07.11.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 124 / Tagesordnungspunkt 12

Thomas Gebhart - MDK-Reformgesetz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz –: Das klingt möglicherweise technisch. Es geht in der Tat um Strukturveränderungen, um Strukturverbesserungen. Am Ende profitieren aber die Menschen, die Patientinnen und Patienten, von dem, was in diesem Gesetz geregelt wird. Das Personal in den Krankenhäusern wird von Verwaltungsaufwand entlastet, und das ist eine gute Nachricht.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Worum geht es in diesem Gesetzentwurf konkret? Ich will drei Punkte nennen:

Der erste Punkt. Wir stärken die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste. Sie werden künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst, sie werden eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, und künftig gelten bundesweit verbindliche Richtlinien für die Prüfungen. Wer landauf, landab die Diskussionen kennt, der weiß, dass genau das ein ganz wichtiger Punkt ist.

Auch wie Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste künftig besetzt werden, regeln wir neu. Vertreter der Patientinnen und Patienten sowie der Pflegebedürftigen bekommen eine Stimme in den Verwaltungsräten, und ihre Perspektive wird berücksichtigt.

Daneben stärken wir die Rechte der Versicherten. Bei jedem Medizinischen Dienst schaffen wir unabhängige Anlaufstellen. Die Versicherten können sich mit ihren Beschwerden dorthin wenden, und diese werden vertraulich behandelt.

Der zweite Punkt. Die Anzahl der Krankenhausabrechnungen, die durch den Medizinischen Dienst überprüft werden, wird begrenzt. Gleichzeitig wird es für Krankenhäuser starke Anreize geben, korrekt abzurechnen. Je besser die Qualität der Abrechnungen, desto weniger Rechnungen werden in der Folge geprüft werden. Damit begrenzen wir insgesamt die Prüfungen der Krankenhausabrechnungen. Das entlastet von Verwaltungsaufwand. Auch digitale Übermittlungswege helfen, Bürokratie zu reduzieren.

Wir alle wissen: In der Praxis kommt es immer wieder zu strittigen Abrechnungsfragen, zu strittigen Kodierfragen. Wir sehen mit diesem Gesetzentwurf jetzt vor, dass deren Anzahl künftig durch verschiedene Maßnahmen systematisch reduziert wird, und daraus folgen verschiedene Vorteile. Wenn schneller geklärt wird, was abgerechnet werden darf, dann entsteht dadurch mehr Rechtssicherheit sowohl für die Krankenkassen auf der einen Seite als auch für die Krankenhäuser auf der anderen Seite.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Zudem werden wir die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern erweitern. Auch dadurch reduzieren wir die Zahl der Prüfungen – hier insbesondere an der Grenze zwischen stationärer und ambulanter Versorgung.

Der dritte Punkt. Mit diesem Gesetzentwurf sehen wir eine ganze Reihe weiterer Regelungen vor. Ich kann sie aufgrund der Kürze der Zeit nur stichpunktartig nennen: Die Dauer des Hygieneförderprogramms wird um drei Jahre verlängert. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können ihre Kasse künftig einfacher und unbürokratischer wechseln. Die Krankenkassen müssen im nächsten Jahr überschüssige Finanzreserven abbauen; das kommt ganz konkret und zeitnah den Versicherten zugute. Bei den Sozialwahlen wird eine Geschlechterquote bei der Listenaufstellung eingeführt. Die öffentlichen Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses werden künftig live im Internet übertragen. Das schafft Transparenz.

Schließlich ein Punkt, der vor allem den Krankenhäusern zugutekommen wird: Es wird in Zukunft mehr Geld für Maßnahmen geben, die die Pflege entlasten. Wir erhöhen die Mittel dafür von 3 auf 4 Prozent des Budgets. Das ist eine gute Nachricht für die Krankenhäuser.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Unter dem Strich können wir sagen: Dieser Gesetzentwurf ist sinnvoll. Er entlastet an den richtigen Stellen und kommt den Patientinnen und Patienten in diesem Lande zugute. Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank, Dr. Gebhart. – Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Detlev Spangenberg.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7400261
Wahlperiode 19
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt MDK-Reformgesetz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine