Detlev SpangenbergAfD - MDK-Reformgesetz
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz –: Dazu liegt unser Entschließungsantrag vor.
Ich gehe mal kurz zurück: Seit 1989 wird geprüft. Grund war die Steigerung der Kosten bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kritik daran ist bekannt. Man sagte, die Abhängigkeit der MDKs von den Kranken- und Pflegekassen führe bei den Kassen zu günstigeren Prüfungsergebnissen; das war ja die Kritik. Mit einer neuen Rechtsform will man die Unabhängigkeit herstellen. Das Ziel ist also, die vermutete Abhängigkeit der MDKs von den Kassen zu beenden. Die Begründung der Streitigkeiten über Kodierungen und Abrechnungen ist durch eine neue Rechtsform aber natürlich nicht zu beenden, sondern nur durch klare Abrechnungsmodalitäten. DRG und die Fallpauschalen sind in diesem Fall zu hinterfragen.
Ich habe mich gefragt, warum die Krankenhäuser 2,8 Milliarden Euro an die Krankenkassen zurückzahlen mussten. Darüber habe ich mit Vertretern der Krankenhäuser gesprochen – heute, vor einer Stunde, noch mal –, und sie haben mir erklärt, wie so was zustande kommt. Belegzeiten wurden zum Beispiel nicht anerkannt. Nach den Fallpauschalen hätte der Patient nach ein oder zwei Tagen aus dem Krankenhaus nach Hause oder irgendwo anders hin verlegt werden müssen. Das war medizinisch nicht möglich. Die Krankenkassen haben das aber nicht akzeptiert und nur den Satz angerechnet, der nach der Fallpauschale dafür gezahlt wird, obwohl aus medizinischen Gründen ein anderes Vorgehen nicht möglich war.
(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie ein bisschen langsamer reden?)
Man sieht also: Hier gibt es sehr viele Differenzen, die nur durch ein klares Abrechnungssystem beseitigt werden können.
Allerdings gibt es auf der anderen Seite auch sehr alberne Begründungen. Man wirft den Kassen vor, sie hätten aus Wettbewerbsgründen zu viel geprüft. Das ist natürlich totaler Quark. Wie will ich denn mit Prüfungen einen Vorteil im Wettbewerb erreichen? Ich kann höchstens mein Geld zurückbekommen, was mir eh zusteht. Ich denke, das hat mit Wettbewerb wenig zu tun.
(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wovon reden Sie gerade eigentlich?)
Die Forderungen, die jetzt aufgestellt wurden, sollen Anreize – das wurde eben noch mal gesagt – für „regelkonforme Abrechnungen“ sein. Das kann ich nicht verstehen. Eine Abrechnung muss immer korrekt sein, auch ohne dass ich jemanden – ich sagte das schon mal – zum Kaffee einlade und nett mit ihm rede, damit er ordentlich abrechnet. Ich denke, es müsste unstrittig sein, dass eine Abrechnung immer stimmen muss.
(Beifall bei der AfD)
Meine Damen und Herren, „strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden … weiterentwickelt“: Das ist das Ziel. Wunderbar; so muss es sein! Das würde aber, wie gesagt, die bisherige Rechtsform auch nicht berühren.
Jetzt werden Prüfquoten eingeführt. Ein hoher Anteil unbeanstandeter Abrechnungen führt zu einer geringen Prüfquote, wurde eben gesagt; das habe ich auch schon ausgeführt. Das ist an und für sich die klare Handhabung durch die Finanzämter; das kennen wir alles. Das ist also keine große Weisheit.
Weiter heißt es, die „Verringerung von Prüfquoten“ – das ist hochinteressant – wirke sich auf die „Summe der Rückzahlungsbeträge“ an die Krankenkassen aus.
(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wovon redet der Mann?)
Man sagt also, Unregelmäßigkeiten werden damit hingenommen, aber durch gezielte tiefere Prüfungen können höhere Rückzahlungen erreicht werden. Das besagt im Grunde genommen: Wenn ich früher schon tiefer geprüft hätte, wären die Rückzahlungsforderungen noch höher gewesen; denn wenn ich jetzt tiefer prüfe, komme ich auf das Gleiche, als wenn ich viel prüfen würde. – Das ist sehr merkwürdig formuliert. Man könnte das auch als Unterstellung gegenüber den Krankenhäusern werten.
