25.10.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 122 / Tagesordnungspunkt 26

Torsten SchweigerCDU/CSU - Länderproporz bei Bundesbehörden

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht zum ersten Mal debattieren wir hier die Frage des Länderproporzes bei Bundesbehörden und ‑einrichtungen. Ich denke, wir tun das heute auch nicht zum letzten Mal; denn die Ansiedlung bzw. die gleichmäßige Verteilung der Bundesbehörden – so meine ich jedenfalls – ist seit 30 Jahren ein Thema. Es ist auch gut so, dass es immer wieder einmal zur Sprache kommt, um zu schauen, ob man auf dem richtigen Weg ist.

Der Ausgangspunkt – das wurde heute schon von vielen Rednern angesprochen – war die Unabhängige Föderalismuskommission des Bundestages und der Bundesländer. In ihren Vorschlägen aus dem Mai 1992 hieß es, die Bundesbehörden sollten vorrangig – vorrangig, nicht ausschließlich – im Osten angesiedelt werden; denn man hatte natürlich im Blick, dass die Ansiedlung nicht nur nach Himmelsrichtung vorgenommen werden sollte. Vielmehr sollten die Bundesbehörden auch dort angesiedelt werden, wo es strukturelle Hilfe braucht.

Richtig ist sicherlich – das wurde heute mehrmals genannt, und auch ich bin dieser Meinung –, dass es in den ostdeutschen Bundesländern im Hinblick auf die Präsenz dieser Behörden noch einen Nachholbedarf gibt. Es gab aber – das ist ebenso festzustellen – noch nie zuvor so viele Neuansiedlungen von Bundesbehörden in den ostdeutschen Ländern, insbesondere in dieser Legislatur.

Beispiele wurden heute genannt. Einige möchte ich noch einmal nennen, um sie in Erinnerung zu rufen: das Fernstraßen-Bundesamt, der Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig, die Ausbildungszentren für den Zoll und für das Technische Hilfswerk, die fünf neuen Zukunftszentren und, und, und. Darüber hinaus werden weitere Ansiedlungen in dieser Legislatur erfolgen; das ist mir besonders wichtig; denn es zeigt, dass wir im Moment auch ohne die Quote, die gefordert wurde, auf dem richtigen Weg sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Im Strukturstärkungsgesetz ist verankert, dass weitere 5 000 Stellen für die Reviere insbesondere in den ostdeutschen Ländern im Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung geplant sind. Allein im dem Verantwortungsbereich des BMI sind 1 500 Stellen geplant. Ich denke, das ist ein guter Aufwuchs, der den Revieren guttut.

Die Anträge, über die wir heute debattieren, kommen vom Grundgedanken nicht nur zu spät, weil die Umsetzung schon läuft, nein, auch die Schlussfolgerungen der eingesetzten Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die im „Deutschland-Plan“ formuliert sind, zeigen, dass eine ausschließliche Ausrichtung nach Himmelsrichtungen nicht der richtige Ansatz ist. Strukturschwäche ist als Kriterium besser geeignet. Mittlerweile gibt es strukturschwache Regionen nicht nur im Osten der Republik; das wissen wir alle.

Ein paar Sätze noch zur Ostquote: Mal davon abgesehen, was die Definition eines Ostdeutschen sein soll – darauf gehe ich heute nicht mehr ein, weil das schon erschöpfend diskutiert wurde –, denke ich, dass sich das nach mittlerweile 30 Jahren nicht mehr abgrenzungsscharf herausfinden lässt. Zumindest ich persönlich bin froh darüber, dass wir hier anders diskutieren. Bei Einstellungen nach Eignungs- und Leistungsprinzipien zu unterscheiden, geht weiterhin in die richtige Richtung.

(Matthias Höhn [DIE LINKE]: Ja!)

Eine Ostquote lässt sich nach unserer Rechtsauffassung jedenfalls auch nicht auf den Artikel 36 Grundgesetz stützen. Die Stellenausschreibungen bieten da bessere Möglichkeiten; davon bin ich überzeugt. Die Reservierung eines Stellenanteils, also die Einstellung von Menschen, die möglicherweise aus bisher weniger vertretenen Bundesländern kommen, ist besser als eine Quote.

Die Clearingstelle – das hat heute noch keiner gesagt; ich will es erwähnen –, die ja im BMI angesiedelt ist, soll hier die Koordination übernehmen. Sie soll bei weiteren Ansiedlungen insbesondere darauf achten, dass die Ansiedlung – das ist mir eigentlich viel wichtiger – dezentral erfolgt, also nicht nur in Oberzentren, sondern auch in den ländlichen Räumen. Ich denke, dort ist der Nachholbedarf besonders groß.

Fazit zu den heutigen Anträgen: Ich glaube, sie kommen etwas spät. Wir sind längst in der Umsetzung und müssen weitermachen. Das, was hier gefordert wird, ist richtig; aber zu den Anträgen gibt es von uns bisher keine Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich schließe die Aussprache.

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7397506
Wahlperiode 19
Sitzung 122
Tagesordnungspunkt Länderproporz bei Bundesbehörden
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