12.12.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 134 / Tagesordnungspunkt 22

Stephan ThomaeFDP - Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! § 62 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung sagt: Wenn eine Vorlage länger als zehn Wochen in einem Ausschuss ruht und nicht beraten bzw. behandelt wird, dann kann die antragstellende Fraktion vom Ausschussvorsitzenden einen Sachstandsbericht verlangen und auch verlangen, dass dieser Bericht im Plenum des Deutschen Bundestages beraten wird.

(Enrico Komning [AfD]: Immerhin!)

Das Bürgerrechtsstärkungsgesetz der FDP-Fraktion ist nicht etwa seit 10 Wochen im Rechtsausschuss unberaten, sondern seit mehr als 100 Wochen,

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was?)

nämlich auf den Tag genau seit zwei Jahren.

(Marianne Schieder [SPD]: Da sind auch die Ferien dabei, oder? – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt nur leider falsch gezählt! Sie müssen Sitzungswochen zählen!)

Seit dem 12. Dezember 2017, als dieser Gesetzentwurf hier im Plenum beraten worden ist, liegt er im Rechtsausschuss und wird nicht beraten. Er wird von Woche zu Woche geschoben. Das ist ein unhaltbarer Zustand, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der AfD)

Denn es geht bei dem Gesetzentwurf nicht etwa um Nichtigkeiten. Ein Teil des Gesetzentwurfes betrifft die Abschaffung der globalen, flächendeckenden, anlasslosen Vorratsdatenspeicherung.

Nun weiß ich, dass viele hier im Haus diese Vorratsdatenspeicherung für ein unverzichtbares Instrument der Verbrechensbekämpfung und ‑aufklärung halten.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Kinderpornografie! Wie sieht denn Ihre Lösung aus?)

Nur, drei Entscheidungen – des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes, von 2010, 2014 und 2016 – sagen ganz klar, dass eine anlasslose globale Vorratsdatenspeicherung nun einmal verfassungswidrig und europarechtswidrig ist.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Sie haben keine Lösung!)

Dann müssen Sie sich eben einmal überlegen, wie Sie das Thema regeln wollen.

(Beifall bei der FDP – Sebastian Steineke [CDU/CSU]: Machen wir doch!)

Das zweite Thema ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, in dem verlangt wird, dass Äußerungen im Netz, die wir alle ablehnen – Hate Speech, Hassreden –, von den Anbietern der Internetforen innerhalb kurzer Frist gelöscht werden müssen. Nun sind das ja manchmal wirklich schwierige Fragen der Abwägung, wann eine Äußerung noch von der Meinungsfreiheit, einem wirklich wesentlichen Grundrecht, gedeckt ist und wann nicht mehr. Solche Fragen, die auch von Gerichten manchmal nur schwer geklärt werden können, kann man nicht einfach auslagern an private amerikanische Internetunternehmen. Diese Klärung kann man nicht privatisieren.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Solche wichtigen Fragen kann man nicht einfach über 100 Wochen, auf den Tag genau zwei Jahre, unbehandelt im Rechtsausschuss liegen lassen!

(Enrico Komning [AfD]: Hier ist alles möglich! – Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Eine fehlerhafte Behauptung!)

Wir erwarten von den Regierungsfraktionen, dass sie diese Vorlagen, die heute hier auch beraten werden, endlich im Rechtsausschuss auf die Tagesordnung setzen, damit sie dort beraten werden können und eine Beschlussempfehlung für den Deutschen Bundestag abgegeben wird.

(Beifall bei der FDP – Enrico Komning [AfD]: Bleibt auch 100 Wochen liegen!)

Vielen Dank, Stephan Thomae. – Nächster Redner in der Debatte für die Fraktion Die Linke: Niema Movassat.

(Beifall bei der LINKEN)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7407436
Wahlperiode 19
Sitzung 134
Tagesordnungspunkt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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