07.11.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 124 / Tagesordnungspunkt 14

Jens BeeckFDP - Soziales Entschädigungsrecht

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste des Hauses! Ein neues Sozialgesetzbuch auf den Weg zu bringen, ist wahrlich nichts, was hier so oft passiert. Das Soziale Entschädigungsrecht als besonders nobler Ausdruck der Beziehung zwischen dem Sozialstaat und seinen Bürgerinnen und Bürgern blickt in Deutschland mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht auf eine Erfahrung bis in das Jahr 1794 zurück.

Mit der heutigen Verabschiedung eines Sozialgesetzbuchs XIV widmen wir uns Leistungsansprüchen für Opfer von Gewalttaten, für Opfer von Terrortaten, für Opfer sexualisierter Gewalt – psychischer wie physischer – und beispielsweise auch für diejenigen, die als Kinder und Jugendliche in kirchlichen und/oder staatlichen Einrichtungen schwerstes Leid erfahren haben.

Ungewöhnlich ist, dass die Fraktionen der Regierungskoalition, aber auch von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in diesem Hause und das BMAS mit seinem großen Stab für das Soziale Entschädigungsrecht gemeinsam daran gearbeitet haben, ein solches Gesetz erfolgreich auf den Weg zu bringen, und im Grunde bis zum Montagabend dieser Woche noch Verbesserungen eingebracht haben.

Uns Freien Demokraten war es besonders wichtig, dass nun klargestellt ist, dass auch alle ehemaligen wehrdienstbeschädigten Soldaten von der 25-prozentigen Erhöhung des Berufsschadensausgleichs profitieren werden. Ein anderer wichtiger Punkt war für uns, dass die Opfer in den Traumaambulanzen, die vor 2024 eingerichtet werden sollen, Termine wahrnehmen können, ohne dass ihnen das bei auftretenden Spätfolgen nach dem 1. Januar 2024 zum Nachteil gereicht. Ebenso bedeutsam ist für uns, dass Fallmanager durch die komplexe Struktur mit all den Schnittstellen, die an dieser Stelle leider auch neu geschaffen werden müssen, führen.

(Beifall bei der FDP)

Ebenso ist wichtig, dass das Trauma durch das eigentliche Schadensereignis nicht auch noch durch abschreckende Verwaltungsbürokratie verlängert wird, und ich hoffe sehr, dass das neue Soziale Entschädigungsrecht dazu heute durch eine im großen Konsens aller Fraktionen im Hause getragene Verabschiedung beitragen kann. Schneller, unbürokratischer Hilfe zu leisten, das ist das Ziel, dem wir uns heute verschrieben haben.

Es ist schon erwähnt worden: Die offensichtlichen Defizite im bisher bestehenden Recht sind besonders deutlich geworden im März 2015 beim Absturz der Germanwings-Maschine und beim Terroranschlag am Breitscheidplatz im Dezember 2016. Gerade der Terroranschlag machte deutlich, dass Opfern und Angehörigen durch die sehr komplizierten Verfahren danach eine weitere unnötige und zusätzliche Belastung wiederfahren ist. Er hat übrigens auch deutlich gemacht, dass das Soziale Entschädigungsrecht jeden betrifft; denn keines der Opfer am Breitscheidplatz war individuell gemeint, sondern gemeint war unsere freie Gesellschaft. Es hätte jeden von uns treffen können, und daraus ergibt sich zu Recht das Eintreten des Staates für das, was an Folgen hinterher abzumildern ist.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, jedes einzelne Gewaltopfer hat eine eigene Biografie, unterschiedliche Verletzungen, individuelle Ansprüche und Bedürfnisse. Mit den neuen Regelungen werden wir darauf besser als bisher reagieren können, und es wird sich zeigen, ob wir weitere Evaluierungen vornehmen müssen. In jedem Fall gelingt mit dem heutigen Gesetz eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Status quo. Der weittragenden Auswirkungen eines jetzt wieder zeitgemäßen Entschädigungsrechts sind wir uns sehr bewusst. Aus einer Hand, unbürokratisch, ausreichend und schnell – daran wird sich das neue Recht messen lassen müssen.

(Beifall bei der FDP)

Die Novelle war notwendig, sie war lange überfällig, und wenn wir nach neun Jahren heute dabei zu einem guten Ergebnis kommen, dann ist das ein Erfolg für alle sozialpolitisch verantwortlich denkenden Abgeordneten in diesem Haus, nie wieder den Kern aus den Augen zu verlieren: Menschen, die von ganz besonderen Schicksalsschlägen getroffen worden sind, schnell und effektiv zu helfen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Dazu leisten wir heute einen wichtigen Beitrag.

Und – Herr Präsident, letzter Satz –: Ich bin stolz darauf in der Sache und ein wenig froh und auch stolz auf das Verfahren, das wir gemeinschaftlich gewählt haben. Auch das ist ein gutes Signal. Die Freien Demokraten werden diesem Gesetzentwurf heute sehr gerne zustimmen.

(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Kollege Matthias Birkwald.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7400241
Wahlperiode 19
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt Soziales Entschädigungsrecht
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