25.10.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 122 / Tagesordnungspunkt 25

Peter Altmaier - Änderung der Handwerksordnung

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vielen Tausend Handwerksbetriebe in Deutschland, ihre Meister und ihre Mitarbeiter genießen in unserem Land, aber auch bei unseren Nachbarn ein ganz großes, ein enormes Ansehen. Das hat etwas zu tun mit der herausragenden Qualität ihrer Arbeit. Das hat etwas damit zu tun, dass sie, wie schon seit vielen Jahrhunderten, einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum wirtschaftlichen Wohlergehen des Landes leisten. Das wird nicht nur von den Menschen in Deutschland anerkannt, sondern auch vom Deutschen Bundestag, zumindest von den meisten Fraktionen in diesem Parlament, und von der Bundesregierung. Wir bekennen uns seit vielen Jahren gemeinsam zum Meisterbrief und zum Erhalt der Meisterpflicht. Es ist ein wichtiges Signal, dass wir die Anliegen des Handwerks in Deutschland ernst nehmen, und zwar wir gemeinsam: die Mehrheit des Deutschen Bundestages, die Regierungsfraktionen und die Bundesregierung. Das ist gerade in der heutigen schwierigen konjunkturellen Lage von großer Bedeutung.

Ich habe Ihnen in der vergangenen Woche die Herbstprojektion der Bundesregierung vorgestellt. Die Konjunkturzahlen zeigen ein gespaltenes Bild: Während es vor allem in den exportorientierten Bereichen der Industrie, auch der mittelständischen Industrie, zu einer Wachstumspause gekommen ist, die schon einige Zeit anhält – beispielsweise überall dort, wo Autozulieferer betroffen sind –, ist die Konjunktur gerade im Bereich der Bauwirtschaft und des Handwerks ungebrochen. Damit trägt das Handwerk dazu bei, in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage eine dauerhafte Rezession zu verhindern. Wir haben im Handwerk neue Höchststände bei der Kapazitätsauslastung und bei den Auftragsreichweiten der Betriebe sowie steigende Umsätze und Beschäftigung.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn das Konjunkturwetter in diesem Bereich gut ist, müssen wir heute die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in Zukunft ein leistungsfähiges Handwerk mit Menschen, die gerne dort arbeiten, in Deutschland beheimatet haben. Ich habe aus diesem Grund eine Mittelstandsstrategie vorgelegt, die große Wertschätzung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft zum Ausdruck bringt und auch die Leistung des Handwerks würdigt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Einer der Punkte ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einer Reihe von Handwerksberufen, für die sie vor einigen Jahren abgeschafft worden ist. Es geht hier um Wertschätzung, aber es geht vor allen Dingen auch um Qualität, um Qualifizierung und um nachhaltiges Unternehmertum. Wir haben uns als Regierungskoalition im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Handwerk noch stärker anzuerkennen und zu fördern, die Handwerksrechtsnovelle von 2004 zu evaluieren und die Wiedereinführung der Meisterpflicht für einzelne Berufsbilder im Einklang mit deutschem und europäischem Recht zu prüfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Prozess, der seit nunmehr eineinhalb Jahren stattgefunden hat, ist ein herausragendes Beispiel für die Zusammenarbeit von Parlament und Bundesregierung bei der Gestaltung und Ausarbeitung von Gesetzen. Wir haben im Jahre 2018 eine Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ eingerichtet. Ich möchte den beiden Vorsitzenden Carsten Linnemann und Sören Bartol ganz besonderen Dank aussprechen für die große gemeinschaftliche Teamarbeit, die mit allen Angehörigen dieser Arbeitsgruppe, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ministeriums, aber auch mit den Verbänden, insbesondere dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, geleistet worden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Ergebnis ist: Nach einem umfassenden Konsultationsverfahren und nach einer Sachverständigenanhörung durch den Wirtschaftsausschuss haben wir breiten Konsens erzielt und werden für insgesamt zwölf Gewerke wieder eine Zulassungspflicht einführen. Diese Gewerke werden von der Anlage B der Handwerksordnung zurück in die Anlage A überführt. Es sind dies: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller.

Wir tragen damit der besonderen Gefahrgeneigtheit gegenüber Dritten Rechnung. Bei drei Gewerken orientieren wir uns an deren Relevanz für den Erhalt unseres Kulturerbes. Auch das ist ein berechtigtes Anliegen der Politik, dass wir ein über viele Jahrhunderte gewachsenes Kulturerbe stärken und für die Zukunft erhalten, indem wir den notwendigen Wissenstransfer und die duale Berufsausbildung sicherstellen. Gleichzeitig fördern wir durch die parallel auf den Weg gebrachten Verbesserungen beim Meister-BAföG noch stärker die Fortbildung der künftigen Meister.

Einige Handwerke, die nicht in der Liste dieser zwölf Gewerke enthalten sind, sind mit der getroffenen Auswahl verständlicherweise nicht zufrieden. Aber es gehört zu einem parlamentarisch-politischen Prozess dazu, dass man es am Ende nicht allen recht machen kann. Für uns standen das Grundgesetz und das europäische Recht im Vordergrund. Wir wollten eine Regelung vorlegen, die sich an diesen sehr strengen Anforderungen orientiert. Deshalb kamen nur gefahrgeneigte Handwerke oder eben die Wahrung des Kulturerbes als Begründung in Betracht. Ich bin überzeugt, dass diese Auswahl jede Herausforderung bestehen wird, sei es vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht.

Im Übrigen haben wir im Gesetzentwurf beschlossen, dass das Ergebnis evaluiert werden soll. Dann werden wir auch die Frage stellen, ob diese Argumente in der Zukunft für weitere Gewerke Gültigkeit haben können. Im Augenblick ist es wichtig, dass wir juristische Risiken vermeiden und die Zustimmung zum Meisterbrief, zur Meisterpflicht insgesamt wieder stärken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Meisterbrief ist ein wichtiges Gütesiegel nicht nur für die Qualität von handwerklicher Arbeit, sondern für die deutsche Wirtschaft insgesamt. Er gewährleistet einen Vorsprung an Wissen in praktischer und in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Die Menschen vertrauen ihren Meisterbetrieben und der von diesen erbrachten Qualität. Deshalb möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben, diesen wichtigen Gesetzentwurf zustande zu bringen. Wir machen einen wichtigen Schritt, um das Handwerk für die nächsten Jahrzehnte zukunftsfähig zu machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Tino Chrupalla für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7397509
Wahlperiode 19
Sitzung 122
Tagesordnungspunkt Änderung der Handwerksordnung
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta