Claudia Roth - Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 22 a und 22 b sowie die Zusatzpunkte 10 und 11 auf:
22 a) Beratung des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickeln – Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen
b) Beratung des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Christian Lindner, Stephan Thomae, Dr. Marco Buschmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerrechte (Bürgerrechtestärkungs-Gesetz – BüStärG)
Für die Aussprache ist eine Dauer von 30 Minuten beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für Bündnis 90/Die Grünen Tabea Rößner.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7407431 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Netzwerkdurchsetzungsgesetz |