz von Regierung und Parlament im gerade wieder geeinten Deutschland. Die Mehrheit damals für Berlin war hauchdünn. Nur 18 Stimmen haben den Unterschied gemacht: 338 waren für Berlin, 320 wollten die Amtsgeschäfte in Bonn so belassen, wie sie waren.

Ich finde, dieses knappe Ergebnis ist bis heute durchaus interessant. Während auf dem Gebiet der ehemaligen DDR im Osten der vollständige Umbau der Gesellschaft gerade erst so richtig Fahrt aufgenommen hat, wollten doch eine ganze Reihe in der alten Bonner Bundesrepublik, dass die Dinge einfach so weiterliefen, wie sie waren. Da, wo das eben nicht ging, wie bei der Frage „Berlin oder Bonn?“, setzte man eben Kompensationen durch – wie im Berlin/Bonn-Gesetz.

Wir lassen uns diesen Verbleib Tausender Beamter aller Ministerien sehr viel kosten – bis heute. Das bedeutet fast 19 000 Dienstreisen im Jahr, zwei Drittel davon klimaschädlich mit dem Flugzeug. Allein im letzten Jahr kostete den Steuerzahler die Teilung des Regierungssitzes 8,6 Millionen Euro. Das geht jetzt schon 20 Jahre so, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich finde, dass damit Schluss sein muss.

(Beifall bei der LINKEN)

Während im Osten beinahe kein Stein auf dem anderen blieb – es ist ja schon viel darüber geredet worden –, ist im Westen durchaus versucht worden, das ein oder andere an Privilegien zu verteidigen. Eigentlich wurde jeder Ostdeutsche – wir haben über den Elitentransfer hier schon einiges gehört – in die zweite Reihe gedrängt und musste sich beruflich und gänzlich neu erfinden. Die erste Reihe wurde frei, und zwar für Westdeutsche, die in den neuen Ländern ihre Karrieren aufbauten und die später Kollegen und Nachfolger nachzogen, die wiederum aus dem Westen kamen. Dieser Elitentransfer, der ja mittlerweile von niemandem bestritten wird, wurde zeitlich nicht begrenzt, und das war ein Fehler. Deshalb nützt die Ansiedlung von Bundesbehörden im Osten erst dann wirklich etwas, wenn dort auch Ostdeutsche arbeiten, meine sehr verehrten Damen und Herren, sowohl in der Breite als auch in der Spitze.

(Beifall bei der LINKEN)

Nicht nur wir im Deutschen Bundestag blicken zurzeit auf zwei zentrale Jubiläen der deutsch-deutschen Geschichte. Politik und Öffentlichkeit würdigen – und das sehr zu Recht – die historischen Leistungen der Ostdeutschen von 1989 und 1990. Aber: Keiner der Menschen, deren Entschlossenheit und deren Wille zur Freiheit wir seit 30 Jahren feiern, darf heute auch nur eine einzige Universität in Deutschland leiten, nicht im Osten und schon gar nicht im Westen. Keine der Frauen und keiner der Männer, die beispielsweise am Runden Tisch über die neue Verfassung geredet haben, steht heute einem der obersten Gerichte in einem ostdeutschen Bundesland vor – die Reihe ließe sich fortsetzen –, niemand von den damals 16 Millionen Männern und Frauen aus der DDR. Das ist eigentlich schwer zu begreifen, und es ist nicht akzeptabel, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen gibt es von uns die Forderung an die Bundesregierung, aktiv zu werden. Die Bundesregierung muss den Ostdeutschen die Frage beantworten, warum sie Einzigartiges und Besonderes in der deutschen Geschichte zu leisten vermochten – das stellt niemand infrage –, aber es im vereinten Deutschland kaum an die Spitze schaffen. Dieses Ungleichgewicht belastet das Versprechen der Demokratie auf Freiheit und Gleichheit. Und wenn Demokratie unglaubwürdig ist, dann wird sie leider auch infrage gestellt. Die Möglichkeit des gesellschaftlichen Aufstiegs ist eben auch eine Machtfrage. Das ist sie zwischen Mann und Frau, das ist sie zwischen Ost und West, das ist sie zwischen Einheimischen und Migranten und zwischen vielen anderen Gruppen. Deswegen haben wir eine so hohe Zustimmung in der Gesellschaft, in der Bevölkerung bei Quotenregelungen, nicht nur bei der Frage Ost/West, sondern natürlich auch für Frauen und beispielsweise auch für Migranten. Im Übrigen haben wir hohe Zustimmungsquoten bei Jungen wie bei Alten.

Wer die Demokratie verteidigen will, der muss deren Werte ernst nehmen. Eine Ostquote, über die auch heute wieder sehr gern und manchmal sehr absurd gestritten wird, existiert eigentlich bereits, und zwar im Grundgesetz. Lassen Sie mich den Einschub zu der immer wieder bemühten Definitionsfrage machen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, solange Sie ohne Zögern in der Lage sind, mir bei der Rente ganz klar zu definieren, wer ein Ostdeutscher und wer ein Westdeutscher ist, akzeptiere ich nicht, dass Sie erklären, dass das bei Spitzenpositionen nicht definierbar ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN – Sonja Amalie Steffen [SPD]: Das stimmt ja auch schon nicht!)

In Artikel 36 Grundgesetz heißt es wörtlich:

Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden.

Nichts anderes beantragen wir, als dass dieser Artikel 36 endlich verwirklicht wird. Das wird er nicht; das hat auch die Bundesregierung nicht bestritten. Das angemessene Verhältnis ist nicht abgebildet. Wenn Sie meinen, sich diesem Problem nicht stellen zu müssen, oder wenn sie es mit Definitionsfragen wegwischen wollen, dann seien Sie so konsequent und beantragen hier, Artikel 36 zu streichen. Das tun Sie nicht.

(Sonja Amalie Steffen [SPD]: Nein, warum?)

Solange dieser Artikel in der Verfassung steht, bestehen wir darauf, dass er eingehalten wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN – Sonja Amalie Steffen [SPD]: Dafür sind wir nicht zuständig!)

Der letzte Erlass des Bundesinnenministeriums, der sich mit der Gewinnung ostdeutscher Beamter beschäftigt, ist von 2001; er ist also 18 Jahre alt. Und so wie die Bundesregierung 1990 und danach vieles dafür getan hat, westdeutsche Beamte in den ostdeutschen Bundesländern zu installieren, so muss sie jetzt endlich auch etwas dafür tun, um den Verfassungsauftrag des Staates zur Gleichbehandlung umzusetzen, auch und gerade in der Frage von Spitzenfunktionen. Es ist Ihre Aufgabe, Ostdeutsche dort zu fördern, wo die Bundesregierung beamtenrechtlichen Zugriff hat. Das wäre in der Tat nur ein erster Schritt, aber den sollten wir gehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat die Kollegin Steffi Lemke für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7397501
Wahlperiode 19
Sitzung 122
Tagesordnungspunkt Länderproporz bei Bundesbehörden
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