08.11.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 125 / Tagesordnungspunkt 29

Heike BaehrensSPD - Pflegeversicherung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 1995 bin ich eng verbunden mit der Pflegepolitik in unserem Land. Lange zählte das Thema Pflege nicht zu den Topthemen der Politik; aber diese Legislaturperiode scheint tatsächlich die Legislaturperiode der Pflege zu sein.

Wir haben in der kurzen Zeit der Großen Koalition schon viel erreicht. Wir haben ein Sofortprogramm für die Pflege auf den Weg gebracht, das mehr Pflegepersonal in die Krankenhäuser und auch in die Pflegeheime bringt. Durch Tarifbezahlung werden wir die Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege verbessern, und wir haben auch dafür gesorgt, dass Tarifbezahlung von den Kranken- und Pflegekassen tatsächlich refinanziert werden muss.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Erich Irlstorfer [CDU/CSU])

Wir haben eine umfassende Konzertierte Aktion Pflege auf den Weg gebracht, in der eine ganz, ganz große Zahl an konkreten Maßnahmen vereinbart wurde, die wir Schritt für Schritt umsetzen werden. Die Ausbildungsoffensive für die Pflegeausbildung ist gestartet worden. Ich finde die Plakataktion – man kann jetzt überall die großflächigen Plakate sehen – unter dem Motto „Das Ding hat Zukunft“ wunderbar.

(Dr. Andrew Ullmann [FDP]: Zu wenig!)

Wir haben den Weg freigemacht für ordentliche Tarifverträge in der Pflege. Und gestern haben wir eine wichtige Entlastung der Angehörigen von Pflegebedürftigen beschlossen.

Jetzt gilt es – da stimme ich den Antragstellern zu –, die Pflegeversicherung weiterzuentwickeln. Ich freue mich darüber, dass wir jetzt eine breite gesellschaftliche Debatte haben und nicht mehr nur den Katzenjammer vergangener Zeiten. Ich habe den Eindruck, es gibt eine Aufbruchstimmung und eine große Bereitschaft auch in der Bevölkerung, diese Reformen tatsächlich voranzubringen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Natürlich kosten solche Verbesserungen, wie wir sie schon auf den Weg gebracht haben und auch noch vorhaben, Geld. Wir wollen nicht, dass die Pflegebedürftigen und ihre Familien einseitig belastet werden.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir wollen eine Gesellschaft, in der gute pflegerische Versorgung solidarisch gesichert und getragen wird;

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

dafür haben auch wir schon ganz konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt. Darum ist es richtig und wichtig, die Eigenanteile in der stationären Pflege zu deckeln. Es ist notwendig, dass die Hauptkosten der Pflegeleistungen tatsächlich durch die solidarische Pflegeversicherung getragen werden, dass die Behandlungspflege tatsächlich endlich von denen finanziert wird, die dafür die Verantwortung tragen, nämlich die Krankenversicherungen. Und es ist auch richtig, ernsthaft darüber zu reden, wie das Geld, das im Pflegevorsorgefonds liegt und für das Negativzinsen anfallen, für die Verbesserung der Pflege heute eingesetzt werden kann. Denn jetzt, wo wir vor Augen haben, was zu tun ist, gilt es, in die Pflege zu investieren, statt Negativzinsen zu zahlen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Roy Kühne [CDU/CSU] und Harald Weinberg [DIE LINKE])

Wir als SPD packen das ganz konkret an, sowohl in der Großen Koalition als auch darüber hinaus. Das sieht man zum Beispiel auch daran, dass die sozialdemokratische Gesundheitssenatorin in Hamburg eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat, um die Begrenzung der Eigenanteile tatsächlich auch realisieren zu können. An der Stelle lade ich die anderen Bundesländer ein, sich mit uns gemeinsam auf diesen Weg zu machen.

Ich möchte einen Denkanstoß geben: den Antragstellern, also den Grünen, die uns heute diesen Antrag vorgelegt haben, aber vielleicht auch uns allen zum Weiterdenken. Wenn wir die Eigenanteile begrenzen wollen, dann müssen wir auch darüber nachdenken, wie wir vor allem jene entlasten können, die ganz besondere Bedarfe haben, die durch besondere, langwierige Erkrankungen und Belastungen eben auch auf eine langfristige stationäre Versorgung angewiesen sind. Das sind diejenigen, die vor allem relativ schnell Unterstützung durch Hilfe zur Pflege benötigen, weil sich die Pflege eben über einen langen Zeitraum erstreckt. Da sind oftmals Angehörige eingebunden, die selber auch noch einen Haushalt führen müssen. Und wenn wir darüber nachdenken, wie wir eine Deckelung der Eigenanteile gestalten wollen, sollten wir auch diese Bedarfsgruppen ganz besonders im Blick haben; denn genau da ist die Solidarität der Gesellschaft gefragt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte auch an einer anderen Stelle einen Denkanstoß geben und noch einmal kritisch nachfragen, nämlich wenn es um die Begrenzung der Eigenanteile im ambulanten Bereich geht, die auch angesprochen worden sind. Da, denke ich, sind die Überlegungen noch nicht ausgegoren; denn wir haben schon heute die Situation, dass Hilfe zur Pflege vorrangig im stationären Bereich zu zahlen ist. 31 Prozent der Menschen, die in einem Pflegeheim leben, sind auf Unterstützung durch Hilfe zur Pflege angewiesen. Im ambulanten Bereich sind es lediglich 5 Prozent. Das hängt vor allem damit zusammen, dass im ambulanten Bereich sowohl die Leistungen der häuslichen Krankenpflege aus der Krankenversicherung als auch – zusätzlich – die Leistungen der Pflegeversicherung im Bereich der Grundpflege in Anspruch genommen werden können.

(Erwin Rüddel [CDU/CSU]: Und die Tagespflege!)

– Natürlich die gesamten Leistungen der Pflegeversicherung. – Dadurch ist die Belastung im ambulanten Bereich für die Betroffenen tatsächlich nicht genauso hoch wie im stationären Bereich. An der Stelle müssen wir daher weiterdenken, und das betrifft im Übrigen auch die Frage der Personalbemessung.

Sie erinnern sich, dass die Gutachter immer sagen: Ja, im Bereich der ambulanten Pflege haben wir noch keinen Vorschlag, wie wir das mit der Personalbemessung machen können. – Aber das hängt genau mit dieser Doppelstruktur zusammen, dass wir in der ambulanten Pflege gar keine Personalvorgaben, sondern im Bereich der häuslichen Krankenpflege Einzelvergütungen haben. Und wir haben Modulpreise im Bereich der Pflegeversicherung. Und dies zusammen ergibt eben niemals Personalschlüssel. Hier geht es darum, dass wir endlich leistungsgerechte Vergütungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege bekommen, dass wir leistungsgerechte Preise im Bereich der Pflegeversicherung bekommen. Das ist ein klarer Appell, der an die Kranken- und Pflegekassen und eben auch an die überörtlichen Sozialhilfeträger geht, die hier versuchen, die Preise niedrig zu halten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich komme zum Schluss. Für uns als SPD ist Pflege ein wesentlicher Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, und ein würdevolles Leben auch bei Pflegebedürftigkeit ist aus unserer Sicht ein sozialpolitisches Versprechen, auf das sich alle Menschen verlassen können müssen. Deshalb ist es notwendig, die Pflegeversicherung jetzt weiterzuentwickeln, und es ist wichtig, die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zu begrenzen.

Es ist unser sozialdemokratischer Anspruch, dass alle Menschen unabhängig von Herkunft, sozialem Status und Einkommen in jeder Lebensphase gut und würdevoll leben können. Dafür haben wir in der letzten Legislaturperiode das Fundament gelegt. Daran arbeiten wir mit großen Schritten in dieser Legislaturperiode weiter, und dafür bieten wir auch zukunftsfeste Antworten an.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Heike Baehrens. – Nächste Rednerin für die FDP-Fraktion: Nicole Westig.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7400533
Wahlperiode 19
Sitzung 125
Tagesordnungspunkt Pflegeversicherung
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