Stephan ThomaeFDP - Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Da wir es hier mit Vorlagen zu tun haben, die schon sehr, sehr lange im Ausschuss ruhen, stelle ich hiermit gemäß § 62 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung den Antrag, dass der Deutsche Bundestag beschließen möge, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz aufzufordern, bis längstens 31. Januar 2020 zu den hier debattierten vier Vorlagen eine Beschlussempfehlung an das Plenum abzugeben.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Gut; der Antrag hat sich hier oben schon angedeutet. – Wir haben jetzt folgenden Vorschlag zum Verfahren: Herr Dr. Buschmann darf ihn begründen, und die Fraktionen, die sich dazu äußern wollen – positiv oder negativ –, haben drei Minuten lang die Möglichkeit dazu.
(Unruhe)
– So wird es jetzt gemacht.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Zuallererst hat gleich Dr. Buschmann das Wort
Und bitte sagen Sie uns, welche Fraktionen sich maximal drei Minuten dazu äußern wollen. Danach stimmen wir über den Geschäftsordnungsantrag der Fraktion der FDP ab. – Herr Dr. Buschmann.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7407441 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Netzwerkdurchsetzungsgesetz |