07.11.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 124 / Tagesordnungspunkt 12

Claudia MollSPD - MDK-Reformgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen wunderschönen guten Abend!

(Zurufe: Guten Morgen!)

In meiner Zeit in der Altenpflege habe ich über Jahre hinweg fast täglich Kontakt mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung gehabt. Ich kann von guter und von vertrauensvoller Zusammenarbeit berichten. Dennoch genießt der Medizinische Dienst in der öffentlichen Wahrnehmung keinen besonders guten Ruf. Gibt es dafür Gründe, die in der Arbeit des Medizinischen Dienstes liegen, oder spielen andere Gründe eine Rolle?

Ich bin überzeugt: Ein wichtiger Grund ist die derzeitige Organisationsstruktur. Bei einer Pflegebegutachtung beispielsweise sind am Ende nicht immer beide Seiten zufrieden. Dadurch wurde in der Vergangenheit hauptsächlich von Patienten immer wieder kritisch hinterfragt, wie unabhängig der Medizinische Dienst überhaupt agiert, wenn er doch organisatorisch von den Kranken- und Pflegekassen abhängig ist.

Mit diesem Gesetzentwurf werden wir hier Abhilfe schaffen. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Herauslösung des Medizinischen Dienstes aus den Krankenkassen, hin zu einer eigenständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens ging es für uns besonders darum, wie sich diese neue Organisation von innen gestaltet. Uns war und ist es wichtig, dass die in den Sozialwahlen gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens auch in Zukunft Mitglieder in den Verwaltungsräten des Medizinischen Dienstes sein dürfen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben engagiert diskutiert und sind froh, dass wir so den Vorwurf, es gebe hier einen Angriff auf die Selbstverwaltung, aus dem Weg räumen konnten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Gleichzeitig schaffen wir hiermit die notwendige Unabhängigkeit von Kostenträgern.

Ein genauso wichtiges Anliegen war für uns die Stärkung der Stellung des Patienten. Wie können Streitigkeiten bei einer Begutachtung oder bei einem Antrag auf bestimmte Leistungen einer Krankenkasse besser gelöst werden? Deshalb wird, wie es schon im Gesetzentwurf vorgesehen war, beim Medizinischen Dienst eine Ombudsperson geschaffen, die Unregelmäßigkeiten und Beeinflussungsversuche beobachten und darüber berichten soll. Ich bin froh, dass diese Berichte in Zukunft auch veröffentlicht werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das schafft Transparenz und sorgt für mehr Vertrauen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Sowohl Kranken- als auch Pflegekassen müssen in Zukunft immer auf diese Möglichkeiten hinweisen. Bei abgelehnten Leistungen müssen Patienten in Zukunft auch immer in leichter und verständlicher Form über die Gutachten des Medizinischen Dienstes aufgeklärt werden.

Ein weiterer großer Aufgabenbereich des Medizinischen Dienstes ist die Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Wir ergreifen Maßnahmen, den Aufwand abzubauen. In Zukunft sollen die Strukturen von Krankenhäusern darauf geprüft werden, ob sie bestimmte Leistungen überhaupt erbringen können. Dadurch entfallen viele Einzelfallprüfungen, und es wird klare Vorgaben geben. Das erleichtert die Arbeit ungemein.

Drei Punkte in dem Gesetzentwurf waren mir ein besonderes Anliegen. Erstens. Die Krankenhäuser erhalten mehr Geld für pflegeentlastende Maßnahmen, die neben den tatsächlichen Pflegepersonalkosten im Pflegebudget berücksichtigt werden können.

Zweitens haben wir mit einer Klarstellung dafür gesorgt, dass die Abrechnung für Gebärdensprachdolmetscher, die bei Behandlung von gehörlosen Menschen benötigt werden, deutlich vereinfacht wird

(Beifall bei der SPD)

und das Leistungsspektrum ausgeweitet wird, sodass es hier in Zukunft deutlich weniger Schwierigkeiten geben sollte.

Und zu guter Letzt darf die Pflegebegutachtung auch durch die Pflegefachkräfte stattfinden und nicht mehr nur in Zusammenarbeit mit den Ärzten. Wer kann besser eine Pflegebegutachtung durchführen als eine Pflegefachkraft?

Danke schön.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vielen Dank, Claudia Moll. – Lothar Riebsamen gibt seine Rede zu Protokoll.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7400265
Wahlperiode 19
Sitzung 124
Tagesordnungspunkt MDK-Reformgesetz
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