Carsten SchneiderSPD - Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Berichterstatter des Vermittlungsausschusses für den Bundestag will ich Ihnen kurz sagen, dass das Ergebnis des Vermittlungsausschusses aus unserer Sicht zustimmungsfähig ist. Der Kollege Brandner – ich wusste nicht ganz, wo er mit seiner Rede endet – hat das jetzt im Endeffekt auch für die AfD-Fraktion erklärt. Nach Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 28. Juni 2019 – das ist also schon eine ganze Weile her – fand gestern, am 6. November, eine Sitzung statt; eingeladen dazu wurde ordnungsgemäß bei einer Frist von fünf Tagen am 30. Oktober, also sogar noch ein bisschen früher. Zu diesem Zeitpunkt lag den Kolleginnen und Kollegen aus Bund und Ländern auch der Einigungsvorschlag vor. Sie hatten also sechs, sieben Tage Zeit, ihn zu prüfen; dazu hätte es nicht die letzte Nacht gebraucht. Dieser Vorschlag, und nur dieser Vorschlag, den wir eingebracht haben, ist gestern auch beschlossen worden.
Ich weise darüber hinaus zum einen hin auf eine Protokollerklärung der Bundesregierung hinsichtlich der Nutzung dieser Daten, die das jeweilige Bundesland betreffen, die ich zu Protokoll gegeben habe und die die Bundesregierung im Bundesrat noch abgeben wird.
Zum Zweiten weise ich darauf hin, dass dieses Gesetz durch die finanziellen Veränderungen, die den Bund betreffen – der Bund wird zweimal 150 Millionen Euro den Ländern zur Verfügung stellen für die ihnen entstandenen Kosten des Zensus –, zustimmungspflichtig wird. Ich bitte Sie von daher, dem nachher auch zuzustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Kurz zur Erklärung für alle, die jetzt erst den Saal betreten haben bzw. uns hier bei unserem Tun zuschauen: Wir sind im Moment bei der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 auf Drucksache 19/14700. Dazu gibt es keine Aussprache; aber die Geschäftsordnung sieht vor, dass nach unterschiedlichen Regelungen Erklärungen abgegeben werden können. Und deshalb gebe ich jetzt nach § 31 unserer Geschäftsordnung der Kollegin Britta Haßelmann das Wort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7399613 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 124 |
Tagesordnungspunkt | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |