Sabine DittmarSPD - MDK-Reformgesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung zu stärken und deren Unabhängigkeit zu gewährleisten. Mit dem MDK-Reformgesetz setzen wir nun dieses Vorhaben um.
Die Medizinischen Dienste nehmen eine wichtige Aufgabe wahr: Sie stellen sicher, dass alle Versicherten nach ihrem individuellen Bedarf den gleichen Anspruch auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse haben. Jeder muss die für ihn notwendigen medizinischen und pflegerischen Leistungen erhalten, aber es ist auch im Sinne der Beitragszahler, unnötige und unwirtschaftliche Leistungen abzulehnen.
Die Begutachtungen und Prüfungen werden durch unabhängige und nicht weisungsgebundene Gutachter aus der Ärzteschaft und der Pflege durchgeführt. Das war so und wird auch in Zukunft so sein.
Im parlamentarischen Verfahren war es für uns, die SPD, klar: Eine Schwächung der Selbstverwaltung werden wir nicht hinnehmen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Die ursprünglich vorgesehene Regelung, nach der die Vertreter der Beitragszahler im neu strukturierten Verwaltungsrat der Medizinischen Dienste nicht mehr gleichzeitig im Verwaltungsrat einer Kasse tätig sein sollten, hat die SPD von Anfang an abgelehnt. Diese Unvereinbarkeitsregelung wäre für uns ein nicht akzeptabler Angriff auf die Selbstverwaltung gewesen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Ich freue mich, dass wir auch unseren Koalitionspartner davon überzeugen konnten. Es werden nun auch zukünftig durch Sozialwahlen legitimierte Vertreter der Beitragszahler, also der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ihre fachliche Expertise in den Verwaltungsrat einbringen, und das ist gut so. Hier wird wieder einmal deutlich, wie wichtig es ist, dass die SPD mitregiert.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lachen bei Abgeordneten der AfD)
Meine Damen und Herren, häufig hört man den Vorwurf, dass die Medizinischen Dienste einseitig die Interessen der Krankenkassen vertreten. Dem begegnen wir mit noch mehr Transparenz. Zukünftig sitzen stimmberechtigte Patientenvertreter mit am Tisch – und in beratender Funktion die Berufsgruppen. Außerdem wird es bei den Medizinischen Diensten eine unabhängige Ombudsperson geben,
(Beifall der Abg. Marianne Schieder [SPD])
an die sich Beschäftigte und Versicherte wenden können.
Kolleginnen und Kollegen, auch bei der Krankenhausrechnungsprüfung haben wir deutliche Akzente gesetzt. Alle Experten stimmen darin überein, dass bei den Prüfungen von Krankenhausrechnungen etwas aus dem Ruder gelaufen ist. Krankenkassen und Krankenhäuser sind in einem irren Wettlauf von Prüfungen, Rechnungskorrekturen und Aufrechnungen gefangen, und das werden wir beenden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Allerdings war der von Minister Spahn vorgeschlagene Weg für uns der falsche. Er sah vor, dass im Jahr 2020 nur noch 10 Prozent der Rechnungen den Medizinischen Diensten zur Überprüfung vorgelegt werden dürfen. Damit wäre den Krankenkassen ein Verlust von über 1 Milliarde Euro entstanden. Die Prüfspirale wäre einseitig auf dem Rücken der Beitragszahler beendet worden. Das haben wir korrigiert.
Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich Ihnen mitteile, dass meine Fraktion und auch ich keine Freunde von starren Prüfquoten sind. Das macht das System erheblich strategieanfällig, und wir sind auch nach wie vor der Meinung, dass mit anderen in diesem Gesetz verankerten Maßnahmen eine Deeskalation der Prüfungen zu erreichen gewesen wäre. Diese Position war jedoch nicht durchzusetzen. Ich sage aber voller Überzeugung: Wir haben einen guten Kompromiss verhandelt, der den Interessen beider Partner – denen der Krankenkassen und denen der Krankenhäuser – gerecht wird.
Wir werden im ersten Jahr die Prüfquote von 10 auf 12,5 Prozent erhöhen und bereits 2020 die Sanktionen bei Fehlabrechnungen greifen lassen. Außerdem entfällt der Sanktionsdeckel der Krankenhäuser. Die Krankenhäuser empören sich hier über eine Selbstverständlichkeit; denn wer korrekt abrechnet, der muss auch keine Sanktion fürchten.
Also, meine Damen und Herren, wir können einen weiteren Haken auf die To-do-Liste dieser Koalition setzen, und dieser Haken bedeutet nicht nur „Abgearbeitet“, sondern auch „Gut gemacht“.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Sabine Dittmar. – Nächster Redner: Dr. Andrew Ullmann für die FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7400263 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 124 |
Tagesordnungspunkt | MDK-Reformgesetz |