Hans-Peter Friedrich - Energiewirtschaftsgesetz
Ich unterbreche gleich kurz die Sitzung.
Wir führen dann sofort eine namentliche Abstimmung durch. Wir müssen noch einige technische Vorkehrungen vornehmen, weil wir ja auch die personelle Ausstattung jeweils sicherstellen müssen. Ich bitte um Nachsicht, dass ich jetzt noch ein bisschen warten muss. Ich bitte um Verständnis: Wir müssen warten, bis die Urnen herbeigebracht werden.
So, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie bitte wieder Platz nehmen.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung, in der zweiten Lesung, über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/692 des Europäischen Parlamentes und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/14878, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 19/13443 und 19/14285 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind CDU/CSU, SPD, FDP. Gegenprobe! – Das sind die AfD und die Grünen.
Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Der Gesetzentwurf ist damit in der zweiten Beratung angenommen.
und Schlussabstimmung. Für die dritte Beratung und Schlussabstimmung beantragt die Fraktion der AfD namentliche Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind die Urnen besetzt? – Die Urnen sind besetzt. Ich eröffne die Abstimmung.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Alle haben abgegeben. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Ich muss jetzt unterbrechen, weil wir erst auszählen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurden 133 Stimmen abgegeben. Zur Beschlussfähigkeit sind jedoch 355 Stimmen erforderlich. Das Haus ist also nicht beschlussfähig. Infolge der Beschlussunfähigkeit hebe ich die Sitzung gemäß § 20 Absatz 5 unserer Geschäftsordnung auf.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Freitag, 8. November, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7400299 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 124 |
Tagesordnungspunkt | Energiewirtschaftsgesetz |