07.11.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 124 / Tagesordnungspunkt 14

Kerstin Griese - Soziales Entschädigungsrecht

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag berät und beschließt heute das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz schreiben wir Sozialgeschichte.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Hermann Gröhe [CDU/CSU] und Jens Beeck [FDP])

Was mir besonders wichtig ist: Wir werden diese wichtige Reform hoffentlich in einem großen Konsens aller demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag beschließen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Daher möchte ich zu Beginn ein Wort des Dankes an die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD und an die Oppositionsfraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen richten. Denn wir haben gemeinsam sehr konstruktiv und engagiert an dieser wichtigen Sozialreform gearbeitet. Herzlichen Dank dafür!

(Beifall bei der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der Bundesregierung ist sehr daran gelegen, dass diese wichtige Reform nicht gegen, sondern mit den Betroffenen von Gewalt beschlossen wird. Deshalb auch ein herzlicher Dank an die Verbände, die die Entwicklung dieses Gesetzes intensiv begleitet haben.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Das sei mir an dieser Stelle auch erlaubt: ein besonders herzlicher Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMAS, die teilweise seit Jahren an dieser wichtigen Aufgabe arbeiten.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, Opfern von Gewalttaten ist oftmals unermessliches Leid zugefügt worden. Erlittenes Leid lässt sich niemals rückgängig machen. Aber der Staat kann dieses Leid anerkennen, kann Hilfen anbieten und unterstützen und zumindest materiell entschädigen. Unsere geltenden Regelungen basieren aber noch auf der Kriegsopferversorgung für die Opfer beider Weltkriege aus den 50er-Jahren. Jetzt brauchen wir ein neues Recht, bei dem die Betroffenen von Gewalttaten, auch von psychischer und sexualisierter Gewalt, genauso wie ihre Angehörigen und Hinterbliebenen im Mittelpunkt stehen. Ihnen muss schnell und umfassend geholfen werden. Das ist Aufgabe aller staatlichen Stellen.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Gesetz, das wir heute beschließen, setzt nach der Ausschussberatung genau hier mit Verbesserungen an. Opfer von Gewalttaten sollen möglichst schnell und einfach alle verfügbaren Hilfen erhalten. Ziel ist es, dass sie die Tat und ihre Folgen überwinden und in ihren Alltag zurückfinden. Eine ganz wichtige Aufgabe kommt dabei den Traumaambulanzen zu; denn hier sollen Betroffene, die eine Gewalttat erlebt haben, schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten. Dauerhafte psychische Schäden können so vermieden, zumindest aber gemindert werden. Da vor allem Kinder und Jugendliche eine besondere Unterstützung benötigen, wurde für sie die Anzahl der vorgesehenen Stunden in den Traumaambulanzen im parlamentarischen Verfahren noch einmal von 15 auf 18 Stunden erhöht.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben das Anliegen der genannten Fraktionen, der Verbände und auch einiger Länder aufgegriffen, dass von Gewalttaten Betroffene die Leistungen der Traumaambulanzen schon früher, bereits ab dem Jahr 2021, erhalten können. Vielen Dank auch dafür.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Noch ein ganz wichtiger Punkt, an dem wir den Gesetzentwurf gemeinsam mit den Regierungsfraktionen und den drei genannten Oppositionsfraktionen noch mal verbessert haben: Sexueller Missbrauch, egal gegen wen, egal von wem er verübt wurde, ist ein schlimmes Verbrechen. Daher haben wir im Gesetzentwurf klargestellt, dass alle Opfer von sexuellem Missbrauch künftig Leistungen nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht erhalten können.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Wir haben bei Bildungsaufenthalten im Ausland, wenn dort jemand eine Gewalttat erlebt hat, die Zeit, in der das Soziale Entschädigungsrecht greift, auf ein Jahr verlängert. Das bedeutet eine Verbesserung für alle, die zum Beispiel im Rahmen eines Schüleraustausches, im Studium oder im Freiwilligendienst im Ausland sind, was oft ein Jahr andauert.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind nur einige der Änderungen. Insgesamt liegt jetzt mit Ihrer konstruktiven Unterstützung aus dem Parlament ein sehr gutes Gesetz zur Abstimmung vor. Dafür danke ich Ihnen herzlich.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht, das eine wichtige und notwendige Grundlage ist für mehr Vertrauen und bessere und umfassendere Leistungen für Betroffene von Gewalt und Terror; denn sie verdienen alle unsere Hilfe und Solidarität.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Kollege Uwe Witt.

(Beifall bei der AfD – Hermann Gröhe [CDU/CSU]: Jetzt sich einfach entschuldigen!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7400238
Wahlperiode 19
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt Soziales Entschädigungsrecht
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