Karsten HilseAfD - Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Der Staat ist per Gesetz dazu verpflichtet, mit dem Geld, das er von den Bürgern einzieht, sparsam und verantwortungsbewusst umzugehen. Sparsam ist die Bundesregierung nur, wenn es um Leistungen für die eigene Bevölkerung geht, für Menschen, die jeden Tag zur Arbeit gehen und unseren Wohlstand erarbeiten. Die und vor allem die, die unsere wirtschaftliche Grundlage mit ihrer Hände Arbeit geschaffen haben, speisen Sie zu einem nicht unerheblichen Teil mit einem Hungerlohn ab, der sie geradewegs in die Altersarmut führt. Da wird um jeden Cent gefeilt. Schämen Sie sich!
Für die ganze Welt, für alle möglichen Umerziehungs- und Weltenrettungsprojekte können die Hände der Verschwender gar nicht groß genug sein, um so viel Geld wie möglich in hohem Bogen aus dem Fenster zu werfen.
Der Bundesrechnungshof, kurz BRH, legte nun einen Bericht nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung zu externen Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Umweltministeriums vor. Er beschreibt nicht nur den Umfang dieser Leistungen in Höhe von skandalösen 600 Millionen Euro – für dieses Geld müsste eine Krankenschwester in Deutschland 25 000 Jahre arbeiten gehen –; der BRH moniert daneben auch die äußerst fragwürdige Vergabepraxis, die fehlenden bzw. unzureichenden Dokumentationen zu externen Beratungsleistungen und des Weiteren, dass die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen von Ihnen allen zu externen Leistungen seiner Ansicht nach unzureichend und ausweichend erfolgt.
Laut BRH sollten die Bundesressorts generell Aufgaben möglichst eigenständig wahrnehmen. Dies gewährleiste die Neutralität bei der Aufgabenwahrnehmung und den Erhalt von Kompetenzen. Dem Umweltministerium und seinen Behörden stehen dafür fast 4 000 Stellen zur Verfügung. Der BRH geht davon aus, dass diese Behörden erhebliche fachliche Expertise besitzen. Wir als AfD haben da berechtigte Zweifel – aber seiʼs drum.
Die Begründungen des Umweltministeriums für die Auslagerung von bestimmten Aufgaben sind so gut wie immer pauschal gefasst: keine Expertise vorhanden, keine entsprechenden wissenschaftlichen Qualifikationen und Kapazitäten im nachgeordneten Bereich. Diese pauschalen Begründungen genügen allerdings bei Weitem nicht, um die Notwendigkeit solcher externen Leistungen zu begründen. Das könnte von fehlendem Sachverstand zeugen, es kann aber auch – und davon gehen wir aus – ein Beleg für Täuschungsabsicht sein.
Der BRH kritisiert, dass das Umweltministerium eine exakte Datenvorhaltung für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen von Ihnen allen für entbehrlich hält. Das ist eine unglaubliche Arroganz gegenüber den Steuerzahlern und den Abgeordneten dieses Bundestages.
(Beifall bei der AfD)
Entbehrlich ist nicht die Datenvorhaltung, entbehrlich sind Menschen, die sich in dieser arroganten Art und Weise über Gesetze und Regelungen hinwegsetzen.
Die Bundesregierung teilte dem Haushaltsausschuss seit 2007 bis einschließlich 2018 regelmäßig mit, dass im Etat des Umweltministeriums keine Ausgaben für externe Berater eingestellt wurden. Es war das einzige Ressort, das dem Finanzministerium regelmäßig eine sogenannte Fehlanzeige meldete. Auch hier handelte es sich entweder um fehlende fachliche Fähigkeiten oder beabsichtigte Täuschung. In beiden Fällen müssen die Verantwortlichen für diese falschen Angaben aus ihren Ämtern entfernt werden.
(Beifall bei der AfD)
Für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Linken ermittelte das Umweltministerium, bezogen auf den Prüfzeitraum 2014 bis 2018, insgesamt 3 685 Aufträge mit einem Kostenaufwand von circa 588 Millionen Euro in seinem Geschäftsbereich. Nachdem es Kenntnis von den Antworten der anderen Ressorts erhalten hatte, wurde ihm klar, dass seine Angaben stark aus dem Rahmen fielen. Es korrigierte wegen der politischen Bedeutung seine Meldung am nächsten Tag auf 1 000 Aufträge mit einem Auftragsvolumen von 110 Millionen Euro, ohne dass diese Änderung plausibel erklärt werden konnte oder sich aus einer erneuten Datenerhebung ergab.
Auch hier zeigt sich sehr deutlich, dass das Umweltministerium gar nicht willens ist, parlamentarische Anfragen – allein in dieser Legislaturperiode vier schriftliche Fragen und fünf Kleine Anfragen – wahrheitsgemäß zu beantworten. Deshalb müssen die bisherigen parlamentarischen Mittel als ausgeschöpft angesehen werden.
Die Vergabepraxis des BMU ist intransparent, und das BMU ist offenbar seit Jahren zu keiner Auskunft bereit. Die Einberufung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 Grundgesetz wird daher auch in Anbetracht des finanziellen Umfangs von 600 Millionen Euro als unumgänglich angesehen.
Die Erfahrung zeigt, dass Sie diesen Antrag wahrscheinlich aus parteipolitischen Gründen ablehnen werden
(Michael Theurer [FDP]: Unter anderem!)
und das mit Argumenten wie „fachlich schlecht gemacht“ oder „Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses brauchen wir die AfD nicht“ usw. begründen. Trotzdem fordere ich Sie, die Oppositionsfraktionen, ausdrücklich auf, uns zuzustimmen oder ersatzweise, wenn Sie das aus parteipolitischen Gründen nicht können, einen eigenen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu stellen. Diesem, der dann natürlich sehr super sein wird, werden auch wir zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Der Kollege Professor Dr. Patrick Sensburg ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7401759 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 127 |
Tagesordnungspunkt | Einsetzung eines Untersuchungsausschusses |