Peter AumerCDU/CSU - Soziales Entschädigungsrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Sozialen Entschädigungsrecht, das in einem neuen Sozialgesetzbuch geregelt wird, kommen wir einem Versprechen nach: dem Versprechen, dass Menschen, die vom Staat nicht geschützt werden konnten, zum Beispiel vor Terroranschlägen, oder missbraucht wurden, die beste Begleitung und Versorgung unseres Staates gewährleistet bekommen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine Frage des Respekts.
Genauso war der Brief der Angehörigen der Opfer vom Breitscheidplatz an die Bundeskanzlerin überschrieben: „Eine Frage des Respekts“.
(Beifall des Abg. Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU])
Das neue Soziale Entschädigungsrecht ist getragen von diesem Respekt. Das Sozialgesetzbuch XIV, das wir heute beschließen, ist eines der modernsten und durchdachtesten Opferentschädigungsgesetze in ganz Europa – deswegen hat es wahrscheinlich auch neun Jahre gedauert. Die Bedürfnisse und Interessen der Opfer und deren Angehörigen stehen im Mittelpunkt dieses Gesetzes.
Einige Beispiele dafür: Die Entschädigungszahlungen werden deutlich erhöht. Darüber hinaus erreichen wir mehr Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität. Das war eine Lehre des Attentats vom Breitscheidplatz. Traumaambulanzen und schnelle Hilfen werden gewährleistet. Opfer psychischer Gewalt und Schockschadensopfer erhalten Ansprüche. Opfer von sexueller Gewalt werden durch eine erleichterte Beweisführung besser in das SER und dessen Ansprüche aufgenommen. Und auch die Angehörigen bekommen Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechtes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach einigen Anläufen liegt heute das neue Sozialgesetzbuch XIV in zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung vor. Dieses Sozialgesetzbuch ist getragen von einer großen Mehrheit dieses Hauses. Es war schön, zu sehen, dass fast alle Oppositionsfraktionen – bis auf die AfD – mitgeholfen haben, dieses neue Soziale Entschädigungsrecht zu etwas Besonderem zu machen:
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
einem Gesetz, das in enger Abstimmung mit den Opferverbänden verbessert worden ist – deren Erfahrungen und tägliche Arbeit mit den Opfern finden sich in diesem Gesetz wieder –, einem Gesetz, das der Verantwortung des Staates für erbrachte Sonderopfer und erlittenes Unrecht in angemessener Weise Rechnung trägt, einem Gesetz, das das Spannungsverhältnis zwischen Förderung von Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben und dem individuellen Schadensausgleich auflöst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in einer Beschlussempfehlung des Ausschusses mehrere Punkte ganz besonders hervorgehoben. Die Kollegen, die vor mir geredet haben, haben schon viele herausgehoben. Ich möchte nur noch einige Punkte nennen. Dass der Fonds Sexueller Missbrauch fortgeführt werden soll, war ein Punkt. Dass die Traumaambulanzen schon 2021 eingeführt werden sollen, ein anderer. Und wie Peter Weiß vorher gesagt hat: Auch das Thema Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche ist ein wichtiges Thema. Das wurde ebenfalls betont.
Entschuldigen Sie bitte. – Ich würde wirklich bitten, vor allen Dingen bei der FDP-Fraktion, jetzt dieser Rede zuzuhören. Das ist eine sehr intensive Diskussion. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, dieser Debatte jetzt bis zum Ende zu folgen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Dass dieses Gesetz heute so zustande gekommen ist, ist auch dem Druck der Bundeskanzlerin zu verdanken, der eine Einigung auch wichtig war. Deswegen, glaube ich, ist die Einigung auch ein kleines bisschen beschleunigt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass dieses Gesetz heute von fast allen Fraktionen mitgetragen wird, ist ein wichtiges Zeichen für die Opfer und deren Angehörige. Ich möchte den Dank erwidern: an alle, die das vorher schon gemacht haben, an die drei Oppositionsfraktionen, an dich, lieber Matthias, an Kerstin Griese, an die Mitarbeiter des Ministeriums.
Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitten, heute diesem Gesetz zuzustimmen – einem Gesetz, das getragen ist vom Respekt vor den Opfern und ihren Angehörigen. Die Opfer und ihre Angehörigen stehen im Mittelpunkt dieses Gesetzes. Stimmen Sie deshalb diesem Gesetz zu, weil jede Stimme für dieses neue Soziale Entschädigungsrecht ein Zeichen des Respekts ist!
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Peter Aumer. – Der letzte Redner, der in dieser Debatte redet, ist Dr. Edgar Franke für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7400246 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 124 |
Tagesordnungspunkt | Soziales Entschädigungsrecht |