Peter WeißCDU/CSU - Soziales Entschädigungsrecht
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der erste Abgeordnete meines Wahlkreises, Heinrich Höfler, war 1950 der Berichterstatter für das Kriegsopferentschädigungsrecht. Das war damals eine große Leistung, und deswegen freue ich mich persönlich, dass ich heute zu dem Thema „neues Soziales Entschädigungsrecht“ sprechen kann. Das Sozialgesetzbuch XIV ist ein Gesetz, mit dem wir uns allen Opfern zuwenden – den Kriegsopfern, den Gewaltopfern, den Terroropfern und den Opfern sexualisierter Gewalt – und ein neues, modernes Opferentschädigungsrecht schaffen, das für alle verbesserte Leistungen bringt.
Übrigens – weil der Weiße Ring gerade erwähnt worden ist –: Der Weiße Ring, eine verdienstvolle Organisation, die sich um Opfer kümmert, begrüßt dieses Gesetz ausdrücklich. Ich freue mich, dass wir als Gesetzgeber uns mit der bedeutendsten Opferschutzvereinigung in Deutschland, dem Weißen Ring, einig darüber sind, was gut und richtig ist.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir wollen mit diesem Opferentschädigungsrecht eine Vielzahl von Einzelgesetzen zusammenfassen, sie für die Betroffenen verständlicher und nachvollziehbarer machen und vor allen Dingen auch für schnellere Hilfe sorgen. Deswegen ist dieses Gesetz ein Gesetz, das zum Ersten ein ganzes Stück Entbürokratisierung bringt und zum Zweiten den Betroffenen schnellere Hilfe ermöglicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein modernes Opferentschädigungsrecht nimmt zu Recht auch die Folgen psychischer Gewalt in den Blick und wendet sich vor allen Dingen – Frau Staatssekretärin Griese hat es vorgetragen – auch den vielfältigen Formen sexualisierter Gewalt zu, sodass wir den Opfern entsprechende Hilfe zukommen lassen können.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Jens Beeck [FDP])
Großen Wert haben wir auf schnelle Hilfe gelegt. Wir wollen flächendeckend Traumaambulanzen in Deutschland errichten, auch Traumaambulanzen, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingestellt sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Opferentschädigungsleistungen machen eine Gewalttat nicht ungeschehen. Aber mit der Opferentschädigung geben wir den Opfern ein Stück ihrer Würde zurück, und vor allen Dingen zeigt dieser Staat, zeigen wir als Gesellschaft Solidarität mit den Opfern. Das hat nicht nur finanziell, sondern auch ideell für die Opfer und ihre Angehörigen eine große Bedeutung.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dass wir nicht nur an Geldleistungen, sondern auch an personelle Hilfe denken, zeigt die Tatsache, dass wir für professionelle Begleitung und Unterstützung durch Fallmanager sorgen wollen, die eine zentrale Bedeutung im neuen Sozialgesetzbuch XIV erhalten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem neuen Gesetz haben wir darauf geachtet, dass Hilfe unbürokratisch geleistet wird, dass nicht noch zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht und auf die Betroffenen zukommt. Wir gestatten den Ländern, wenn sie das wollen, Aufgaben auch auf die Unfallkassen zu übertragen.
Es ist von Frau Staatssekretärin Griese schon gesagt worden: Das Sozialgesetzbuch XIV ist wirklich ein Stück Sozialgeschichte, ein Meilenstein in der Sozialgesetzgebung. Deswegen möchte ich vor allen Dingen den beiden Berichterstattern der Koalitionsfraktionen, die sich ja schon im Vorfeld der Erarbeitung des Entschädigungsgesetzes diesem Thema gewidmet haben, die sich in eine komplizierte Materie tief eingearbeitet haben und mit einer Vielzahl von Anträgen das Gesetz weiter verbessert haben, nämlich dem Ausschussvorsitzenden Matthias Bartke und unserem Kollegen Peter Aumer, ein ausdrückliches Dankeschön von den Koalitionsfraktionen – aber ich denke, auch des ganzen Hauses – sagen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Sven Lehmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eigentlich hätte man sich gewünscht, dass so ein Gesetz zu einer viel prominenteren Uhrzeit im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen wird. Aber es liegt an uns, die gute Botschaft anschließend auch nach draußen zu tragen.
Ich finde, dieses neue Opferentschädigungsrecht ist – alles zusammengefasst – eine tolle und gute Leistung, auf die wir stolz sein können. Ich finde, wir haben etwas Gutes geschaffen. Vor allen Dingen ist es ein deutliches und klares Zeichen der Solidarität mit den Opfern in unserem Land, die sie verdient haben, eine Solidarität, zu der wir als Staat und Gesellschaft insgesamt stehen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Für die FDP-Fraktion hat das Wort der Kollege Jens Beeck.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7400240 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 124 |
Tagesordnungspunkt | Soziales Entschädigungsrecht |