Wolfgang Kubicki - Bundeswahlgesetz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz dieser bemerkenswerten Rede des Kollegen Müller möchte ich darauf hinweisen, dass ab 22 Uhr keine Zwischenfragen und keine Kurzinterventionen mehr zugelassen werden. Ich gehe ohnehin davon aus, dass alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihre Verantwortung in eigener Hoheit wahrnehmen und niemand dem anderen nachsteht.
Ich schließe damit die Aussprache, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal: Kein Abgeordneter des Deutschen Bundestages muss sich hinter einem anderen verstecken. Insofern gehe ich davon aus, dass dieser Werbeblock beendet worden ist.
Tagesordnungspunkte 20 a und 20 b. Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 19/14672 und 19/15074 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
– Frau Haßelmann, ich kann Ihre Erregung verstehen, frage aber trotzdem: Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen.
Tagesordnungspunkt 20 c. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat zu dem Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Wahlrechtsreform jetzt – Bundestag auf eine definitive Mandatszahl verkleinern“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/15133, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 19/14066 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Ich stelle fest, dass diese Beschlussempfehlung gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit den Stimmen der übrigen Fraktionen des Hauses angenommen worden ist.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7401849 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 127 |
Tagesordnungspunkt | Bundeswahlgesetz |