14.11.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 127 / Zusatzpunkt 10

Gökay AkbulutDIE LINKE - Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns erneut das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vor. Wie wir in der ersten Lesung schon dargestellt haben, geht es unter anderem um mehr Transparenzpflichten und die Frage der Vergütung der Vorstände. Die Koalition schreibt in ihrem Entwurf selbst: Zur Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung sollen Rahmenregelungen für Vergütungssysteme geschaffen werden.

Dass dieses Ziel von der Koalition nicht ernst genommen wurde, zeigte sich unter anderem bei der Anhörung der Sachverständigen im Juni dieses Jahres im Bundestag. Der Leipziger Professor Dr. Tim Drygala bewertete die Umsetzung der Richtlinie als „mutlos“, und sie sei, was die Kompetenzen der Hauptversammlung angehe, „übermäßig restriktiv“. Eine Stärkung der Aktionärsrechte werde mit dem Entwurf sogar möglichst vermieden. – Und was macht die Koalition? Sie hat sich geeinigt. Und Sie von der SPD feiern sich, dass Sie eine Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder durchgesetzt haben.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Das ist auch unser Erfolg!)

Ich zitiere Sie jetzt, Frau Högl: Der mitbestimmende Aufsichtsrat soll Vorstandsvergütungen der Höhe nach begrenzen.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Genau!)

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Sie glauben doch wohl nicht, dass der Aufsichtsrat seine Vorstandsmitglieder bei ihrer Vergütung ernsthaft begrenzen wird?

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Doch! Weil es seine Pflicht ist!)

Unserer Auffassung nach sollte es nämlich eine verbindliche Beschränkung für Managergehälter geben.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Gesamtbezüge eines Vorstandsmitglieds sollten nicht mehr als das 20-Fache der Bezüge eines einfachen Mitarbeiters betragen dürfen. Dem wird man auch nicht gerecht, wenn man, wie die Koalition jetzt beschlossen hat, der Hauptversammlung ein Recht einräumt, die Vergütung weiter abzusenken. Denn wir wissen doch, dass dies nur Pseudobefugnisse und ‑lösungen sind, die nicht dazu führen werden, dass sich der Vergütungsabstand und die sogenannte Manager to Worker Pay Ratio signifikant zugunsten der abhängig Beschäftigten entwickeln wird. Vorstände von DAX-Konzernen verdienen heute etwa das 71-Fache, im Extremfall sogar das 160-Fache des Durchschnittsverdienstes ihrer Angestellten. Ein solches Verhältnis von Leistung, Haftung und Vergütung ist hier nicht mehr zu rechtfertigen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

An dieser Problematik wird sich auch mit diesem Vorschlag der Koalition nichts ändern.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Doch!)

Man hätte hier die Möglichkeit gehabt, die Hauptversammlung mit echten und wirkungsvollen Rechten zur Regulierung auszustatten. Entsprechend des öffentlichen und gesellschaftlichen Drucks wäre die Einführung des Vergütungsabstands als ein Korrektiv zu einer gleichgerichteten Entgelterhöhung auch möglich gewesen. Die Koalition hätte hier einen Beitrag dazu leisten können, dass die Schere zwischen Arm und Reich in unserer Gesellschaft nicht noch größer wird. Das hat sie aber mit diesem Gesetzentwurf nicht geschafft. Wieder einmal machen Sie Politik im Interesse der Manager. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Katja Keul für Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7401777
Wahlperiode 19
Sitzung 127
Tagesordnungspunkt Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine