Till MansmannFDP - Abkommen mit der Ukraine
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das hier zur Beratung stehende Gesetz ist dazu geeignet, die guten Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine weiter zu verbessern.
Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, dass das geplante Abkommen nach den Prinzipien ausgestaltet wurde, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten. Es ist nur folgerichtig, dass wir diese Maßstäbe auch in Zusammenarbeit mit anderen Drittstatten ansetzen. Insbesondere gilt das, wenn es sich, wie im Fall der Ukraine, um einen Staat handelt, in dem sich ein großer Teil der Bevölkerung eine engere Bindung an die Europäische Union wünscht.
Die Vereinfachung der Rahmenbedingungen findet auch dadurch statt, dass sie künftig allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaats – in der Regel sind das die Rechtsvorschriften des Heimatlandes – unterliegen. Auch das sorgt dafür, dass lästige Bürokratie vermieden werden kann, vor allen Dingen für viele Unternehmen.
(Beifall des Abg. Karlheinz Busen [FDP])
Mich persönlich freut besonders, dass dieses Gesetz auf einer höheren Ebene ein gutes, ein richtiges und ein wichtiges Signal sendet. Im Laufe der Debatte haben Sie, Frau Staatssekretärin Griese, deutlich gemacht, dass die Bundesregierung bestrebt sei, den Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu erreichen. Das sei die beste Lösung, haben Sie damals gesagt, und das sehen wir auch so.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich möchte noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Deutschland hat seit den 1990er-Jahren über 200 000 sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge aufgenommen, die bislang juristisch wesentlich anders behandelt werden als die deutschen Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion. Dieses Abkommen ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jüdische Kontingentflüchtlinge können wie andere Personen auch auf zweierlei Weise vom Abkommen profitieren: Es ermöglicht den Export von ukrainischen Renten nach Deutschland, und es ermöglicht die Berücksichtigung von ukrainischen Rentenversicherungszeiten bei der Feststellung von deutschen Ansprüchen. Das freut uns sehr, da wir gemeinsam mit den Linken und den Grünen einen entsprechenden Antrag eingebracht haben, um dieser Gruppe zu helfen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Frenetischer Beifall bei der Linksfraktion für die FDP!)
Es ist ein Fortschritt, dass wir hier eine gewisse Verbesserung erreichen. Wir fordern die Bundesregierung aber auf, weitere Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere für die jüdischen Kontingentflüchtlinge aus anderen Sowjet-Nachfolgestaaten.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Alexander Graf Lambsdorff [FDP])
Ein weiterer Punkt. Saisonkräfte, die bei der Ernte, insbesondere von Spargel und Birnen, in Deutschland helfen könnten und vor allem auch wollen, aber nicht dürfen, können von diesem Gesetz leider nicht profitieren. Da sehen wir noch deutlichen Handlungsbedarf. Das ist ein Querschnittsthema, davon profitieren die deutsche Landwirtschaft, die ukrainische Entwicklung und die gemeinsamen internationalen Beziehungen. Da wünschen wir uns eine weitere Regelung. Aber im Grundsatz stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Marianne Schieder [SPD]: Da schau her: Geht doch!)
Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Kathrin Vogler das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7401397 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 126 |
Tagesordnungspunkt | Abkommen mit der Ukraine |