14.11.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 127 / Zusatzpunkt 10

Fabian JacobiAfD - Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Herr Präsident! Meine Damen und Herren! ARUG II – Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie der EU. Im Mai haben wir diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung hier in erster Lesung beraten. Ich habe seinerzeit neben unseren grundsätzlichen Vorbehalten gegen eine Gesetzgebung, die lediglich nachvollzieht, was zuvor von der EU dekretiert wurde, auch den Punkt angesprochen, der uns inhaltlich an diesem Gesetzentwurf stört. Denn wenn hier auch fast alles durch die Brüsseler Richtlinie vorentschieden war,

(Zuruf der Abg. Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

so blieben doch geringe Spielräume für den Deutschen Bundestag, in denen er selbst etwas entscheiden durfte,

(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Jacobi, wissen Sie, wie Gesetzgebung europäisch geht? – Er hat keine Ahnung!)

so die Frage, ob die Eigentümer eines Unternehmens über das System der Vorstandsvergütung selbst entscheiden können oder ob sie lediglich ein vom Aufsichtsrat beschlossenes Vergütungssystem abnicken dürfen. Hier hat sich die Bundesregierung für das Abnicken entschieden. Wir sind weiterhin der Meinung, dass diese Materie in die Entscheidungskompetenz der Hauptversammlung gehört.

Wir haben deshalb im Ausschuss einen Änderungsantrag gestellt, um diesem Mangel des Gesetzentwurfs abzuhelfen. Unser Änderungsantrag ist – natürlich – abgelehnt worden. Jedoch haben die Regierungsfraktionen, zumindest die CDU/CSU-Fraktion, immerhin wahrgenommen, dass Nachbesserungsbedarf besteht. Sie haben kurz vor der gestrigen Ausschusssitzung noch einen eigenen Änderungsantrag eingebracht, der im Gegensatz zu unserem naturgemäß auch angenommen wurde.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Unser war auch gut! – Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Er war besser!)

Leider hat sich aber in dem von uns angesprochenen Punkt offenbar die SPD-Fraktion durchgesetzt; denn die vorgenommenen Änderungen sind lediglich kosmetischer Natur. In der Sache soll es weiterhin bei der maßgeblichen Entscheidungszuständigkeit des Aufsichtsrats bleiben. Wir stimmen deshalb dem Gesetzentwurf auch in der jetzigen, leicht modifizierten Form nicht zu.

(Beifall bei der AfD – Ulli Nissen [SPD]: Das wundert uns aber!)

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmen wir gleich auch noch über einen Entschließungsantrag der Fraktion der Grünen ab, der hier auch nicht unerwähnt bleiben soll. Es hat ja in letzter Zeit eine wenig fruchtbare Diskussion um den Begriff des Bürgerlichen gegeben, den alle möglichen Seiten für sich in Anspruch genommen oder anderen abgesprochen haben. Hier nun haben wir mit dem Antrag der Grünen einen Text vor uns, der ein weiteres Mal belegt, dass jedenfalls die Grünen mit diesem Begriff gänzlich fehlbezeichnet wären. Denn, wie kürzlich schon zu einem anderen Thema angemerkt, maßgeblicher Kern des Bürgerlichen ist nun mal die Unterscheidung zwischen privat und öffentlich oder auch zwischen Staat und Gesellschaft.

Kern dieses Antrags der Grünen ist dagegen die These, dass Unternehmen nicht eigentlich private Organisationen zu privaten Erwerbszwecken seien, sondern vielmehr Bestandteil der staatlichen bzw. politischen Sphäre, weshalb Unternehmen darin auch auf genuin politische bzw. staatliche Ziele verpflichtet werden sollen. Aufgezählt werden soziale und ökologische Ziele wie Kampf gegen Armut und Hunger, Maßnahmen gegen Biodiversitätsverlust und notwendigerweise gegen Klimawandel. Unternehmensleitungen als Außenstellen der Politik – der Antrag der Grünen atmet den alten Ungeist des Sozialismus. Oder anders gesagt: Er müffelt recht streng nach DDR.

(Beifall bei der AfD)

Wir werden auch diesen Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht für die Fraktion der CDU/CSU Dr. Heribert Hirte.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7401774
Wahlperiode 19
Sitzung 127
Tagesordnungspunkt Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta