07.11.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 124 / Zusatzpunkt 4

Petra PauDIE LINKE - 2. Wahlgang – Stellvertreter des Präsidenten

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Vorschlagsberechtigt für die Kandidaten zur Wahl des Vizepräsidenten sind nach § 76 Absatz 1 und § 75 Absatz 1g der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Fraktionen und nicht einzelne Mitglieder oder Teile einer Fraktion. Die Kandidatinnen und Kandidaten vertreten im Falle ihrer erfolgreichen Wahl ihre gesamte Fraktion im Präsidium, siehe § 2 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages: Grundmandatsklausel. Diese Funktion kann ein Kandidat nur erfüllen, wenn er auch von der Fraktion in der Fraktionssitzung ausgewählt und anschließend in ihrem Namen nominiert wird.

Dies wird bestätigt durch den Beschluss des Bundestages über den Zuschnitt des Präsidiums, in dem es heißt: Jede Fraktion stellt eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter des Präsidenten.

Ein Kandidat, der von einzelnen Mitgliedern oder Teilen einer Fraktion vorgeschlagen wird, wird eben gerade nicht von einer Fraktion gestellt. Deshalb weise ich den Antrag als unzulässig zurück.

Die Fraktion der AfD schlägt auf Drucksache 19/13963 den Abgeordneten Paul Viktor Podolay vor. Wir kommen also jetzt zur Wahl.

Die Wahl erfolgt mit verdeckten Stimmkarten, also geheim. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält.

Für diese Wahl benötigen Sie Ihren Wahlausweis in der Farbe Orange aus Ihrem Stimmkartenfach in der Lobby. Die für die Wahl eines Vizepräsidenten gültige Stimmkarte in der Farbe Orange und den amtlichen Wahlumschlag erhalten Sie von den Schriftführerinnen und Schriftführern an den Ausgabetischen hier oben neben den Wahlkabinen.

Die Wahl ist geheim, das heißt, Sie dürfen Ihre Stimmkarte nur in der Wahlkabine ankreuzen und müssen die Stimmkarte ebenfalls noch in der Wahlkabine in den Umschlag legen.

Ich weise explizit darauf hin, dass das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarte einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis darstellt und die Ordnung und Würde des Hauses verletzt. Für den Fall, dass ich von solchen Verstößen gegen das Wahlgeheimnis in dieser Sitzung oder später Kenntnis erlange, behalte ich mir schon jetzt vor, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Schriftführerinnen und Schriftführer sind verpflichtet, jeden, der seine Stimmkarte außerhalb der Wahlkabine kennzeichnet oder in den Umschlag legt, zurückzuweisen. Die Stimmabgabe kann in diesem Fall jedoch vorschriftsmäßig wiederholt werden.

Gültig sind nur Stimmkarten mit einem Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“. Ungültig sind Stimmen auf nichtamtlichen Stimmkarten oder Stimmkarten, die mehr als ein Kreuz, kein Kreuz, andere Namen oder Zusätze enthalten.

Bevor Sie die Stimmkarte in die Wahlurne werfen, müssen Sie der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren Wahlausweis in der Farbe Orange übergeben. Die Abgabe des Wahlausweises dient als Nachweis für die Beteiligung an der Wahl. Kontrollieren Sie daher bitte, ob der Wahlausweis Ihren Namen trägt.

Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Offensichtlich sind alle Schriftführerinnen und Schriftführer an ihrem Platz. Ich eröffne die Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten und bitte Sie, zu den Ausgabetischen zu gehen. Bitte denken Sie daran, ausschließlich die Stimmkarte in der Farbe Orange in den Umschlag zu legen.

Haben alle Mitglieder des Hauses, auch die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimmkarten abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall.

Ich schließe die Wahl. Das Ergebnis dieser Wahl wird Ihnen später bekannt gegeben.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7399957
Wahlperiode 19
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt 2. Wahlgang – Stellvertreter des Präsidenten
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