07.11.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 124 / Tagesordnungspunkt 16

Wilfried OellersCDU/CSU - Angehörigen-Entlastungsgesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute das Angehörigen-Entlastungsgesetz und damit ein Gesetzespaket, mit dem im ersten Punkt die Angehörigen von zu pflegenden Personen sehr stark entlastet werden. Die Einkommensgrenze von 100 000 Euro brutto im Jahr wurde schon genannt. Den Worten von Minister Heil kann ich mich nur anschließen, was die Umschreibung der gesamten Thematik betrifft.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf zwei Punkte eingehen, die mir wichtig sind. Herr Pohl hat gerade geschildert, dass – angeblich – die stationäre Pflege gegenüber der ambulanten Pflege bevorteilt werden soll. Das ist nicht der Fall.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Im Ausschuss ist er sogar noch weitergegangen und hat gesagt, die ambulante Pflege sei von dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gar nicht erfasst. Auch das stimmt nicht, weil wir hier im Rahmen der Hilfe zur Pflege sowohl die ambulante als auch die stationäre Pflege meinen. Und das ist im Gesetz ausdrücklich so erwähnt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Eine Bevorteilung kann ich hier nicht sehen. Das weisen wir an dieser Stelle auch ausdrücklich zurück, da wir die ambulante Pflege als wesentlichen Teil der Pflege für notwendig halten.

Zur angesprochenen Thematik der finanziellen Belastung der Kommunen. Ja, es ist richtig, dass die Kommunen diese Kosten zu tragen haben. Aber ich weise auch darauf hin, dass wir im Ausschuss gerade übereingekommen sind, dass wir eine wissenschaftliche Evaluation bis 2025 anstreben, in der wir uns die Entwicklung dieser Kosten ganz genau anschauen werden. Wenn es nötig ist, wird da entsprechend nachjustiert. Ich will auch darauf hinweisen, dass wir in der jüngsten Vergangenheit, insbesondere in der letzten Legislaturperiode, die Kommunen massiv finanziell entlastet haben. Und wenn es an dieser Stelle wieder nötig ist, werden wir das auch tun und uns dafür einsetzen.

(Beifall der Abg. Angelika Glöckner [SPD])

Ein weiterer Punkt, der wichtig ist, ist die Entfristung der Mittel zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. In der jüngsten Vergangenheit wurde in meinem Wahlkreis eine entsprechende Stelle der EUTB eingerichtet. Sie ist ein wesentlicher Baustein des Bundesteilhabegesetzes, damit man im Rahmen der gesamten Förderprogramme, die es gibt, einen Kompass hat und richtig beraten wird.

Ein wichtiger Punkt, den wir im Rahmen der parlamentarischen Beratungen aufgenommen haben, ist die Ergänzung des § 134 Absatz 4 SGB IX. Es geht dabei um die Thematik der Personenzentrierung und insbesondere um Minderjährige, die in Wohngruppen leben. Hier hätten wir nach dem Bundesteilhabegesetz wahrscheinlich die Situation – so ist es uns auch von vielen Sachverständigen bestätigt worden –, dass die Minderjährigen mit Eintritt der Volljährigkeit in ein anderes System kommen und dann nicht mehr in Wohngruppen untergebracht sein könnten. Um gerade diesen wichtigen Bereich des Übergangs zur Volljährigkeit, in dem bestimmte Lebensabschnitte, zum Beispiel eine Ausbildung, beendet werden, keine Unruhe in das Leben der jungen Menschen zu bringen, war es uns wichtig, diesen Bereich des Übergangs zur Volljährigkeit fließend zu gestalten, sodass, wenn ein Minderjähriger in einer Wohngruppe volljährig wird, der Übergang in das nächste System in einem Zeitraum von drei Jahren erfolgen kann. Voraussetzung ist hierbei natürlich, dass die Jugendlichen ununterbrochen in den Wohngruppen gelebt haben.

Ein ganz besonderer Teil ist das Budget für Ausbildung. Das ist uns gerade als Ergänzung zum bereits beschlossenen Budget für Arbeit ganz wichtig. Wir ziehen hier eine logische Konsequenz und sorgen dafür, dass die Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung finanziell unterstützt werden und auch auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Ausbildung absolvieren können.

(Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann dürfen die Hürden aber nicht so hoch sein!)

Wir hätten uns im parlamentarischen Verfahren gewünscht, dass wir den Anwendungsbereich etwas weiter hätten fassen können. Ich hatte das auch in meiner Rede zur ersten Lesung erwähnt; aber wir mussten im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens feststellen, dass das nicht ganz so einfach ist. Deswegen sind wir übereingekommen, dass wir diese Fragen sofort im Anschluss an dieses Gesetzgebungsverfahren noch mal in Ruhe debattieren werden und auch einen entsprechenden Ergänzungsgesetzentwurf einbringen werden, der den Personenkreis insbesondere auf diejenigen ausweitet, die in den Werkstätten tätig sind. Personen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig waren, sollen, wenn sie in eine Werkstatt kommen, auf das Budget für Ausbildung zurückgreifen können.

Kommen Sie bitte zum Ende.

Sofort, Herr Präsident. – Die Zusammenarbeit der Träger der Eingliederungshilfe mit der BA soll besser gestaltet werden. Insbesondere soll direkt anschließend an das Budget für Ausbildung ein Budget für Arbeit möglich sein.

Herr Kollege.

(Stephan Brandner [AfD]: Die Zeit ist um! Schon lange!)

Dieser Übergang soll einfach, unkompliziert und unbürokratisch erfolgen. Das sind Dinge, die wir hier noch angehen wollen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Der Kollege Jens Beeck ist der nächste Redner für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7400217
Wahlperiode 19
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt Angehörigen-Entlastungsgesetz
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