Jetzt komme ich zu dem Thema „Verwaltungsgremien/Geschlechterparität“. Ich habe schon im Ausschuss darüber gesprochen, und ich drehe es jetzt herum, damit Sie beruhigt sind: Stellen Sie sich vor: Sie haben fünf gute Frauen und keinen einzigen Mann als Bewerber. Die fünf Frauen sind top und wären gut geeignet. Sie nehmen sie nicht, weil ein Mann fehlt.
(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was erzählen Sie für einen Unfug!)
Das ist doch so ein Quark! Es muss doch nach der Qualifikation gehen und darf nicht danach gehen, ob man ein Mann, eine Frau, groß, klein, dick oder dünn ist. Es geht doch allein um die Qualifikation.
(Beifall bei der AfD – Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich sage ganz einfach, dass Sie ein ganz fürchterlicher Mann sind und von nichts eine Ahnung haben!)
Es geht jetzt noch weiter – Sie wissen es doch –: Wenn Sie die Quote nicht einhalten, dann wird der Verwaltungsrat immer kleiner. Das heißt, die Arbeitsfähigkeit ist dann nicht mehr gegeben, weil Sie Ihre alberne Quote nicht erreichen können. So einen Blödsinn habe ich noch nie gehört.
(Beifall bei der AfD – Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So einen Quatsch, den Sie gerade erzählen, haben wir noch nie gehört!)
Ich habe in der ersten Lesung den § 387 BGB, Aufrechnungsverbot, angesprochen, in dem es um die Voraussetzungen für eine Aufrechnung geht. Das hier ist ja totaler Unsinn. Gleichwertige Forderungen können immer aufgerechnet werden. Zu meiner großen Freude – vielleicht war ich sogar der Urheber; das würde mich stolz machen – ist ein Änderungsantrag der Koalition zu dem § 109 Absatz 6 Sozialgesetzbuch V eingegangen. Sie können jetzt also wieder aufrechnen.
(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was erzählen Sie denn da? Bei welchem Thema sind Sie gerade?)
Die Erklärung dazu, dass die Forderung anerkannt oder gerichtlich festgestellt sein muss, ist natürlich nicht nötig. Das ist sowieso eine Bedingung, wenn ich aufrechnen will. Ich freue mich aber, dass das jetzt wieder drin ist. Vielleicht ist das der AfD zu verdanken. Das könnte doch sein.
Aus unserer Sicht ergibt sich aus unserem Entschließungsantrag Folgendes: Wir lehnen die Quote ab,
(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei Ihnen würde die Quote besonders gut passen!)
da eine Missbrauchsgefahr gegeben ist, wenn nicht geprüft werden kann, weil die Quote nicht erfüllt wird. Prüfungen in einem angemessenen Rahmen: Der Medizinische Dienst – so heißt es dann ja – soll entsprechend prüfen. Das sehen wir auch so; das kann man machen. Prüfungen bei begründetem Verdacht müssen aber grundsätzlich möglich sein.
Eine eindeutige Definition der zu prüfenden Leistung ist auch eine Bedingung – daran darf nicht gedreht werden –, sodass es keine Streitigkeiten mehr gibt. Ich habe das soeben erläutert.
Nach § 17c Absatz 2a Krankenhausfinanzierungsgesetz – das ist auch sehr merkwürdig und hält an und für sich auch keiner betriebswirtschaftlichen Prüfung stand – soll eine Abrechnungskorrektur der Krankenhäuser an die Krankenkassen nicht mehr möglich sein.
Herr Kollege, denken Sie an die Redezeit; sie ist abgelaufen.
Ja, ich komme zum Schluss. – Natürlich muss eine Korrektur der Abrechnung immer möglich sein; das ist normaler Handelsbrauch. Das sind ja auch Geschäftspartner.
Meine Damen und Herren, gute Beziehungen der Vertragspartner – Krankenhäuser und Krankenkassen – dienen auch dem Wohle der Patienten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist ja wirklich unfassbar!)
Vielen herzlichen Dank, Herr Spangenberg. – Nächste Rednerin: Sabine Dittmar für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7400262 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 124 |
Tagesordnungspunkt | MDK-Reformgesetz |